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lüntabaur 3/10 / 80

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Vfc Verwaltung informiert

WettbewerbSenioren dichten"

Gesichtet und gelesen sind nun alle Einsendungen.

Gas Preisausschreiben der Volkshochschule unter dem Thema: Westerwald - alte Heimat - neue Heimat

jiat guten Anklang gefunden. Über 100 Gedichte und Erzählun­gen - teilweise auch mundartlich - wurden eingesandt.

£u diesem Wettbewerb hatte die Volkshochschule in ihrem Ar- eitsplan für die Wintersemester 1979/80 aufgerufen. Teilnahme- jjerechtigt waren Einwohner der Verbandsgemeinde, die schon Ihren 65. Geburtstag gefeiert hatten.

Es zeigt sich aber, daß dieser Wettbewerb über die Grenzen der ^erbandsgemeinde Montabaur Interesse gefunden hat.

Die Jury tritt zu ihrer Endsitzung in der kommenden Woche (zusammen. Nach der Bewertung soll die Preisverleihung mit |jer Vorlesung eigener Werke durch die Hobby- Dichter

am MONTAG, dem 24. März 1980, um 15.00 Uhr im Rathaus

^folgen.

Wlle Einsender aus der Verbandsgemeinde und besonders alle Preisträger werden zu diesem Termin noch eigens eingeladen.

((Bitte ausschneiden und auf heben!)

Hinweis zur Förderung energieeinsparender Maßnahmen

Förderbar sind Kosten, die mindestens 4.000,- DM je Gebäude pnd innerhalb von 5 Jahren höchstens 12.000,- DM je Wohnung {betragen.

Förderungsfähig sind Maßnahmen an Gebäuden und Wohneinhei- |en, die bis spätestens zum 31.12.1978 bezugsfertig waren. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß ein Rechtsanspruch feuf die Bewilligung von Förderungsmitteln nach diesem Pro­gramm nicht besteht

Der Katalog der energieeinsparenden Maßnahmen umfaßt:

(I. Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern und Außen- . türen durch:

LI Dichtung der Fugen zwischen Flügel und Rahmen bei vorhandenen Fenstern und Außentüren

1.2 Ersatz von Einfachverglasung durch Isolier- oder Mehr­fachverglasung

1.3 Vorsatzfenster bzw. Vorsatzflügel für einfachverglaste Fenster und Fenstertüren

1.4 Einbau neuer Fenster bzw. Fenstertüren mit Isolier­oder Mehrfachverglasung als Ersatz von einfachvergla­sten Fenstern bzw. Außentüren; die Förderungsfähig­keit ist auf höchstens 450,- DM/qm Fensterfläche be­grenzt

1.5 Rolläden, Schiebe- oder Klappläden

Verbesserung der Wärmedämmung von Außenwänden durch:

2.1 Wärmedämmaterial auf der Außenseite, mindestens 40 mm dick, und unmittelbare Beschichtung des Wärmedämmaterials

2.2 Wärmedämmaterial auf der Außenseite, mindestens 40 mm dick und hinterlüftete Verkleidung (Vorhang­fassade" oder versetzte Außenschale). Die Förderungs­fähigkeit ist auf höchstens 120,- DM/qm wärmegedämm ter Wandfläche begrenzt

2.3 Wärmedämmaterial auf der Innenseite, mindestens 30 mm dick; die Förderungsfähigkeit ist auf höchstens 30,- DM/qm wärmegedämmter Wandfläche begrenzt

2.4 Wärmedämmaterial in den Heizkörpernischen, minde­stens 10 mm dick, ggfs, einschließlich reflektierender Oberfläche

2.5 Wärmedämmaterial in der Luftschicht von zweischaligem Mauerwerk (die Eignung muß durch Baugenehmigung

nachgewiesen sein)

3. Verbesserung der Wärmedämmung von Dächern durch:

3.1 Wärmedämmaterial im Gebälk ausgebauter und beheizter Dachgeschosse, mindestens 60 mm dick

3.2 Wärmedämmaterial auf dem Flachdach, mindestens 60 mm dick

4. Verbesserung der Wärmedämmung von Decken durch:

4.1 Wärmedämmaterial an der Unterseite der Kellerdecke, mindestens 30 mm dick

4.2 Wärmedämmaterial an der Unterseite der obersten Geschoß­decke, mindestens 30 mm dick; die Förderungsfähigkeit

ist auf höchsten 30,- DM/qm wäremgedämmter Fläche begrenzt

4.3 Wärmedämmaterial im nicht ausgebauten Dachraum auf dar obersten Geschoßdecke, mindestens 60 mm dick

5. Verbesserung von zentralen Warmwasserheizungs- und Brauch- wassersnlagen durch:

5.1 Anpassung der Heizkörperflächen an den Wärmebedarf 5.2. Anpassung der Wasservolumenströme an den Wärme­bedarf der einzelnen Räume der einzelnen Räume

5.3 Reduzierung der Brennerleistung

5.4 Ersatz von Wärmeerzeugern (Kessel und Brenner) durch neue mit einer um mindestens 20 v.H. geringeren Leistung (bei kombinierten Heizungs-/Brauchwasserkesseln nach DIN 4702 nur solche, die durch großes Heizwasser- oder Brauchwasserspeichervolumen kleine Brennerleistungen zulassen)

5.5. Nachträgl iche Wärmedämmung des Wärmeerzeugers

5.6 Verbesserung der Wärmedämmung von Kellerleitungen sowie der Verteiler und der Armaturen

5.7. Einbau von Einrichtungen zur Begrenzung von Still­standsverlusten (z.B. Absperreinrichtungen im Abgas­weg, Zugbegrenzer, Brennabschlußklappen)

5.8. Verbesserung der Brauchwasserbereitung in kombinierten Heizungs-/Brauchwasserkesseln nach DIN 4702durch In­stallation von Heizwasser- oder Brauchwasserspeichern unter gleichzeitiger Verringerung der Brennerleistung.

6. Umstellung auf Fernwärme

Änderung von zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen innerhalb des Gebäudes für den Anschluß an die Fernwärme­versorgung, die überwiegend aus Anlagen der Kraft-AWärme- kopplung, zur Verbrennung von Müll oder zur Verwertung von Abwärme gespeist wird.

7. Einbau von Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme.

Hier Förderung auch bei Neubauten.

8. Einbau von Wärmepumpen-oder ßolaranlagen. einschließlich der Anbindung an ein konventionelles Heiz­system; hier: Förderung auch bei Neubauten.

Wir weisen jedoch darauf hin, daß bei diesem Programm mit den baulichen Maßnahmen grundsätzlich erst nach Bewilligung der beantragten Förderungsmittel begonnen werden darf.

Verbandsgemei ndeverwa Itu ng Montabaur - Bauamt -

Die Bezirksregierung Koblenz teilt mit, daß das Land auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Allge­meinen Musikpflege in Aussicht gestellt hat. Die Amtsvordrucke können die interessierten musiktreibenden Vereine bei der Kreisverwaltung sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 16, anfordern. Die Anträge sind in 2-facher Ausfertigung mit den entsprechenden Unterlagen bis spätestens 1. April 1980 bei der Kreisverwaltung Montabaur einzureichen.

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