Montabaur 2/10/80
In dem Landeswettbewerb „Bürger und Gemeinden planen Spielplatzanlagen für jung und alt" hat die Ortsgemeinde Großholbach in der Einwohnerklasse unter 1000 Einwohnern den 1. Platz errungen. Anläßlich einer Ein j ladung des Ministers des Innern und für Sport am 3.3.1980 im Innenministerium wurden die Ehrenpreise an die Siegergemeinden der verschiedenen Größenklassen überreicht. Für die Ortsgemeinde nahm Ortsbürgermeister Metternich die Auszeichnung und die Zusage des Landes, die Baumaßnahme mit 40 % Landeszuschuß zu fördern| entgegen. Bürgermeister Mangels nahm an der Siegerehrung als Mitglied der Landesjury teil. Die Jury hat unter vielen Teilnehmergemeinden der Ortsgemeinde Großholbach den 1. Platz zuerkannt und hat in der Besprechung | der Arbeit folgende Beurteilung abgegeben:
Zum Sieg er beiden GEMEINDEN UND STADTTEILEN UNTER 1.000 EINWOHNER hat die Jury die Planung der Gemeinde GROSSHOLBACH (Westerwaldkreis) bestimmt
Die Auszeichnung gilt insbesondere der gelungenen Planung.Die Kombination Dorfplatz, Kirmesplatz und Spielplatz ist nach Ansicht der Jury eine gute Möglichkeit, alt und jung zusammenzuführen. Man wird hoffen dürfen, j daß diese Anlage zu einer neuen „Dorflinde" für die knapp 600 Einwohner zählende Gemeinde werden wird.
Aber nicht nur die Pfanung unter der Leitung von Architekt Brüll war nach Ansicht der Jury gut gelungen. Hervorzuheben ist auch die engagierte Mitarbeit der Ortsbevölkerung. Erwähnenswert ist hier die genau fastgelegte Mitarbeit der örtlichen Vereine bei der Errichtung bestimmter Spielbereiche, wodurch die Kosten für die Ortsgemeinde gering gehalten werden. Zum Beispiel soll den Kleinkinder- und Matschspielplatz der Gemeinderat,de| Seniorenplatz mit der Pergola die Alten Herren der Eisbachtaler Sportfreunde errichten.
Herzlichen Glückwunsch der Ortsgemeinde, dem Ortsgemeinderat und Herrn Ortsbürgermeister Metternich.!
Öftentl bekanntmachungen
Hinweis zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsprogramm 1980
Die Bewohner im Bereich unserer Verbandsgemeinde werden darauf hingewiesen, daß auch in diesem Jahr wieder Anträge auf Förderung von Modernisierungs- und energieeinsparende Maßnahmen gestellt werden können.
Die Antragsvordrucke sind im Bürogebäude, Gelbachstraße 9, Zimmer 7, 5430 Montabaur erhältlich.
Zu den förderungsfähigen Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung
1. des Zuschnittes der Wohnung
2. der Belichtung und Belüftung
3. des Schallschutzes
4. der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung
5. der sanitären Einrichtungen
6. der Beheizung und der Kochmöglichkeiten
7. der Funktionsabläufe in Wohnungen
8. der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt
„Der Einbau von ölbefeuerten zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen wird nur dann gefördert, wenn die Versorgung mit Gas oder der Anschluß an ein Fernwärmenötz, dessen Wärmeerzeugung nicht überwiegend durch öl erfolgt, nicht möglich ist".
Zu den förderungsfähigen energieeinsparenden Maßnahmen gehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung
1. der Wärmedämmung von Außenwänden
2. der Wärmedämmung von Fenstern und Außentüren,
3. der Wärmedämmung von Dächern,
4. der Wärmedämmung von Decken,
5. von zentralen Warmwasserheizungen und Brauchwasseranlagen sowie Maßnahmen für
a) Umstellung auf Fernwärme,
b) Einbau von Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme,
c) Einbau von Wärmepumpen oder Solaranlagen.
Beim Einbau von Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme sowie beim Einbau von Wärmepumpen oder Solaranlagen ist auch eine Förderung bei Neubauten möglich.
Modernisierungs- und Ernergieeinsparmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn das Jahreseinkommen des Eigentümers und der zu seiner Familie rechnenden Angehörigen die in § 25, Abs. 1 Zweites Wohnungsbaugesetz festgelegtel Grenze nicht um mehr als 20 v.H. überschreitet (Einkommero| grenze).
Als Einkommensgrenzen gelten:
Ledige Ehepaare
+
junge Ehepaare + Schwerbehinderte: (50%) +
(80 %) +
Aussiedler: +
25.920,- DM 38.160,- DM
7.560, -- DM für jeden weitej
ren AngehörigJ
10.080,- DM
5.040,- DM 10.800,-DM
7.560, - DM
Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres und des Monats vor der Antragstellung.
Eine Wohnung kann in der Regel nur einmal bis zu Gesamtkosten von DM 25.000,- gefördert werden (gilt nur bei ModeJ sierung).
Für die Antragsteller zur Förderung energieeinsparender K nahmen bitten wir um Beachtung des vorstehend abgedruckten Hinweises.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt
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