Montabaur 5/13/80
des Abbrennens der Bodendecke können nach den Verwaltungsvorschriften lediglich in der Zeit vom 1.11. bis einschließlich 1.3. eines jeden Jahres erteilt werden. Diese Frist ist nunmehr verstrichen.
Gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 5 LPfIG muß derjenige mit ganz erheblichen Geldbußen (bis zu 10.000,- DM) rechnen, der die erlassenen gesetzlichen Bestimmungen nicht beachtet. Wir werden die Einhaltung dieser Vorschriften künftig strenger überwachen.
Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.
Montabaur, den 19. März 1980 Mangels, Bürgermeister
Durchführung der örtlichen Eichtage 1980
Nachstehend geben wir die Termine für die Nacheichung 1980 bekannt.
Eichlokal: TURNHALLE NENTERSHAUSEN
Verbotswidriges Verbrennen von Gartenabfällen
In letzter Zeit wurde wieder des öfteren festgestellt, daß Gartenbesitzer verbotswidrig ihre Gartenabfälle (Sträucher und Baumabfälle) innerhalb und außerhalb der bebauten Ortslage verbrennen. Der hierbei entstehende Rauch führt häufig zu erheblichen Belästigungen der angrenzenden Nachbargrundstücke.
Es wird daher nochmals darauf hingewiesen, daß das Verbrennen von jeglichen gärtnerischen und pflanzlichen Abfällen innerhalb der Ortslage gänzlich untersagt ist. Das Verbrennen der außerhalb der Ortslage angefallenen Abfälle kann unter den Voraussetzungen des § 2 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Arfallbeseitigungsgesetzes vom 4.7.1974 gestattet werden. Diese Anzeige ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde - Montabaur zu erstatten.
Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -
B 255 von A 3 bis B 8
•Luftbild- und Vermessungsarbeiten -
Das Straßenneubauamt Vallendar läßt für den Ausbau der B 255 in obigem Abschnitt Luftbild- und Vermessungsarbeiten durchführen.
Dieser Planungsbereich erstreckt sich vom Autobahnanschluß A 3 / B 255 bis zum Kreuzungsbereich mit der Bundesstraße 8 bei Hahn. Hierdurch soll der z.Zt. neueste Bebauungsbestand erfaßt werden.
Im einzelnen werden für die Luftbildvermessungsarbeiten Signalisierungspunkte und bei den Vermessungsarbeiten Höhen- und Polygonpunkte gesetzt. Soweit solche Punkte in landwirtschaftlich genutztes Gelände fallen, werden diese mindestens 30 cm unter Flur gesetzt, um die Flächenbestellung nicht zu behindern. Sämtliche Punkte werden sichtbar markiert. Die Vermessungsarbeiten sollen umgehend anlaufen.
Es wird besonders darauf hingewisen, daß mutwillige und grobfahrlässige Beschädigungen der Markierungen haftungsrechtlich verfolgt werden.
Einzelheiten der Baumaßnahme, z.B. die Inanspruchnahme einzelner Grundstücke für die eigentliche Baudurchführung, können hieraus nicht hergeleitet werden.
Für Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 1.10,1974 (BGB. I, S. 2413) in § 16a, Abs. 1 fest, daß Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung entschädigungslos zu dulden haben.
Sofern Betroffene gegen die vorgesehenen Arbeiten Einwände vorzutragen haben, werden diese gebeten, sich spätestens zwei Wochen nach dem Termin der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Straßenneubauamt Vallendar, Hellenstraße 9, 5414 Vallendar, zu äußern. Hierbei wird ortsabwesenden Eigentümern die Bestellung eines Vertreters für ihre Grundstücksangelegenheiten zugemutet.
Entstehen durch die Vermessungsarbeiten einem Eigentümer [oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile wird gemäß § 16a, Abs. 3 des FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet. Seitens des Straßenneubauamtes Vallendar erfolgt die Entschädigung aufgrund von Gutachten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Ent-
Für die Ortsgemeinden a
c)
f)
Nentershausen
Dienstag, 8.4.1980 10.00 Uhr
von 9.00 -
Görgeshausen
Dienstag, 8.4.1980
v. 9.00-10 Uhr
Nomborn
Dienstag, 8.4.1980
v. 10.00-11 Uhr
Heilberscheid
Dienstag, 8.4.1980
v. 10- 11 Uhr
Niedererbach
Dienstag, 8.4.1980
v. 10-11 Uhr
Girod
Dienstag, 8.4.1980
v. :11 - 12 Uhr
Großholbach
Dienstag, 8.4.1980
v. 11 - 12 Uhr
Eichlokal: Bauhof Montabaur, Eichwiese für nachfolgende Gemeinden
a) Montabaur Donnerstag, 10.4.1980 v. 8.30-
10.30 Uhr,
b) Horressen Donnerstag, 10.4.1980 von 10.30 -
11.30 Uhr,
c) Eigendorf Donnerstag, 10.4.1980 von 10.30-
11.30 Uhr
d) Eschelbach Donnerstag, 10.4.1980 von 10.30 -
11.30 Uhr
e) Boden
f) Heiligenroth
g) Niederelbert
Montag, 14.4.1980 von 8.30 - 9.30 Uhr,
Montag, 14.4.1980 von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr
Montag, 14.4.1980 von 9.3# Uhr bis
10.30 Uhr
h) Oberelbert
Montag, 14.4.1980 von 9.30 Uhr bis
10.30 Uhr
i) Ruppach-Goldhausen
j) Neuhäusel
k) Eitelborn
l) Kadenbach
m) Simmern
Montag, 14.4.1980 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag, 15.4.1980 von 8.30 - 10.00 Uhr,
Dienstag, 15.4.1980 von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr.
Dienstag, 15.4.1980 von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr
Dienstag, 15.4.1980 von 8.30 bis 10.00 Uhr
Alle Gewerbetreibende, die bei ihrer Tätigkeit Meßgeräte, Waagen und Gewichte verwenden und keine persönliche Aufforderung durch das Eichamt erhalten haben, unterliegen ebenfalls der Eichpflicht.
Außerdem weisen wir darauf hin, daß die Besitzer feststehender Großwaagen verpflichtet sind, den Transport der Prüfgewichte zu den Waagen selbst zu übernehmen.
Die Abholung der Prüfgewichte ist mit dem Eichamt an der Nacheichstelle vorher zu vereinbaren.
Verbandsgemeindeverwaltung. Montabaur als Ortspolizeibehörde
Manöver bzw. Übung der Bundeswehr
Die Bundeswehr beabsichtigt eine Manöver- bzw. Übungsveranstaltung durchzuführen:
1. Ort bzw. Raum:
Zeitraum: Truppenstärke: Fahrzeugeinsatz: Übende Einheit:
Mend ig- Lüdenscheid-G ötti ngen-B ebra- Fulda-Niederau-Mendig-Gersfeld 17.3.1980 bis 18.4.1980
7-10 Hubschrauber - Alouette II Heeresfliegerkommando 3, Mendig

