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Montabaur 6/7/80

Allen, die bei der Durchführung des Seniorennachmittages gehol­fen haben, sowie den großzügigen Spendern, ein dreifach donnern­des Dankeschön!

Verloren - Gefunden

ln der Gemarkung Ruppach-Goldhausen wurde ein Gegenstand im Wert von 50,- DM gefunden. Der Verlierer kann ihn während der Dienststunden beim Ortsbürgermeister in Empfang nehmen.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kinder­gartenverbandes Simmem/Neuhäusel für das Jahr 1980 vom 5.2.

AUGST

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 3.12.1954 (GVBI. S. 156) und dem § 9 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Simmern und Neu­häusel vom 26.2.1973 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.1.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 245.020,--DM

in der Ausgabe auf 245.020,-- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf -- DM

in der Ausgabe auf -- DM

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 76.030,-DM. Die Umlage 1980 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten (§ 10 Abs.3 der Satzung) zu ermitteln. Danach haben zu zahlen:

Umlage 1980

Kinder

%

DM

Ortsgemeinde Simmern

38

51,35

39.041,40

Ortsgemeinde Neuhäusel

36

48,65

36.988,60

74

100,00

76.030,-

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Sim- mern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1980 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12. 1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

KREISVERWALTUNG DES WESTERWALDKREISES Abt. 1 Az. 029/901-10

Im Aufträge: Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.2.1980 bis 28.2.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Simmern, den 5.2.1980 Schneider,

Vorsitzender des Kindergartei verbandes

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Verbandsvorsitzenden des Kinder gartenverbandes oder der Verbandsgemeindeverwaltung baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeo:| nung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI.S, 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Ände rung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770).

Untersuchung der Schulneulinge 1980 von Neuhäusel und Eitelborn

Am Dienstag, dem 26.2..und am Donnerstag, dem 28.2.1980, findet in der Augst-Schule Neuhäusel die Untersuchung der Schulneulinge statt.

Wir erwarten die Buben von Eitelborn am 26.2.1980 ab 14.0

Uhr, die Buben von Neuhäusel Uhr, die Mädchen von Eitelborn Uhr, die Mädchen von Neuhäusel Uhr.

am 26.2.1980 ab 15.301 am 28.2.1980 ab 14.00 X am 28.2.1980 ab 15.30 &

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Eitelborn findet am

MONTAG, dem 25. Februar 1980,19.00 Uhr statt. TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHER TEIL:

1. Beratung und Beschlußfassung über die geänderte Friedhof hallenplanung

2. Abrechnung des Fußweges Hunsel - Gartenstraße

3. Abbruch der ScheuneHümmerich" und Ausbau der Anb düng des Bodenweges an die Kreisstraße.

4. Umlegungsverfahren, Helfensteinstraße Rest

5. Verschiedenes, Bekanntmachungen usw.

II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL:

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Verabschiedung eines Architektenvertrages zum Friedhofs hallenbau

3. Vergabe weiterer Architektenleistungen zum Bau der Frieüj hofshalle

4. Bauanträge

5. Maßnahmen zur Abstützung des WegesAm Wäldchen"

6. Maßnahmen zur Erhaltung der Gartenstraße

7. Verschiedenes, Bekanntmachungen usw.

Eitelborn, 12. Februar 1980 Hümmerich, Ortsbürgermeis

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesNörrenpfad und Buchenstück" der Ortsgemeinde Eitelborn