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Montabaur 12/2/80

5. Alle benutzten Geräte sind nach ihrem Gebrauch wieder in den Geräteabstellraum zu bringen.

6. Vereinseigene Sportgeräte dürfen nur mit Genehmigung der Ge­meinde in der Turnhalle abgestellt werden. Die Lagerung von Kleingeräten hat in vereinseigenen und verschließbaren Schränken zu erfolgen, die in Form und Aussehen dem übri­gen Mobiliar anzupassen sind.

Die Lagerung der Geräte erfolgt unter Ausschluß einer Haf­tungsverpflichtung des Halleneigentümers.

7. Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgend­welcher Art, die den Vereinen, ihren Mitgliedern, sonstigen Benutzern oder deren Besuchern bei der Benutzung der Turn­halle entstehen.

8. Die Vereine haften für alle Schäden am Hallengebäude, an der Turnhalleneinrichtung und an den Geräten, die auf das Ver­schulden ihrer Mitglieder als Hallenbenutzer zurückzuführen

' sjnd. Hiervon ausgenommen sind Schäden an der Turnhallen­einrichtung und an den Geräten, die auf normale Abnutzung oder nachweisbare Materialfehler zurückzuführen sind.

9. Die abendliche Benutzungszeit für Vereine endet mit Ausnah­me von Tanzveranstaltungen

vom 1.10. bis 31.3. um 22.00 Uhr und vpm 1.4. bis 30.9. um 22.30 Uhr.

10. Die Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungsvorrichtungen dürfen nur von dem Hausmeister bedient werden. Das gleiche gilt für den Trennvorhang.

11. Die ständige Überprüfung der Sicherheit von Turngeräten und Hallerieinrichtungen »zählt mit zu den wesentlichen Auf­gaben der Übungsleiter. Im Interesse der Sicherheit der Hallen­benutzer sind festgestellte Mängel unverzüglich dem Hausmei­ster bzw. der Gemeinde zu melden. Bei erheblicher Beschädi­gung von Geräten sind diese sofort außer Betrieb zu setzen.

Die Benachrichtigung des Hausmeisters ist kurzfristig nachzu­holen.

12. Bei der Benutzung der Waschanlage ist sparsamer Wasserver­brauch geboten. Die Wasserhähne sind nach Gebrauch zu schließen. In die Waschbecken dürfen keine Abfallstoffe gewor­fen werden, die zum Verstopfen der Rohrleitungen führen.

13. Die Benutzung der Turnhalle, einschließlich aller Einrichtun­gen und Geräte , geschieht auf eigene Gefahr der Benutzer und in deren alleiniger Verantwortung.

14. Die Ortsgemeinde Nentershausen als Halleneigentümer wird von Ersatzansprüchen freigestellt, die von den Benutzungsbe­rechtigten oder Dritten insbesondere wegen Körperschäden, Sachschäden oder wegen des Verlustes von Sachen geltend gemacht werden, es sei denn, daß der zum Ersatz verpflichten­de Umstand auf ein Verschulden des Halleneigentümers zurück­zuführen ist.

15. Das Einstellen von Fahrrädern ist weder in der Halle noch in den Nebenräumen erlaubt.

16. Die nicht ordnungsgemäße Durchführung des Sportübungs­betriebes sowie grobe Verstöße von geschlossenen Gruppen oder Einzelbenutzern gegen die vorliegende Turnhallenord­nung führen nach zweimaliger vorheriger Verwarnung zum Verweis aus der Turnhalle bzw. zur Entziehung der Benutzungs- srlaubnis.

17. Die Vereine und Verbände haben bei einer Überlassung der Turnhalle durch schriftliche Anerkennung dieser Benutzungs­ordnung zu bestätigen, daß sie mit diesen Bedingungen einver­standen sind und sie beachten.

18. Bei der regelmäßigen Überlassung der Turnhalle an einer

Verein oder Verband ist die Beputzung ausgeschlossen, soweit die Gemeinde an diesem Abend die Turnhalle für! eine eigene Veranstaltung benötigt. I

19. Die Turnhallenbenutzer sind verpflichtet, sämtliche alk!

holischen und alkoholfreien Getränke, soweit sie von d! Brauerei Busch KG in Limburg/L., Frankfurter Straße I 42 geführt werden, zu beziehen. Der zwischen der Ge- I meinde und der Brauerei Busch bestehende Benutzung;! vertrag vom 19.1.1974 ist Bestandteil dieser Benutzung! Ordnung. I

Die Ortsgemeinde bittet alle Benutzergruppen um deren Beac! tung. Perne, Ortsbürgermeister I

Freiwillige Feuerwehr I

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag,de! 18.1.1980, um 19.30 Uhr im Gasthaus (Saal)Zur Post" statt! Die erste Übung für das Jahr 1980 ist am Freitag, dem 11.1.8! um 19.00 Uhr. I

KVK Nentershausen lädt ein I

Am 26.1.80 findet in der Turnhalle die Prinzenproklamationl statt. Geboten wird ein reichhaltiges Unterhaltungsprogramm mit den bekannten Büttenrednern, der Tanzgruppe Stromber! und vielen anderen Alle Einwohner von Nentershausen und I den umliegenden Ortschaften sind herzlich eingeladen. I

Sparclub 1970 Nentershausen I

Am Donnerstag, dem 17.1.80, um 20 Uhr findet unsere dies! jährige Jahreshauptversammlung in der Gaststäte "Zur Post"! statt I

DRK Nentershausen I

Am 18. Jan. 1980 um 20 Uhr findet im Gasthaus Ohly Nente hausen unsere Jahreshauptversammlung statt.

TAGESORDNUNG:

Begrüßung

Geschäftsbericht 79

Kassenbericht 79

Entlastung des Vorstandes

Verabschiedung der neuen Satzung

Haushaltsplan

Wünsche, Anträge

DRK Bereitschaft Nentershausen

Der erste Übungsabend im neuen Jahre findet am 14. Jan.191 um 20 Uhr in der neuen Schule statt.

Wir bitten auch alle Mitglieder der ehemaligen JRK-Gruppe Nentershausen zu diesem Bereitschaftsabend.

Blutspendetermin Nentershausen

Der nächste Blutspendetermin des DRK-Ortsvereins Nenters hausen findet am 2. Febr. 1980 von 15.00 - 19.00 Uhr in dei Volksschule Nentershausen statt.

Da immer mehr Blut benötigt wird, bitten wir die Bevölkerui um rege Beteiligung.

Denn Ihre Blutspende rettet das Leben anderer Mitmenschen

NIEDERERBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von RI Pfalz (GemO) vom I4. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geäi durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde« nung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.

S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niedererbach

am Freitag, dem 1. Februar 1980,um 20 Uhr im Saalbau de« Gaststätte Wermelskirchen statt.