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Montabaur 7/8/80

in Geld im Umlegungsverfahren. Der Ortsgemeinderat will durch diesen Beschluß, mit dem er auf einen Gewinn für die Ortsgemein­de verzichtet, dazu beitragen, daß es in Heiligenroth Bauplätze zu erschwinglichen Preisen gibt.

Zustimmung zum Bau einer Wasserversorgungsleitung von Mon­tabaur, Himmelfeld nach Heiligenroth

Die Ratsmitglieder stimmten einer vom Verbandsgemeindewerk vorgesehenen Verlegung einer Wasserversorgungsleitung vom Himmelfeld (Montabaur) nach Heiligenroth zu. Das Verbands­gemeindewerk hat die Baumaßnahme damit begründet, daß durch den Anschluß der Ortsgemeinden Nomborn, Nentershau­sen, Görgeshausen und Nisdererbach an das Verbundnetz Rup- pach-Goldhausen die beiden vorhandenen Tiefenbrunnen sehr stark belastet werden, so daß im Falle einer Störung die Versor­gung mit Trink- und Brauchwasser nicht mehr gewährleistet wäre.

Die Verbindungsleitung vom Himmelfeld nach Heiligenroth bie­tet die Möglichkeit, Heiligenroth und das Industriegebiet ganz von Montabaur zu versorgen und die Gewinnungsanlagen von Ruppach-Goldhausen zu entlasten. Außerdem wird es durch den Ausbau des IndustriegebietesUnter dem Dorf" in Rup­pach-Goldhausen möglich, die jetzigen Versorgungsleitungen von Heiligenroth und Großholbach zu verbinden, so daß in einem Notfall das gesamte derzeitige Verbundnetz von Monta­baur aus versorgt werden könnte.

Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes für das Haushaltsjahr 1980

Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, den Gewerbesteuer­hebesatz für das Jahr 1980 auf 320 v.H. festzusetzen. Die über­wiegende Mehrheit der Ratsmitglieder war der Auffassung, daß eine Senkung der Gewerbesteuer auf 310 v.H. wie dies vorge­schlagen war, nicht sinnvoll ist, weil nach ihrer Auffassung der Ortsgemeinde Ausnahmefälle entstehen und die Gewerbetrei­benden von Heiligenroth durch die Steueränderungsgesetze ohnehin entlastet werden. Man war der Auffassung, daß die Aus­wirkungen der Einkommensteuerreform noch nicht abzusehen sind und man es vermeiden solle, in diesem Jahr eine Senkung vorzunehmen, wenn evtl, im nächsten Jahr bereits wieder eine Erhöhung vorgenommen werden müßte.

Freiwillige Leistungen an Ortsvereine

Ortsbürgermeister Manns stellte zur Diskussion, ob - entspre­chend früheren Absichtserklärungen - die Höhe der Zuschüsse an die örtlichen Vereine nach Fertigstellung der Vogelsanghalle überdacht werden soll, oder ob in der bisherigen Weise weiter­hin eine Förderung der Vereine betrieben werden soll. Er berich­tete über Anregungen, den Vorteil der sporttreibenden Vereine von Heiligenroth durch die kostenlose Nutzung der Vogelsang­halle bei der Bezuschussung zu berücksichtigen. Nach ausgiebiger Diskussion kam man jedoch zu dem Ergebnis, es bei der bisheri­gen Regelung zu belassen. Man war der Auffassung, daß die Vo­gelsanghalle für alle Bürger von Heiligenroth und auch für die Vereine gebaut worden ist. Eine Beschneidung der Förderung dar Vereine durch die Ortsgemeinde soll nicht erfolgen.

So beschloß der Ortsgemeinderat dann, den Zuschuß der Orts­vereine TuS Ahrbach (700,- DM) Musikverein, Mandolinenverein und Gesangverein (je 500,- DM) u.Möhnenverein (250,- DM) in un­veränderter Höhe auszuzahlen. Zuvor hatte man beschlossen, den Zuschuß für die Freiw. Feuerwehr von 250,-DM auf 500,- DM zu erhöhen.Es wurde auch festgelegt,daß der Tennisclub einen Zuschuß von 500,- DM erhält.

Instandsetzungsmaßnahmen an einer gemeindeeigenen Wohnung

Aufgrund eines Antrages der Mieterin, die sich über Mängel an der Mietwohnung beschwert, wurde dem Bauamt der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur der Auftrag erteilt, einen Ko­stenvoranschlag für die notwendigen Ausbesserungsmaßnahmen am gemeindeeigenen Wohnhaus in der Bergstr. 22, zu erstellen. Danach wird der Ortsgemeinderat über die Durchführung der Maß nahmen entscheiden.

Augst-Schule Neuhäusel:

Elternsprechtäg in der Augst-Schule Neuhäusel

Am Samstag, dem 1.3.1980 , findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein Elternsprechtag in der Augst-Schule Neuhäu­sel statt. Während der genannten Zeit sind alle Lehrkräfte an­wesend. (Klassenlehrer in den Klassenräumen, Fachlehrer in den entsprechenden Fachräumen).

Ein besonderer Plan zur allgemeinen Orientierung wird an den Eingangstüren befestigt.

Untersuchung der Schulneulinge 1980 von Neuhäusel und Eitel born

Es wird noch einmal an die Untersuchung der Schulneulinge 1980, die vom Gesundheitsamt Montabaur durchgeführt wird, erinnert. Sie findet wie folgt statt: '

Für die Buben von Eitelborn am 26.2.1980 ab 14.00 Uhr, für die Buben von Neuhäusel am 26.2.1980 ab 15.30 Uhr, für die Mädchen von Eitelborn am 28.2.1980 ab 14.00 Uhr, für die Mädchen von Neuhäusel am 28.2.1980 ab 15.30 Uhr.

EITELBORN:

Ergänzung der Tagesordnung für die nächste Sitzung des Orts­gemeinderates

In der Ausgabe Nr. 7 des Wochenblattes der Verbandsgemeinde Montabaur vom 15.2.1980 wurde bereits die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates am MONTAG, dem 25. Februar 1980, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses bekanntgegeben.

Nachträglich wurde jedoch die Aufnahme eines weiteren Tages­ordnungspunktes im öffentlichen Teil der Sitzun erforderlich. Nachstehend erfolgt daher die öffentliche Bekanntmachung des zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommenen Tagesordnungs­punktes:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

Tagesordnungspunkt 5:

Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf Wässer"

Der bisherige Tagesordnungspunkt 5 im öffentlichen Teil der Sitzung wird nunmehr unter Tagesordnungspunkt 6 behandelt. v Eitelborn, 15.2.1980

Hümmerich, Ortsbürgermeister

SC 1919 Eitelborn e.V.

Am Sonntag, dem 24.2. i spielt die I. Mannschaft um 14.30 Uhr auf dem Nörrberg gegen die Elf aus Niederwerth. Die II.Mann- schaft trifft um 11.00 Uhr auf die Reserve von Eintracht Höhr. Die Verlosung der Karnevalstombola findet am Samstag, dem 23.2., 16.00 Uhr im GasthausZur Sporkenburg" statt.

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Neuhäusel hat am 11. Februar 1980 für den restlichen Teil des Umlegungsgebietes Lampertsloch" Gemarkung Neuhäusel, die Unanfechtbarkeit durch Beschluß festgestellt.

Entsprechend diesem Beschluß sind unanfechtbar:

Ordn.Nr. 9 mit dem Einlagegrundstück Nr. 128 der Flur 3

und den Zuteilungsgrundstücken 178/1, 191 und 197 der Flur 3,

Ordn.Nr. 18 mit dem Einlagegrundstück Nr. 80 der Flur 3 und dem Zuteilungsgrundstück Nr. 192 der Flur 3.