Einzelbild herunterladen

Montabaur 13/14/80

38 / 3 ( 23, 51/1 , 51/2, 52, 53, 54, 55/2, 56, 58/3, 59/1,60 teilt.

59 / 2 , 151. 152, 150 teilw., 178/1, 179/1, 179/2 teilw., 153 teilw., 37/7, 37/9, 37/11, 37/12, 37/15, 37/16, 177 teilw.,

32/6 teilw., 34 teilw., 33/3 teilw., 39 teilw.

r uir 19 1/1

1/2 2, 3. 4, 5, 6 , 24, 25, 26, 27, 28, 29, 110,111, 1J.2,

113 teilw., 114,teilw., 89 teilw.

Fj _ur 20

15 , 16, 17/5, 17/6, 17/7, 23/1, 23/2, 62 teilw., 69 teilw.,

72 teilw., 70/1, 70/2 teilw., 17/10, 17/11, 17/12, 17/13,

17/14.

Kadenbach, den 28. März 1980 Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Kadenbach für das Jahr 1980 vom 31.3.1980

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S.4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.3.1980 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halterforderlich ist, wird auf 412.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 80.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 8.4.1980 bis 17.4.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Kadenbach, den 31.3.1980

Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach Karbach, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor­den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Kath. Pfarrgemeinde

Für den 1.6.1980 ist in Kadenbach ein Pfarrfamilienfest geplant. Im Rahmen dieser Veranstaltung findet auch ein Basar statt.

Dort sollen Handarbeitsartikel und Basteleien verkauft werden. Der Reinerlös ist für die Beschaffung von Sitzkissen für die Kirche bestimmt.

Die Mitglieder der Gemeinde warden herzlich gebeten,sich mit selbstgefertigten Gegenständen am Basar zu beteiligen.

Anfragen an

Thea Gerharz, Hauptstr. 1, Tel. 8641 Ursula Waste, Römerstr. 14, Tel. 646

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Neuhäusel für das Jahr 1980 vom 21.3.1980

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgen­de Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.3. 1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im

592.000,- DM 592.000,- DM

1.084.000,- DM 1.084.000,- DM festgesetzt.

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48,00 DM

für den zweiten Hund 72,00 DM

für jeden weiteren Hund 96,00 DM

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein- ^nd-Pfalz

Montabaur, den 20.3.1980 , A Mecke|

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (LS)

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 414.500,- DM festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 70.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalts­jahr wie folgt festgesetzt:

1.GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

757.000,- DM 757.000,- DM

1.216.500,- DM 1.216.500,- DM festgesetzt.