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Montabaur 5/8/80

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Tel. Nr. 110

Schutzpolizeiinsp.Montabaur Tel. 02602-5011 - 13

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23. und 24. Februar 1980:

Montabaur:

Dr. Heuster, Koblenzer Str. Tel. 02602/3141

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der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110 - 112 oder an den örtl.bekannten Auslösestellen

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Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Mon­tabaur nach Dienstschluß: In derZeit vom 22. - 29.2.80 hat Bereitschaft Herr Rudolf Meurer, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/3541

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23./24.2.1980:

Schw.Ursula Noll, Ruppach-Goldh. Tel.02602/5986 Schw. Beate Hundsangen, Tel.06435/1658

Augst:

Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. 02624/7288

Stahlhofen - Welschneudorf:

Dr. Staudt, jun. Stahlhofen, Tel. 02602/3441

Wallmerod / Meudt / Nentershausen / Hundsangen:

Dr. Gilles, Meudt, Tel. 06435/1488

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

- nur nach telefonischer Anmeldung - Kurzfristig notwendig werdende Änderungen sind der Tages­zeitung zu entnehmen ZA. Pohlmann, Koblenzer Str.2 Hachenburg, Tel. 02662/1046

Dr. Knips, Bahnhofstr. 57,

Wirges, Tel. 02602/60837

Dr. Peter Kramann, Westerwaldstr. 4 Höhr-Grenzhausen, Tel. 02624/2437

^ jrankenwagcn

H Wf DRK-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777 D RK-Rettungswache Herschbach Tel.02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624-7010

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge- nehmigung'und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön- nei T gegenüber dem Bürgermeister von Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor­den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) Montabaur, den 14.2.1980 Mangels, Bürgermeister

HNO-Notarztdienstplan vom 22. - 25.2.1980:

Dr. Karduck, Bad-Ems, Tel. 02603/2039

/tytfthekendiene»

von Samstag, dem 23.2. bis Samstag, dem 1.3.1980:

MARIENAPOTHEKE, Montabaur,

Kirchstr. Tel. 02602/4290

Ü C H E R E I

S T A D T B

MONT

A B A U R

Gelbachstr. (ehern. Katharinen schule)

öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag

16.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Samstag:

9.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Wir seh'n uns in der Stadtbücherei