Montabaur 15 / 21/80
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BUCHFINKENLAND ]
Kultur- und Verkehrsverein
Wie bereits angekündigt, laden wir alle Mitwirkende und Helfer unserer Fastnachtsveranstaltungen zur Nachmittagswanderung mit Abschlußrunde in der Buchfinkenlandhalle in Hübingen am 31, Mai 80 ein. Ehepartner, Freundin oder Freund können ebenfalls teilnehmen.
Wirtreffen uns um 14 Uhr an der Buchfinkenlandhalle und wandern zum Hübinger Fischweiher, Hirschenberg. Fischweiher, Schmelzhütte zurück nach Hübingen zum gemütlichen Abschluß. Nichtteilnehmer der Wanderung werden zum Wanderausklang in der Buchfinkenlandhalle gegen 20 Uhr erwartet.
Wanderfrühstück und Abendvesper werden bereitgehalten.
HÜBINGEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Donnerstag, 29. Mai 1980, 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 1.4.1980
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Dorf" als Satzung gern. § 10 BBauG.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
4. Beratung und Beschlußfassung über die Leistung einer Sondertilgung.
5. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses.
6. Verschiedenes.
5431 Hübingen, 20. Mai 1980 Hoff mann, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge- meinde Hübingen für das Jahr 1980 vom 12.5.1980
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.4.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalterforderlich ist, wird auf 57.800,- DM festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 35.000,- DM festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
Montabaur, den 30.4.1980 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge
Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.5. 1980 bis 6.6.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Hübingen, den 12.5.1980
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Hübingen
Hübingen: Hoffmann, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dezember 1978 (GVBI. S. 770).
Umlegungsausschuß
Öffentl. Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Bundesbaugesetz
I. Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat Hübingen hat am 14. Februar 1979 und 06. Juni 1979 folgende Beschlüsse gefaßt:
Auf Grund des § 46 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Auust 1976 (BGBl. I S. 2256) wird die Umlegung für das Baugebiet „Ober dem Dorf" angeordnet. Der Umlegung liegt der im Entwurf erstellte Bebauungsplan „Ober dem Dorf" zugrunde.
Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der jeweiligen Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes „Ober dem Dorf"
284.000,- DM 284.000,- DM
142.000,- DM 142.000,- DM

