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Montabaur 6/8/80

Treffen mit dem Partneirszhaftskomitee in Tonnerre

Die Deutsch-Französische Gesellschaft fährt am 7.3. zu einem Arbeitstreffen in die Partnerstadt Tonnerre. Die Rückfahrt findet am Sonntag, 9.3. , nachmittags, statt.

Wie in der Vergangenheit werden auch dieses Jahr Mitglieder und Freunde herzlich eingeladen, mitzufahren. Die Unterbringung erfolgt in Familien. Die Reise wird mit Privatwagen durchgeführt. Anmeldungen nimmt bis Dienstag, 26.2.,die Apotheke Windeck in der Bahnhofstraße entgegen.

SG Horressen / Eigendorf

Die 1. Mannschaft der SG holte aus den letzten 4 Spielen 7:1 Punkte und konnte somit weiter in die Tabellenspitze Vordrin­gen. Am Sonntag, dem 24.2., um 14.30 Uhr empfängt die I.Mann­schaft in Horressen die SG Daufenbach. Die 2. Mannschaft spialt um 14.30 Uhr in Namborn.

JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach

Sonntag, den 24.2.

9.45 Uhr B-Jugend, Horressen E/E gegen Montabaur/St. in Horressen

11.00 Uhr A-Jugend, Horressen E/E gegen Nisterral in Müschen­bach.

MGV Eschelbach

SCHLACHTFEST am 1. März 1980

Das Ende 1979 ausgefallene Schlachtfest des MGV findet nun­mehr am

SAMSTAG, dem 1. März 1980 ; abends ab 20.00 Uhr in der Gast­wirtschaft Heibel

statt. Alle Einwohner des Stadtteils sind hierzu herzlich eingela- den.Es ist dafür gesorgt, daß es auch bei größtem Andrang für alle Gäste etwas gibt. Evtl. Restbestände können mit nach Hause genommen werden.

Gruppenausflug vom 4. bis 7.9.1980 nach St Anton am Arlberg

Der MGV gibt bekannt, daß auch in diesem Jahre wieder ein t 4-Tageausflug unternommen wird, an dem auch Nichtmitglie­der teilnehmen können.

Die Fahrt geht mit einem Sonderzug der Bundesbahn von Donnerstag, dem 4. Sept. bis Sonntag, 7. Sept. 1980 nach St. Anton am Arlberg, Österreich.

Anmeldungen zu dieser Fahrt müssen bis spätestens 8. März 1980 beim Vorsitzenden Manfred Lind, Asterstraße, Montabaur 1 oder einem anderen Vorstandsmitglied erfolgen. ^

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Boden während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen ' werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge­nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor­den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN;

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesBeul II" der Orts­gemeinde Boden für die Grundstücke Flur 17,Flurstücke 1281/1, 1278, 1277, 1276 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung ' gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung vom 29.11.1979 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Beul II , gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Die überbaubare Fläche im Bereich der ehemaligen Schule, Flur 17, Flurstück Nr. 1281/1, 1278, 1277, 1276 soll in nördlicher und westlicher Richtung um jeweils 6,00 m verbreitert werden. Die nördlich der ehemaligen Schule vorhandene freie Fläche dient als Freifläche für die zukünftige Dorfgemeinschaftshalle.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.

Boden, den 12.2.1980 Eulberg, Ortsbürgerm.

HEILIGENR0TH:

Erich Kohihaaszum 1. Ortsbeigeordneten gewählt

Erster Punkt der Tagesordnung für die Sitzung des Ortsgemeindi rates Heiligenroth am 12.2.1980 war die Neuwahl eines ersten Ortsbeigeordneten, die erforderlich wurde, weil der bisherige Amtsinhaber, Franz Salz, sein Amt niedergelegt hat.

Für die Wahl des I. Ortsbeigeordneten wurden in der Sitzung vorgeschlagen Reiner Schiammer (SPD) und Erich Kohlhaas(CO Im ersten Wahlgang erhielt Erich Kohlhaas 8 Stimmen und da­mit die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Er wurde somit zum I. Ortsbeigeordneten gewählt. Anschließend nahm Ortsbürgermeister Manns die Ernennung, Vereidigung und Ein­führung in das Amt vor.

Festlegung des Verkaufspreises. für gemeindeeigene Bauplätze im NeubaugebietVogelsang"

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß die der Ortsge­meinde im UmlegungsverfahrenVogelsang" zugeteilten Bau plätze zum Preis von 26,50 DM/qm veräußert werden. Dieser Preis entspricht dem sogenannten Umlegungspreis, also dem Geldausgleich für Mehr- oder Minderzuteilung und die Abf indun