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Montabaur 6/13/80 Übungsart: Fliegerische Weiterbildung

Sonstiges: Nachtflüge mit Außenlandungen sind einmal

pro Woche vorgesehen.

Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Öffentlich« Bekanntmachung

über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 3 Ka­tastergesetz vom 7. Dezember 1959 (GVBI. S. 243,1960 S.29), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 23. Dezember 1977 (GVBI. S. 459), BS 219-10

Das Liegenschaftskataster der Gemeinde Dernbach, Gemarkung Dernbach ist aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungs­ergebnisse und Aufstellung des automatisierten Liegenschafts­katasters erneuert worden.

Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besonderen Mitteilung durch Offenlegung der Bücher, Karteien und Flurkar­ten des Liegenschaftskatästers in den Diensträumen des Kataster­amtes Montabaur, Schloßweg 6,

vom 15. April bis 14. Mai 1980 während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr den Grundstückseigentümern und den Inha­bern grundstücksgleicher Rechte bekanntgegeben.*

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschafts­kataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.

Fußgängerzone an den Kirmestagen 1980 - Mitteilung an alle Interessenten, die aktiv an der Gestaltung der Fußgängerzone mitwirken möchten -

Die Fußgängerzone an den Kirmestagen im Stadtkern von Mon­tabaur ist mittlerweile ein Begriff geworden. Tausende von Be­suchern kommen in die Stadt, um ein Programm zu erleben, das für jeden etwas bietet.

Um rechtzeitig planen und koordinieren zu können, bitten wir Sie - insbesondere sind Gaststätten, Musikkapellen und Gewerbe­treibende angesprochen - sich bis spätestens 30. April 1980

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Ortspolizei­behörde schriftlich zu bewerben.

Machen Sie bitte auch Angaben darüber, was im einzelnen für die Besucher der Fußgängerzone geboten wird.

Da die zur Verfügung stehende Verkehrsfläche nur eine beschränk, te Zahl von Bewerbern zuläßt, ist mit der Anmeldung kein An­spruch auf die Zuteilung eines Standplatzes verbunden.

AUS DER SITZUNG DES VERBANDSGEMEINDERATES

Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 20. März 1980

Josef Engelmann als neues Ratsmitglied verpflichtet

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenlegung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Niederschrift einzu­legen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Montabaur, den 24. März 1980 Katasteramt

Siegel Rohrbacher, Verm.Direktor

Ver bandsge me i ndever wa Itu ng 5430 Montabaur

Die l/eruvaitung informiert

K.

DIENSTWAGEN AUDI GL ZU VERKAUFEN

Der frühere Dienstwagen der Verbandsgemeindeverwal­tung steht zum Verkauf durch die Firma Autohaus Reusch an. Es handelt sich um einen Pkw Audi 100 GL, Baujahr 1974 mit folgenden Extras:

4 Türen,

Sonderlackierung metallic,

Stahlkurbeldach,

Kopfstützen hinten,

Sicherheitsgurte hinten,

Servo-Lenkung,

Radio mit Automatik-Antenne,

Standheizung

Das Fahrzeug wird zum Preise von 5.950,- DM angeboten und kann auf dem Firmengelände des Autohauses Josef Reusch GmbH besichtigt werden.

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung verpflichtete Bürgermeister Mangels das nachgerückte Ratsmitglied Josef Engelmann, Eitel­born (SPD), durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit dem Amt des Ratsmitgliedes verbundenen Pflichten.

Der Bürgermeister wies in diesem Zusammenhang vor allem auf die Schweige- und Treuepflicht sowie die Pflicht zur Anzeige mög licher Sonderinteressen hin. Bürgermeister Mangels verband mit der Verpflichtung den Wunsch auf gute und vertrauensvolle Zu­sammenarbeit.

Josef Engelmann rückt für das ausgeschiedene Ratsmitglied Moni­ka Friemel nach, die ihr Mandat niedergelegt hat, weil sie in den Stadtrat nachgerückt ist.

Jahresrechnung der Verbandsgemeinde für das Jahr 1978 be - schlossen und Entlastung für den Bürgermeister und die Beige­ordneten.

Dem Beschluß über die Jahresrechnung und der Erteilung der Entlastung ging der Bericht des Vorsitzenden des Rechnungs­prüfungsausschusses der Verbandsgemeinde, des Ratsmitgliedes Michael Knopp (CDU) voraus. Der Ausschußvorsitzende berich­tete dem Verbandsgemeinderat über die Prüfung der Jahresrech­nung 1978 mit den Anlagen, der Kassenbücher 1978 und der Einnahme- und Ausgabebelege. Der Vorsitzende des Rechnungs­prüfungsausschusses faßte das Ergebnis der Prüfung, das schrift­lich in einem Prüfungsbericht festgehalten ist, wie folgt zusam­men :

1. Der Haushaltsplan wurde insgesamt eingehalten. Die bereinig­ten Soll-Einnahmen und Ausgaben lagen lediglich um 3,92 v.H. unter dem Haushaltssoll.

2. Die Jahresrechnung wurde ordnungsgemäß erstellt. Für die Zukunft regt der Rechnungsprüfungsausschuß an, die Jahres­rechnung innerhalb der Frist von 3 Monaten nach Abschluß des Haushaltsjahres aufzustellen.

3. Die einzelnen Rechnungsbeträge waren im wesentlichen sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und be­legt.

4. Grundsätzlich wurde bei Einnahmen und Ausgaben nach den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften verfahren.

5. Soweit aus der Prüfung ersichtlich, wurde die Verwaltung im Jahr 1978 sparsam und wirtschaftlich geführt.