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Montabaur 12/ 14/80

KADENBACH:

Allen Einwohnern von Kadenbach zur Kenntnis und Beachtung!

Die Dienststunden am Dienstag, 8.4.1980, am Donnerstag, 10.4. 1980 ( und am Dienstag, 15.4.1980,fallen wegen Abwesenheit des Ortsbürgermeisters und der beiden Ortsbeigeordneten aus.

Als teil weiser Ersatz findethierfür am Samstag, 5.4.1980, von 14.00 bis 15.00 Uhr eine Dienststunde statt. Außerdem beginnen alle Dienststunden am Donnerstag, 17.4.1980, bereits ab 18 Uhr.

Sollten in der Zwischenzeit dringende Angelegenheiten auftreten, so wird darum gebeten, sich an die Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur zu wenden Tel.Nr. 02602/2041.

Karbach, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach Neu in der Verbandsgemeinde, 290.000 qm in einem Bebauungs­plan

Erstmalig in der Verbandsgemeinde Montabaur wurde eine gesam­te Ortslage und das Neubaugebiet einer Gemeinde in einem Be­bauungsplan ausgewiesen. Dies stellte der Beauftragte für den Be­bauungsplanOrtslage" undAuf der Höh" der Gemeinde Kaden­bach, Verbandsbeigeordneter Heinz Reusch, in der Sitzung des Gemeinderates fest.

Alle Ratsmitglieder waren,wie Ortsbürgermeister Aloys Karbach nach Eröffnung der Sitzung feststellte , wegen Sonderinteressen befangen, so daß der Beauftragte die eingegangenen Bedenken und Anregungen in der Sitzung zu behandeln hatte. Das Planungs­gebiet umfaßt 29 ha. Entsprechend groß war die Zahl der einge­gangenen Anregungen und Bedenken. Mehr als 35 Bürger hatten Anregungen, Vorschläge und Bedenken vorgebracht. Manche gleich mehr als zehn.

Beigeordneter Reusch begrüßte ausdrücklich diese so große Anteil­nahme an dem unmittelbaren Geschehen der Gemeinde. Er stellte fest, daß mehr als 85 % dieser Anregungen im Sinne der Antrag­steller erledigt werden konnten. Nur dort, wo sich die Interessen der Anlieger unterschiedlich gegenüberstanden, war zwischen der einen oder anderen Lösung zu entscheiden. So wurde für die Bergstraße und Gartenstraße angeregt, die Baugrenze von 5 m auf 3 m zurückzunehmen. Im Bereich der Ortsmitte soll es bei dem vorhandenen Bestand ohne den großen Eingriff in Gebäudesub­stanz bleiben. Für das Neubaugebiet wurde angeregt, kleinere Bauplätze auszuweisen, um so allen Bevölkerungsschichten bei den hohen Baupreisen den Erwerb eines Baugrundstückes zu ermöglichen. Da die Berücksichtigung der Anregungen zugleich aber auch eine Veränderung der Grundzüge des Bebauungsplanes bedeutete, war die ursprüngliche Absicht, in dieser Sitzung den Bebauungsplan auch als Satzung zu verabschieden, nicht möglich. Es mußte vielmehr erneut die Offenlage des so geänderten Be­bauungsplanes beschlossen werden, um in dieser Zeit erneut allen Gelegenheit zu geben, Einblick in die Planunterlagen bei der Verbandsgemeinde oder beim Ortsbürgermeister zu nehmen.

Mit Befriedigung nahm man die Aussage des Beauftragten zur Kenntnis, daß für das NeubaugebietAuf der Höh" bereits das Umlegungsverfahren durch das Katasteramt eingeJeitet worden ist In diesem Gebiet entstehen 50 neue Bauplätze. Mit dieser Ausweisung wird zugleich die stetige Aufwärtsentwicklung der Gemeinde Kadenbach fortgesetzt, die als eine der 4 Augst-Ge­meinden bereits in den vergangenen Jahren weit über dem Durch­schnitt liegende Zuwachsrate bei der Wohnbevölkerung nach- weisen konnte.

öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanOrtslage" undAuf der Höh" der Ortsgemeinde Kadenbach, hier: erneute Offenlage gern. § 2a (6) BBauG Im ersten Offenlegungsverfahren wurden eine Vielzahl von Be­denken und Anregungen vorgebracht, die zum größten Teil im Plan Berücksichtigung gefunden haben.

Damit wurden die Grundzüge der Planung berührt, so daß eine erneute Offenlage des Planes notwendig ist.

Der überarbeitete Planentwurf nebst Text und Begründung sowie der Grünordnungsplan liegt gern. § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom

14. April 1980 bis 14. Mai 1980 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, und dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zim­mer 7 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürger­meisters in 5411 Kadenbach während der ortsüblichen Dienst­stunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge­meinde Kadenbach mündlich oder schriftlich vorgebracht wer­den.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Inhalt des Planbereiches:

Flur 13

65, 66, 67, 68, 69, 70 teilw., 71 teilw., 75, 76, 77, 78, 79/1, 79/2, 140/80, 141/80, 142/80, 81/1, 82, 83/2, 83/3, 83/4, 84/1, 84/2, 85/1, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 85/2, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106/1, 106/2, 107/1, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 120/3, 132 teilw., 133 teilw., 134, 135, 136, 137, 138, 139. 131 teilw., 85/2

Flur 14

1, 2, 4/1, 4/3, 8, 9, 11/1, 12/1, 13, 14, 15/2, 15/3,

15/4, 16, 17,18/1, 18/2, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 25/2, I 26, 27, 28, 29/1, 29/2, 30, 31, 32, 33, 34/1, 34/2, 34/3,

35, 36, 39, 40, 42/3, 43, 46, 47/1, 47/2, 48, 49, 56, 57,

58, 59, 60 teilw., 63, 38/1

Flur 15

1/1, 2/2, 3/1, 3/2, 4, 5, 6 , 7, 8 , 9, 11/1, 12/3, 12/4, 12/5 12/6, 13, 14, 15/1, 15/2, 16, 17, 18, 19, 20/1, .22, 23/2, 23/3, 23/4, 24, 25/1, 25/2, 26, 27/1, 27/2, 28, 29, 30, 31, r

32, 33/4, 33/6, 33/7, 34/1, 35/1, 36, 37 , 38, 39, 40, 41,

42, 43, 44, 45/1, 45/2, 46, 47/1, 48/2, 49, 50, 51, 52, 53,

54, 55, 56, 57/3, 57/4, 57/5, 57/6, 58/1, 58/2, 59, 60, 61,

62, 63, 64/1, 64/2, 65/1, 65/2, 66 , 67, 68 , 69, 70, 71, 73/l,|

73/2, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86 , Bl/

88 , 89, 90, 91, 92/2, 92/3, 96/1, 96/2, 96/3, 97, 98, 99, 10t|

101/1, 101/2, 102/1,102/2, 103, 104, 105, 106/1, 106/2, 107, j 108, 109, 110/1, 110/2, 111, 112, 114, 115, 116, 117, 118, }

119/1, 119/2, 120/1, 120/2, 121, 122, 123, 124, 125, 126, |

127/1, 127/2, 128/1, 128/2, 129, 130/1, 130/2.

39/1, 39/4, 39/5, 39/7, 39/8, 39/10, 39/11, 39/13, 39/15, 39/16, 39/17, 39/18, 39/19, 39/21, 39/22, 39/23, 39/24, 39/25, 39/26, 39/28, 39/30, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153 154, 155, 156/1, 225, 102/1, 102/2, 102/3, 40 / 9 , 41/lo| 41 / 11 , 41/12, 41/13, 41/15, 46/1, 46/2, 80/1, 80/2, 80/3, 81, 108/1, 108/2, 109, 110, 111/1, 111/2, 112, 143/4, 133/1, 132/1, 130/4, 144/2, 124/1, 127/6, 127/7, 127/8, 160, 161, 162, 163, 164, 170/1, 166/1, 175, 128, 129, 169, 159, 41/16, 144/1, 220 teil«.

Flur 17

48/2, 48/3, 49/2, 49/3, 50/1, 51/2, 51/3, 51/4, 53/2, 97/1 teil-., 53/3, 53/4 teilw.

Flur 18

1/2, 2/2, 1/3, 3/2, 4, 5/1, 5/2, 6/1, 6/3, 7/2, 7/3, 7/4, 31/1, 31/2, 31/3, 32/1, 35, 36/1, 36/2, 37/3, 38/1, 38/2,

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