Montabaur 7 / 13/80
In diesem Zusammemhang äußerte man sich positiv zu der Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Dadurch sei - so der Ausschußvorsitzende - nicht nur die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses wesentlich erleichtert worden. Vielmehr sei auch die ständige interne Kontrolle der Verwaltung durch den Rechnungsprüfungsbeamten nützlich, um präventiv Fehlentwicklungen zu verhindern.
Kritisch äußerte sich der Rechnungsprüfungsausschuß lediglich dazu, daß in einem Fall einer Gemeinde ein Zuschuß für ein Dorfgemeinschaftshaus gewährt wurde, obgleich nach den Richtlinien ein solcher Zuschuß ausgeschlossen war, weil eine Förderung von dritter Seite erfolgt ist. Dieser Mangel wurde jedoch dadurch ausgeräumt, da in gleicher Sitzung die Richtlinien geändert wurden.
Unter Vorsitz des ältesten Ratsmitgliedes, Frau Anne Mertin (CDU), erteilte dar Verbandsgemeinderat dem Bürgermeister und und den Beigeordneten durch einstimmigen Beschluß Entlastung. Gleichzeitig wurde die Haushaltsrechnung für das Jahr 1978 beschlossen.
Prüfung des Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Montabaur und Entlastung für die Wirtschaftsjahre 1977 und 1978
Diesem Punkt lag die Prüfung des Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Montabaur (Wasserwerk) durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zugrunde. Es wurde festgestellt, daß sich hinsichtlich der formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens keine wesentlichen Beanstandungen ergeben haben.
Die Sprecher der Fraktionen gingen in diesem Zusammenhang kurz auf den Wasserpreis ein.
Ratsmitglied Gerhard Wiek (CDU) verwies auf die Betriebssatzung des Verbandsgemeindewerkes, in der geregelt ist, daß das Verbandsgemeindewerk keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Ais den Unterlagen der Mittelrheinischen Treuhandgesellschaft schloß Ratsmitglied Wiek, daß die Entscheidung des Verbands- jgemeinderates im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung, das Wassergeld im Jahr 1980 nicht zu erhöhen, richtig war und durch den Prüfungsbericht 1978 bestätigt worden ist.
Auch Ratsmitglied Reiner Schlemmer (SPD) bezeichnete die seinerzeitige Entscheidung als einen „guten Beschluß".
Wieder unter dem Vorsitz von Frau Anne Mertin (CDU) beschloß der Verbandsgemeinderat einstimmig, den Bürgermeister und den Beigeordneten für die Jahre 1977 - 1978 Entlastung zu erteilen. Den Prüfungsbericht nahm man zustimmend zur Kenntnis.
Vertrag für Jahresabschlußprüfungen kommunaler Betriebe [Einstimmig beschloß der Verbandsgemeinderat, die Mittelrheini- |sche Treuhand GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in Koblenz zu beauftragen, die Jahresabschlußprüfungen für den Eigen- petrieb Wasserversorgung vorzunehmen. Der Auftrag beinhaltete die Jahre 1979, 1980 und 1981. Der entsprechende Vertrag wurde von der Verwaltung vorgelegt und vom Rat genehmigt.
[Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für die Jah- p 1979 und 1980
[Für das Jahr 1979 genehmigte der Verbandsgemeinderat einstimmig
w eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.000,- DM für |; die Abdeckung des Regenrückhaltebeckens in der Ortsge- || meinde Heiligenroth. Diese wurde damit begründet, daß die [ Zimmermannsarbeiten ursprünglich mit eigenen Kräften aus- | geführt werden sollten. Dies war nicht möglich, so daß ein [j Unternehmen beauftragt werden mußte.
b) in Höhe von 26.500,- DM für die Tilgung von Krediten am Kreditmarkt. Her wurde ein Kredit aus dem Jahr 1978 mit einer überplanmäßigen Ausgabe getilgt.
Aus dem zur Deckung zur Verfügung stehenden Haushaltsausgaberest von rd. 227.000,- DM wurden bisher nur 180.000,- DM vom Abwasserverband Bad Ems abgerufen, so daß die Differenz in Abgang gestellt werden konnte und damit das Rechnungsergebnis 1979 positiv beeinflussen wird.
Für das Haushaltsjahr 1980 wurde eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.900,- DM für die Anmietung von Räumen des ehemaligen Wasserwirtschaftsamtes zur Unterbringung einer türkischen Schulklasse genehmigt. Die Räumlichkeiten werden voraussichtlich noch bis zur Fertigstellung der Hauptschule im Schulzentrum benötigt.
Weiterhin genehmigte der Rat einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 32.500,- DM für den Kanalbau im Baugebiet „Vogelsang'' in der Ortsgemeinde Heiligenroth. Ursache dafür ist das hohe Submissionsergebnis, das über dem Planansatz liegt. Außerdem sind Ingenieurgebühren für die Bauleitung hinzuzurechnen.
Genehmigt wurde vom Rat auch eine außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 1980 in Höhe von 3.500,- DM für den Kanalbau in der Korngasse in der Ortsgemeinde Großholbach. Auslösend ist, daß im Zuge des Ausbaues der Korngasse durch die Ortsgemeinde Schachtbauwerke erneuert werden müssen. Der Haupt- und Finanzausschuß hatte zuvor die Dringlichkeit anerkannt und den entsprechenden Auftrag vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates vergeben.
Entscheidung über die Satzung für die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur
Zu diesem Punkt begrüßte Bürgermeister Mangels den pädagogischen Leiter der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Monta baur, Herrn Studiendirektor a.D. Leister. Der Bürgermeister nahm die Gelegenheit zum Anlaß, Herrn Leister, der seit ca.
20 Jahren pädagogischer Leiter der Volkshochschule zunächst der Stadt Montabaur und jetzt der Verbandsgemeinde Montabaur ist, herzlich für die engagierte Arbeit für die Weiterbildung im Bereich der Verbandsgemeinde zu danken.
Zur Satzung selbst wurde ausgeführt, daß sich die Notwendigkeit einer neuen Satzung ergibt, weil die Trägerschaft der Volkshochschule ab dem 1.1.1974 von der Stadt Montabaur auf die Verbandsgemeinde übergegangen ist. Die neue Satzung regelt die Organisation der Volkshochschule und vollzieht den Übergang der Trägerschaft auch in dieser Hinsicht nach.
Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen der Verbandsgemeinde für Maßnahmen der Dorfgemeinschaft Die Verbandsgemeinde Montabaur gewährt seit dem 6.7.1978 aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Verbandsgemein derates zur Förderung von Eigenleistungen der Ortsgemeinden Zuschüsse für Maßnahmen der Dorfgemeinschaft zur Finanzierung von Gebäuden, Einrichtungen sowie Gegenständen.die im kulturellen und sportlichen Bereich dem aktiven örtlichen Gemeinschaftsleben dienen.
In diesen Richtlinien war geregelt, daß die Zuschüsse der Verbandsgemeinden nur fließen, wenn von dritter Seite (Bund, Land, Kreis) keine Zuschüsse gewährt werden.
Zwischenzeitlich hat das Land die Richtlinien des Ministeriums des Innern und für Sport für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Investitionsstock geändert. Nunmehr können auch die o.g. Maßnahmen vom Land aus Mitteln des Investitionsstocks gefördert werden.
Um für diese Fälle den Zuschuß der Verbandsgemeinde nicht auszuschließen, bedurfte es einer Änderung der Richtlinien,

