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Montabaur 8/8/80

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 23.2.

1980 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Bau­grundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 1.3.1980 beim Bürgermeisteramt in Neuhäusel anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung dös Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 10 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unan­fechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 1.3.1980 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 803.000 212 bei der Nassauischen Sparkasse Montabaur den fälligen Betrag eingezahlt oder mit der Gemein­de Neuhäusel Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend be­nannten Katasteramt eingegangen ist.

Neuhäusel, den 13. Februar 1980 Ortsgemeindeverwaltung - Umlegungsausschuß - Rohrbacher,

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

MGV Constantia Neuhäusel

Nach hoffentlich gut überstandenen Karnevalstagen findet am Freitag, 22.2.80,die nächste Chorprobe des MGV statt. In Anbe­tracht der eingegangenen gesanglichen Verpflichtungen in der nächsten Zeit, wird um einen vollzähligen und pünktlichen Be­such der Gesangstunde gebeten.

HÜBINGEN:

Verein der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr Hübingen

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Die Jahreshauptversammlung 1979 findet am 8.3.80 ab 20 Uhr in der Gaststätte Knopp, Hübingen statt.

Wir würden uns freuen, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu dürfen.

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GR0SSH0LBACH:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates

Am Montag, dem 11. Februar 1980,trat der Ortsgemeinderat zu einer Arbeitssitzung zusammen. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 1980 sowie das In­vestitionsprogramm für die Jahre 1979 bis 1983 beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig den vorgelegten Ent| wurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1980 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1979 bis 1983. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahmen 316.500,-DM

Ausgaben 316.500,-DM

VERMÖGENSHAUSHALT Einnahmen 442.300,- DM

Ausgaben 442.300,- DM

Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 1980 beläuft sidj auf 227.000,- DM. Die Steuerhebesätze für Grund- und Hunde-I Steuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Geweif steuerhebesatz wird auf 280 Prozent festgesetzt (Gewerbesteuf hebesatz im Jahre 1979 = 320 Prozent).

Das Gesamtvolumen des Haushalts 1980 beträgt mithin 758.800,- DM.

Die Volumenssteigerung gegenüber dem Vorjahr beträgt 138.000,- DM = 22 Prozent. Hierbei ist anzumerken, daß die Volumenssteigerung im Verwaltungshaushalt lediglich 6 Pro-. zent, jedoch die Steigerung im Vermögenshaushalt 56 % be-l trägt. Im Vermögenshaushalt sind für das Haushaltsjahr 19801 im einzelnen folgende Investitionen und Investitionsförderuni maßnahmen vorgesehen:

1. Bau eines Dorf platzes 204.000,- DM J

2. Ausbau der Straße entlang des Friedhofes

sowie des Friedhofsvorplatzes 40.000,-- DM

3 Ausbau der Korngasse 60.000,- DM

4. Zuwegung zum Pfarrheim 47.000,- DM

5. StraßenbeleuchtungNeuwiese " 35.000,-- DM

6. Anschaffung eines Zusatzgerätes für

den Rasenmäher 3.000,-- DM

7. Grunderwerb im Rahmen des Flurbereinigungs­verfahrens 9.500,- DM

8. Sonstiger Grunderwerb 15.000,- DM

Das Rechnungsergebnis 1978 erbrachte einen Fehlbetrag von| 28.000,- DM, der ebenfalls 1980 abgewickelt wird.

Zur Finanzierung der im Vermögenshaushalt vorgesehenen) nahmen sollen folgende Einnahmen dienen:

1. Zuweisung des Landes für den Bau des Dorf platzes im Rai

men des WettbewerbesBürger und Gemeinden planen Spf anlagen für jung und alt 50.000,- DM

2. Erwartete Zuweisungen des.Kreises für den Dorfplatz,

die Spielanlage für Kinder und Jugend­liche und den Platz für Sportspiele 29.900,-- DM

3. Erschließungsbeiträge 72.000,- DM ,

4. Grundstückserlöse 20.000,-DM

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 41.400,- DM

6. Kreditaufnahme 227.000,- DM