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Montabaur 15 / 21/80

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BUCHFINKENLAND ]

Kultur- und Verkehrsverein

Wie bereits angekündigt, laden wir alle Mitwirkende und Helfer unserer Fastnachtsveranstaltungen zur Nachmittagswanderung mit Abschlußrunde in der Buchfinkenlandhalle in Hübingen am 31, Mai 80 ein. Ehepartner, Freundin oder Freund können eben­falls teilnehmen.

Wirtreffen uns um 14 Uhr an der Buchfinkenlandhalle und wan­dern zum Hübinger Fischweiher, Hirschenberg. Fischweiher, Schmelzhütte zurück nach Hübingen zum gemütlichen Abschluß. Nichtteilnehmer der Wanderung werden zum Wanderausklang in der Buchfinkenlandhalle gegen 20 Uhr erwartet.

Wanderfrühstück und Abendvesper werden bereitgehalten.

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Donnerstag, 29. Mai 1980, 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsge­meinderates vom 1.4.1980

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesOber dem Dorf" als Satzung gern. § 10 BBauG.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung einer Vor­schlagsliste für die Wahl der Schöffen

4. Beratung und Beschlußfassung über die Leistung einer Son­dertilgung.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung der Auf­wandsentschädigung für die Mitglieder des Umlegungs­ausschusses.

6. Verschiedenes.

5431 Hübingen, 20. Mai 1980 Hoff mann, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge- meinde Hübingen für das Jahr 1980 vom 12.5.1980

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.4.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halterforderlich ist, wird auf 57.800,- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 35.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapi­tal 280 v.H

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz

Montabaur, den 30.4.1980 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge

Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.5. 1980 bis 6.6.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Hübingen, den 12.5.1980

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Hübingen

Hübingen: Hoffmann, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dezember 1978 (GVBI. S. 770).

Umlegungsausschuß

Öffentl. Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Bundesbauge­setz

I. Umlegungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat Hübingen hat am 14. Februar 1979 und 06. Juni 1979 folgende Beschlüsse gefaßt:

Auf Grund des § 46 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Auust 1976 (BGBl. I S. 2256) wird die Umlegung für das BaugebietOber dem Dorf" angeordnet. Der Umlegung liegt der im Entwurf erstellte Bebauungsplan Ober dem Dorf" zugrunde.

Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Be­kanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) in Ver­bindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der jeweiligen Fassung wird für das Baugebiet des BebauungsplanesOber dem Dorf"

284.000,- DM 284.000,- DM

142.000,- DM 142.000,- DM