Montabaur- 14/16/80
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk gibt folgendes bekannt:
Ab 21. April 1980 wird die Hochspannungsleitung 220/300 KV- Leitung Koblenz-Kelsterbach, BL Nr. 4503 abgebaut.
Die Vorbereitungen sind schon angelaufen, die dadurch entstehenden und entstandenen Flurschäden werden den Nutzungsberechtigten ersetzt.
Es handelt sieh um die Hochspannungsleitung in der Gemarkung Sarenburg.
Bürgersteige als Abstellplatz
Es wird immer wieder Klage geführt, daß die Bürgersteige als Abstellplätze für PKW und andere Fahrzeuge verwendet werden. Wird in Zuku-nft diese Unsitte nicht abgestellt, muß mit einer Anzeige gerechnet werden.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HORBACH:
Spvgg. Horbach
Am vergangenen Wochenende gewann unsere I. Mannschaft gegen Nievern mit 2 : 0 (Tore: M. Ludwig u. T. Hillenbrandt).
Am Sonntag, dem 20.4.1980 ( spielt unsere I. Mannschaft um 15.00 Uhr in Friedrichssegen und die II. Mannschaft um 13.15 Uhr in Holzhausen gegen Nastätten/Holzhausen.
Am Samstag, dem 19.4.1980, 8.00 Uhr werden die Arbeiten am Sportplatz weitergeführt. Um rege Teilnahme wird gebeten.
MGV "Cäcilia" Horbach
Die Ausflug-Teilnehmer werden gebeten, die Restzahlung von 68,- DM pro Person bis spätestens Ende dieses Monats vorzunehmen.
HÜBINGEN:
Bürgerversammlung am 22.4.1980 in der Buchfinkenlandhalle
Es wird an dieser Stelle nochmals auf die am Dienstag, dem 22.4.1980 ( um 20.00 Uhr in der Buchfinkenlandhalle stattfindende Bürgerversammlung hingewisen.
Die Bürger unserer Gemeinde werden gebeten, an dieser Versammlung teilzunehmen.
Hoffmann, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 1. April 1980
Der Ortsgemeinderat hatte sich in seiner Arbeitssitzung hauptsächlich mit Haushaltsfragen zu beschäftigen. Zu Beginn der Sitzung wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 1980 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1979 bis 1983 beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
Verwal tu ngshau shalt
Einnahmen 284.000,- DM
Ausgaben 284.000,- DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen 142.000,-- DM
Ausgaben 142.000,-- DM
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 57.800,- DM festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 35.000,-- DM festgesetzt.
Die Festsetzung der Grund- und Hundesteuer bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert (Grundsteuer A für land- und forstwir! schaftlichen Betrieb 220 v. H., Grundsteuer B für Grundstücke 240 %, Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,- DM, für I den zweiten Hund 54,- DM, für jeden weiteren Hund 72,- dm| Der Gewerbesteuerhebesatz wird entsprechend eines Beschlüsse! des Ortsgemeinderates vom 19.12.1979 auf 280 % festgesetzt! Die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung des Verwaltungshaushaltes 1980 hat zur Folge, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt möglich ist. Diese Zuführung begründet sich dadurch daß in 1980 hohe Sach- und Verfahrenskosten für das Umlegungsverfahren "über dem Dorf" zu erbringen sind.
Dem Vermögenshaushalt können lediglich 14.200,- DM zugeführt werden. Dies ist genau der Betrag, den die Ortsgemeinde benötigt, um die Tilgungsleistungen für bestehende Darlehen zu erbringen (Pflichtzuführung).
Für das Haushaltsjahr 1980 wurde eine echte Finanzspitze in Höhe von 8.000,- DM errechnet. In 1981 wird die freie Finanz spitze sogar auf 2.000,-- DM absinken. Dies bedeutet, daß die | Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Haushaltsführung besonders beachtet werden müssen. Aufgrund der zuvor erläuterten Finanzlage beinhaltet der Ver mögenshaushalt lediglich folgende Maßnahme:
Grunderwerb und Restfinanzierung der Dorfgemeinschaftshalle, Ausbau der Bürgersteige in der K 176/173 und allgemeiner Grunderwerb. Weiterhin sind Tilgungsleistungen an den Kreditmarkt und an sonstigen privaten Bereich zu leisten. Hinzu kommt noch die Zuführung zum Verwaltungshaushalt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch eine Landeszu Weisung zum Ausbau der Bürgersteige in der K 173/176, durch die bewilligten Investitionstockmittel für den Hallenbau, durch Grundstückserlöse, durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt sowie durch die Kreditaufnahme.
Das InvestitLonsprogramm sieht für die kommenden Jahre die E: Schließung "über dem Dorf", die Erschließung "Im Grund und Boden", den Neubau von Wanderwegen sowie den weiteren Fris hofsausbau vor. Für die Jahre 1979 bis 1983 wurden folgende freie Finanzspitzen (diese geben Aufschluß über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Ortsgemeinde) ermittelt:
1979 -Ü 12.000,-DM
1980 - Ü 8.000, - DM
1981 - Ü 2.000, - DM
1982 - Ü 8.000, - DM
1983 - Ü 11.000, -DM.
Nach der Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan hatte sich alsdann der Ortsgemeinderat mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1978 sowie der Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1978 zu befassen. Der Ortsgemeinderat beschloß, die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 aufgestellte Jahresrechnung, Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 die Entlastung zu erteilen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung berieten die Mitglieder des Ortsgemeinderates über Maßnahmen zur Ortsverschönerung. Zur Frage der Abfallbeseitigung auf dem Friedhof beschloß der Ortsgemeinderat, die bisherige Regelung beizubehalten.
Verlegung der 220/300 kV-Leitung Koblenz-Kelsterbach im Gemarkungsbereich Hübingen
Das Rheinisch-Westfälische Elektritzitätswerk Leitungsbaubiiro Neuwied, Hermannstr. 43, 5450 Neuwied 1, Telefon 02631/ 27038, gibt bekannt, daß am 21.4.1980 der Abbau bzw. Neuverlegung der Hochspannungsleitung in unserem Gemarkungsbere«

