Einzelbild herunterladen

;el

0 bis thaus

garten

des

980,

ier

14.00

15.30

jntabaur 7/7/80

r die Grundstücke Flur 10, Flurstücke 65 tlw, 66 tlw, tlw. u. 68 tlw. gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung maß § 12 BBauG.

r Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom >.1980 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesNörren- adund Buchenstück" gemäß § 13 BBauG beschlossen. e Änderung hat zum Inhalt:

ß die Grundstücke Nr. 65 tlw, 66 tlw, 67 tlw, und 68 tlw. u r 10 in den Geltungsbereich des BebauungsplanesNörren- ad und Buchenstück" einbezogen werden.

e Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­en Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge- mmt.

mäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- iterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Ibadistr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienst- jnden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in telborn während der. ortsüblichen Dienststunden eingesehen rden können.

14 c BBauG:

lligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2.-J Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah- ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 ,

[Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

55 a BBauG:

e Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses setzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder ren Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie

indet

edhof:

14.00 Jht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung 15.30 les Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein- 6 geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­ätzung begründen soll, ist darzulegen.

Djes gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge­nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ijdie Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des 1 Gemeinderates (§ 34 GemO)

istjunbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung Anbii der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der rbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor- ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch s zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) Ejtelborn, den 11.2.1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister

idhofi

Wo? In der NarrhallaSporkenburg"

Wie alljährlich wollen wir dietollen Tage" in Eitelborn beim traditionellen Kostümball des MGV 1866 am Fastnacht-Sams­tag in derSporkenburg" beginnen. Für Stimmung und den richtigen Schwung wird die TanzkapelleDie Tramps" sorgen.

Vereinsring Eitelborn

GROSSER ROSENMONTAGSZUG IN EITELBORN An den Fastnachtstagen ist in Eitelborn wieder etliches los. Höhepunkt wird wiederum der große Rosenmontagszug sein, der sich mit 5 tollen Kapellen, vielen Wagen und Fußgruppen ab 14.00 Uhr durch die Straßen bewegen wird.

Der Umzug wird sich diesmal auf dem Kirmesplatz auflösen, wo Getränke und Imbiß zu haben sind, und die Kapellen im Freien mit heißer Musik zum Tanz aufspielen werden.

Die gesamte Bevölkerung ist wieder zur Teilnahme am Umzug aufgerufen.

Ansonsten finden an allen Fastnachtstagen in den örtlichen Sälen Kostümbälle statt, und der Kindermaskenball ist am Sonntag um 14.00 Uhr imGasthaus zur Krone".

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Donnerstag, dem 21. Februar 1980, 20.00 Uhr im Bürger­meisteramt statt.

TAGESORDNUNG:

Ö C FENTLICHE SITZUNG:

1. Ergänzungswahl zum Haupt- und Finanzausschuß

2. Einstellung der Ortsgemeinde zur Aufhebung des Haltever­botes in der Bergstraße

3. Einstellung der Ortsgemeinde über die Anschaffung eines Tonbandgerätes

4. Anträge zur Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinde­rates vom 13.11.1979

5. Beratung und Beschlußfassung über

a) den Ausbau des Bürgersteiges in der oberen Triftstraße

b) den teilweisen Ausbau der Westerwaldstraße mit Bürger­steig

6. Verschiedenes

Karbach, Ortsbürgermeister

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Am Fastnachtdienstag, dem 19.2.1980, fallen die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters aus.

Karbach, Ortsbürgermeister

Verkehrsverein Kadenbach e.V.

Am 1.3.1980 findet um 20 Uhr unsere diesjährige Generalver­sammlung im Saal Fries statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Neuwahl des gesamten Vorstandes.

NEUHÄUSEL:

Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates

Am 31. Januar 1980 trat der Ortsgemeinderat zu einer Arbeits­sitzung zusammen. Es wurden u.a. folgende Tagesordnungspunkte abgewickelt.

Friec TurnvereinJahn" e.V. Eitelborn

Fastnachtsonntag, dem 17.2.80, 20.11 Uhr, findet im Gast­hausZur Krone" unser traditioneller Maskenball statt. Die ien" j^ nz ' un( f UnterhaltungsbandThe Flamingos" wird für den .nötigen Schwung sorgen. Alle Närrinnen und Narren sind recht )h?rzlich eingeladen.

rmeii

mM Eitelborn 1866

Wann? Fastnacht-Samstag, 16. Februar 1980,20.11 Uhr fad ^? as ^ Kostümball des MGV Eitelborn 1866

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 1980

An der (Spitze und im Vordergrund der Sitzungsarbeit stand die Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde für das Jahr 1980.

Nach einem einleitenden Vorbericht des Ortsbürgermeisters über die Finanzsituation der Gemeinde und über die wichtigsten Punkte des Haushaltsplanes behandelte der Ortsgemeinderat die einzel­nen Positionen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sowie des Investitionsprogrammes.

Der vom Ortsgemeinderat einstimmig verabschiedete