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l/lontabaur 13 / 16/80
euhäusel
j/ereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Lampertsloch"
|er Ortsgemeinde Neuhäusel für die Grundstücke Flur: 3, Flur- Luke: 190, 203 und 204 gemäß § 13 BBauG
[ier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG
Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung vom |8 3.1980 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes [lampertsloch" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
S)ieÄnderung hat zum Inhalt:
Die Abstandsfläche zwischen Baugrenze und öffentl. Verkehrsfläche (Lampertsweg) im Bereich der Grundstücke Nr. 190, 203, und 204, Flur 3, wird von 5,oo m auf 4,oo m verringert.
Im Bereich des Flurstückes Nr. 203 (Eckgrundstück) wird die Abstandsfläche zur Haupterschließungsstraße "Lampertsloch" (Parz. Nr. 191) von 5,oo m auf 3,oo m verringert.
pie Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge- Itimmt.
pemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsun- lerlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, jSelbachstr. 9 (Bauamt), 543o Montabaur während der Diensthunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters i Neuhäusel während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen k/erden können.
(Auszug)_
fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
, Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
, Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
155_a_BBa u G MAuszug) _
iine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses [Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder in Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie licht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung jes Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinte geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
yies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge- lehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplate 5 oder der Satzung.
[24, Abs, 6 GemO) Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über 1 die Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) it unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung er Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung oder c
1 er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- RfalzGemO - vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge
meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21 Dez.
1978 ( GVBI. S 77o)
Montabaur, den 1 o.4.1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Sitzung des Ortsgemeinderates EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Freitag, dem 18.4.1980, um 19.oo Uhr, im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG:
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Zimmerarbeiten am Gerätehaus
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes.
5411 Neuhäusel, 1o.4.1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister
SG Neuhäusel e.V. 1
Wanderung "Rund um Neuhäusel" am 1. Mai 1980 Am 1.5.1980 findet wiederum die schon traditionelle Wanderung "Rund um Neuhäusel" statt. Der Abmarsch beginnt um 1o.oo Uhr am Gemeindehaus, und unser Ziel wird gegen 11.3o Uhr die Schutzhütte "Zur schönen Aussicht" sein.
Zu dieser Wanderung laden wir alle Neuhäuseler Bürger herzlich ein. Wir hoffen auf Ihre Beteiligung und würden uns freuen, Sie an der Schutzhütte bei preiswerten Speisen und Getränken begrüßen zu dürfen.
SIMMERN Verloren - Gefunden
Schlüsselbund kombiniert mit Geldbeutel (mit Inhalt) wurde in der Gemarkung Simmern am alten Wasserhochbehälter gefunden. Der Verlierer kann sich während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt melden. (
Verkehrs- und Verschönerungsverein e.V.
Zur Mitgliederversammlung lade ich alle Mitglieder für Frditag, den 25.4.1980, um 2o.oo Uhr, in die Schutzhütte ein.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Vorstandes
2. Kassenbericht
3. Neuwahl des Vorstandes
4. Aussprache über die künftigen Aufgaben
5. Verschiedenes.
Gäste sind herzlich willkommen.
Der Vorstand
Verlegung der 220/300 kV-Leitung Koblenz - Kelsterbach im Gemarkungsbereich Simmern
Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk Leitungsbaubüro Neuwied, Hermannstraße 43, 5460 Neuwied 1, Telefon 02631 - 27038, gibt bekannt, daß am 21.4.1980 der Abbau bzw. Neuverlegung der Hochspannungsleitung in unserem Gemarkungsbereich beginnt. Die Vorbereitungen zur Durchführung'dieser Arbeiten sind bereits erfolgt.Alle durch den Abbau der Hochspannungsleitungen entstehenden Flurschäden werden den Nutzungsberechtigten ersetzt. Die Flurschäden bitten wir unmittelbar bei dem o.a. Leitungsbüro anzumelden.
Sch neidef,0 rtsbürgermeister
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