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Montabaur 14/14/80 b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land- Pfalz

5430 Montabaur, den 14.3.1980 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises Im Aufträge:

Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 8.4.1980 bis 17.4.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Neuhäusel, den 21.3.1980

Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel Hümmerich, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist ( § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt ge­ändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge­meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesAuf der Haid" der Ortsge­meinde Neuhäusel

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2,

Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 23.5.1979 die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes beschlos­sen.

Der Beschluß lautet wie folgt:

Für den BereichAuf der Haid" in der Gemeinde Neuhäusel wird ein Bebauungsplan aufgestellt Der Geltungsbereich des Bebau­ungsplangebietes liegt in der Flur 4, 7,8 und 9 der Gemarkung Neuhäusel und wird wie folgt begrenzt:

Im Nordosten von der K 2 (Eitelborner Straße)

im Süden von den Feldwegen Nr. 139, Flur 7, Nr. 93, Flur 8 im Südwesten von den Feldwegen Nr. 145 tlw, Flur 7 und Nr.

63, Flur 9

im Nordwesten von der B 49.

Der Plan zur Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist Bestand­teil dieses Beschlusses.

Die Landsiedlung Rheinland-Pfalz in Koblenz führt die Planungs­arbeiten gern, der vertraglichen Vereinbarung durch. Die Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur erhält den Auftrag, das Anhörverfahren der Träger öffentl. Belange gern. § 2 (5) BBauG durchzuführen.

Die Bürgerbeteiligung gern. § 2a (2) BBauG ist im Rahmen einer

Bürgerversammlung (Anhörtermin) durchzuführen.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2, Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Neuhäusel, den 27. März 1980 Hümmerich, Ortsbürgerm.

SIMMERN:

Mitteilung an alle Grundstückseigentümer der Siebenborn- und Görgenstraße

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß o.g. Straßen zur Zeit ausgebaut werden. Alle Eigentümer, die noch keinen Hausanschlt Schluß für Gas, Wasser, Telefon und Kanal besitzen, mögen die­sen, falls erwünscht, schnellstens bei dem jeweiligen Versorgungs­träger beantragen, da ein späterer Anschluß nur unter besonderei Schwierigkeiten und sehr hohen Kosten erstellt werden kann.

Schneider, Ortsbürgermeister

Beschlüsse des Ortsgemeinderates in der Sitzung am 24.3.1980 Neues Fahrzeug mit Anhänger und sonstigen Geräten

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges, und zwar eines Allrad-SchleppersHolder A 60", 36 kw (50 PS).

Die Anschaffung war notwendig geworden, da die Aufgaben der Ortsgemeinde, wofür ein Fahrzeug benötigt wird, immer mehr wurden und ein eigenes Fahrzeug bisher nicht vorhanden war. Bisher hatte der Gemeindearbeiter seinen eigenen Schlepper für diese Zwecke zur Verfügung gestellt.

Die Anschaffung eines Anhängers, einer Kehrmaschine, eines Schneeräumschildes und Salzstreuers wurden gleichzeitig mitbe­schlossen.

Das bisherige Räumschild konnte in Zahlung gegeben werden. Die Kosten für Fahrzeug und sonstige Geräte belaufen sich auf insgesamt 52.000,- DM.

Im Vermögenshaushalt 1980 sind für diese Anschaffung 27.000,- DM bereitgestellt. Der restliche Betrag wird von der Haushalts­stelle 36Q.950 Errichtung eines Fest/Zeltplatzes auf dem ehemali gen Gelände der Schutthalde abgezweigt, da diese Maßnahme mit aller Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr nicht durchgeführt wird.

Die Unterstellung des Fahrzeuges erfolgt in der umgebauten Seht ne in der Kleringstraße. Die Umbauarbeiten sind inzwischen ab­geschlossen. Garage und Lagerraum wurden errichtet. Das Gebäii de erhielt einen Außenputz, was gleichzeitig zur Ortsverschöne­rung beiträgt.

Durch die Anschaffung der Kehrmaschine soll die It. Ortssatzunj übertragene Straßenreiniijungsp flicht etc. auf die Grundstücks­eigentümer nicht zurückgenommen werden. Straßen sind nach wie vor (vor Sonn- und Feiertagen) durch den Anlieger ständig zu reinigen.

Die Kehrmaschine soll bei Verschmutzung von geteerten Straßen sowohl im Ortsbereich wie auch in der Gemarkung eingesetzt werden, wenn die Verursacher eine Reinigung unterlassen. Die sich hieraus ergebenen Kosten werden dem Verursacher in Rech­nung gestellt.

Dem neuen Fahrzeug wünschen wir gute Fahrt.

Teerdecke für mittleres Straßenstück in der Görgenstraße

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, im mittleren Bereich der Görgenstraße - hier erfolgte der Ausbau erstmalig 1968 - eine zusätzliche Teerdecke anzubringen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 7.000,- DM. Diese Teerdecke wird erforder­lich, da seinerzeit der Ausbau provisorisch vorgenommen wurde, und der hier 1958 verlegte Ortskanal bei Aufnahme der Abwäs­ser aus der Siebenbornstraße, hätte tiefer verlegt werden müssen. Die Trasse dieses Kanals hat sich inzwischen geändert, so daß de' Kanal in der Görgenstraße keiner Veränderung bedarf.

Nachdem die Wasserleitung in der gesamten Görgenstraße erneu­ert wurde, werden durch die Energieversorgung Gasleitung mit Hausanschlüssen verlegt. Die Deutsche Bundespost wird ebenfalls ausreichend Telefonverkabelungen vornehmen.