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euhäusel

j/ereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Lampertsloch"

|er Ortsgemeinde Neuhäusel für die Grundstücke Flur: 3, Flur- Luke: 190, 203 und 204 gemäß § 13 BBauG

[ier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung vom |8 3.1980 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes [lampertsloch" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

S)ieÄnderung hat zum Inhalt:

Die Abstandsfläche zwischen Baugrenze und öffentl. Ver­kehrsfläche (Lampertsweg) im Bereich der Grundstücke Nr. 190, 203, und 204, Flur 3, wird von 5,oo m auf 4,oo m verringert.

Im Bereich des Flurstückes Nr. 203 (Eckgrundstück) wird die Abstandsfläche zur Haupterschließungsstraße "Lampertsloch" (Parz. Nr. 191) von 5,oo m auf 3,oo m verringert.

pie Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge- Itimmt.

pemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsun- lerlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, jSelbachstr. 9 (Bauamt), 543o Montabaur während der Dienst­hunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters i Neuhäusel während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen k/erden können.

(Auszug)_

fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

, Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

, Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

155_a_BBa u G MAuszug) _

iine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses [Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder in Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie licht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung jes Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­te geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.

yies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge- lehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungspla­te 5 oder der Satzung.

[24, Abs, 6 GemO) Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1 die Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) it unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung er Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung oder c

1 er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- RfalzGemO - vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) zuletzt ge­ändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge­

meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21 Dez.

1978 ( GVBI. S 77o)

Montabaur, den 1 o.4.1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Sitzung des Ortsgemeinderates EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Freitag, dem 18.4.1980, um 19.oo Uhr, im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG:

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Zimmer­arbeiten am Gerätehaus

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes.

5411 Neuhäusel, 1o.4.1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister

SG Neuhäusel e.V. 1

Wanderung "Rund um Neuhäusel" am 1. Mai 1980 Am 1.5.1980 findet wiederum die schon traditionelle Wande­rung "Rund um Neuhäusel" statt. Der Abmarsch beginnt um 1o.oo Uhr am Gemeindehaus, und unser Ziel wird gegen 11.3o Uhr die Schutzhütte "Zur schönen Aussicht" sein.

Zu dieser Wanderung laden wir alle Neuhäuseler Bürger herzlich ein. Wir hoffen auf Ihre Beteiligung und würden uns freuen, Sie an der Schutzhütte bei preiswerten Speisen und Getränken be­grüßen zu dürfen.

SIMMERN Verloren - Gefunden

Schlüsselbund kombiniert mit Geldbeutel (mit Inhalt) wurde in der Gemarkung Simmern am alten Wasserhochbehälter ge­funden. Der Verlierer kann sich während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt melden. (

Verkehrs- und Verschönerungsverein e.V.

Zur Mitgliederversammlung lade ich alle Mitglieder für Frditag, den 25.4.1980, um 2o.oo Uhr, in die Schutzhütte ein.

TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Vorstandes

2. Kassenbericht

3. Neuwahl des Vorstandes

4. Aussprache über die künftigen Aufgaben

5. Verschiedenes.

Gäste sind herzlich willkommen.

Der Vorstand

Verlegung der 220/300 kV-Leitung Koblenz - Kelsterbach im Gemarkungsbereich Simmern

Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk Leitungsbaubüro Neuwied, Hermannstraße 43, 5460 Neuwied 1, Telefon 02631 - 27038, gibt bekannt, daß am 21.4.1980 der Abbau bzw. Neuverlegung der Hochspannungsleitung in unserem Gemarkungs­bereich beginnt. Die Vorbereitungen zur Durchführung'dieser Ar­beiten sind bereits erfolgt.Alle durch den Abbau der Hochspan­nungsleitungen entstehenden Flurschäden werden den Nutzungs­berechtigten ersetzt. Die Flurschäden bitten wir unmittelbar bei dem o.a. Leitungsbüro anzumelden.

Sch neidef,0 rtsbürgermeister

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