Montabaur 6/1/80
Im Kommunalprogramm der CDU-Fraktion habe man bewußt der Abwasserbeseitigung einen hohen Stellenwert eingeräumt. Gerade die Klärung der häuslichen und gewerblichen Abwässer zur Reinhaltung der Bäche und Flüsse sei eine wichtige Forderung. Dabei müsse man aber auch die finanziellen Möglichkeiten im Auge behalten. Man sei für eine Kostendeckung durch Gebühren und Beiträge, natürlich unter Berücksichtigung der Zuschüsse, die von dritter Seite gewährt werden. Bis zur Erreichung des Zieles, in allen Bereichen der Verbandsgemeinde eine vollbiologische Klärung der Abwässer zu gewährleisten, seien noch viele Probleme zu lösen.
In einigen Ortsgemeinden gäbe es überhaupt noch keine zentralen Kläranlagen, so daß die Hauseigentümer Hausklärgruben erstellen müssen. Dies bedeute für die Eigentümer eine beträchtliche finanzielle Belastung. Daraus resultiere auch der niedrigere Gebührensatz für die geklärten Abwässer. Man müsse auch wissen, daß in einigen Ortsgemeinden überholte Kläranlagen existieren. Ratsmitglied Weidenfeller stellte die Frage , ob es nicht sinnvoll wäre, Klärteiche als Zwischenlösung anzulegen.
Abschließend bezeichnete der CDU-Sprecher die Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren von 1,05 DM auf 1,25 DM für ungeklärte und 0,80 DM auf 0,95 DM für geklärte Abwässer ebenso als angemessen, wie die Erhöhung der Kanalanschlußbeiträge von 1,30 DM auf 2,-- DM. Er ging auch darauf ein, daß sich die Kosten für die Anschlußmaßnahmen in den verschiedenen Ortsgemeinden sehr unterschiedlich gestalten, während in der einen Gemeinde 2,84 DM zur Kostendeckung erhoben werden müßten, genügen in einer anderen Gemeinde 1,55 DM. Dies ist nicht zuletzt abhängig von den Bodenverhältnissen. Hier wurde die Ausgeichsfunktion der Verbandsgemeinde unterstrichen, die eine einheitliche Belastung der Bürger der Verbandsgemeinde auf einen Mittelwert ermöglichen.
Ratsmitglied Schaerffenberg (SPD) ging in seinen Ausführungen kritisch auf die Personalkostenvermehrung bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein. Er kündigte an, man werde in Zukunft Veränderungen kritisch überprüfen. Außerdem regte er an,die Möglichkeiten der Rationalisierung zu nutzen.
Ratsmitglied Wiek CDU sprach zum Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes. Er betonte, daß der Wirtschaftsplan schwerpunktmäßig auf die Erstellung der Brunnen- und der Wassergewinnungsanlagen ausgerichtet ist. Positiv wurde die Fertigstellung des Hochbehälters in Eigendorf erwähnt.
Man hoffe, daß dieser sobald wie möglich seiner Bestimmung übergeben werde. Bezüglich der Maßnahmen in den Ortsgemeinden wurde auf die Parallele zu den Ausbaumaßnahrmen der Ortsgemeinden und den Kanalbaumaßnahmen hingewiesen.
Der Wirtschaftsplan 1980 werde geprägt durch die Vervollständigung der Gewinnungsanlagen', durch den Bau einer Aufbereitungsanlage und den Bau eines Hochbehälters „Eichheide". Insgesamt stimme die CDU-Fraktion dem Wirtschaftsplan zu.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1980, das Investitions-« Programm für die Jahre 1979 - 1983, der Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes für das Jahr 1980, die Verbandsgemeinde- meindeumlage, die Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren auf 1,25 DM für geklärte und 0,95 DM für ungeklärte Abwässer wurden sodann einstimmig vom Verbandsgemeinderat beschlossen.
Wochenblatt der Verbandsgemeinde erneut in der Diskussion KÜNFTIG KEINE KOSTENFREIEN PARTEIPOLITISCHEN VERÖFFENTLICHUNGEN
Ratsmitglied Bode (SPD) setzte sich aufgrund eines gemeinsamen Antrages der SPD- und FDP-Fraktion des Verbandsgemeinderates sowie einer Resolution des Stadtrates gegen die Umwandlung des Amtsblattes in ein Wochenblatt kritisch mit der Mehrheitsentscheidung des Verbandsgemeinderates in der Sitzung am 25.9.1979 auseinander. Er kritisierte dabei insbesondere,daß
diese Entscheidung gegen den Willen der Mehrzahl der Ortsbürgermeister getroffen worden sei. Außerdem bemängelte er, daßj nach den Absichtserklärungen der CDU-Fraktion im Wochenblatt eine Darstellung der politischen Auffassungen der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen möglich sein solle, nicht aber der Parteien und Freien Wählergemeinschaften in den Ortsgemeinden. Darin sah er einen Verstoß gegen das GleichJ heitsprinzip und machte rechtliche Bedenken geltend. Auch die| Mehrkosten für das Wochenblatt wurden kritisch registriert. Weiterhin wurde bemängelt, daß keine Vergleichsangebote eingeholt wurden.
Ratsmitglied Becker (CDU) erklärte in seiner Antwort noch einmal die Gründe, die seine Fraktion bewogen haben, am 25.9.1979 die Umwandlung des Amtsblattes in ein Wochenblatt zu beantragen. Er führte aus, daß es seine Fraktion für not| wendig halte, den Bürger über die Politik der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen zu informieren.Dies sei derzeitig nicht gewährleistet, weil nur etwa die Hälfte der Haushalte eine Tageszeitung beziehen und weil im Amtsblatt wegen der strengen ministeriellen Erlasse die Darstellung politischer Auffassungen unterbleiben müsse. Bei der Entscheidung im Jahr 1972, das Amtsblatt als Bekanntmachungsorgan einzuführej hätten derartig strenge Reglementierungen noch nicht vorgele- gen. Er verwies auch darauf, daß nahezu alle Verbandsgemein- den in der Umgebung ein Wochenblatt als Bekanntmachungsor-^f, gan Vorhalten.
Die Absicht, nur die im Verbandsgemeinderat vertretenen Frak-I tionen und die Vereine im Amtsblatt zu Wort kommen zu lasseif beruhe auf dem Einwand, der insbesondere aus dem Kreis der Ortsbürgermeister gekommen sei, daß bei einer Zugänglichkeit für alle Parteien und Freien Wählergemeinschaften in den Ortsgemeinden das Wochenblatt zu umfangreich würde und damit die Kosten zu sehr steigen würden.
Um dem Vorwurf zu begegnen, daß Steuermittel für die Zweck| der Parteien verwendet würden, verzichte die CDU-Fraktion darauf, im Wochenblatt kostenlos eine Darstellung ihrer politischen Standpunkte abzudrucken, dies solle auch für die übrigen Parteien gelten.
Nach kurzer Unterbrechung der Sitzung zur Beratung der einzel S nen Fraktionen erklärte Ratsmitglied Schlemmer (SPD) seine £ Fraktion halte den Antrag auf Beibehaltung des Amtsblattes aufrecht, da infolge der Umwandlung nicht mehr dis Vferwaltun^ sondern ein Verlag Herausgeber des Bekanntmachungsorgans der Verbandsgemeinde Montabaur sei.
Der Antrag von SPD- und FDP-Fraktion wurde daraufhin mehr-'; hitlich zurückgewiesen.
Künftig werden jedoch die parteipolitischen Veröffentlichungen^ im Wochenblatt der Verbandsgemeinde kostenpflichtig sein.
Fortschreibung des Sportstättenleitplanes der Verbandsgemeini^ Montabaur
Unter diesem Punkt befaßte sich der Verbandsgemeinderat mitj ' einsm Antrag, den Ratsmitglied Michael Knopp (CDU) im Namen der CDU-Fraktion gestellt hatte. Er beantragte , den Sportstättenleitplan der Verbandsgemeinde Montabaur für die Augst-Gemeinden so fortzuschreiben, daß anstelle der für die Ajgst-Schule vorgesehenen 2 Turnhalleneinheiten in den Ausmaßen 15 x 27 m die zusätzlich zu errichtende Turnhalleneinheit in den Ausmaßen 18 x 36 m geschaffen wird. Der Antrag wurde begründet mit der regen Tätigkeit der Sportvereine im Bereich der Augst-Gemeinden. Man kam im Verbandsgemeinde| rat überein, den Antrag zur Beratung an den zuständigen Ausschuß zu verweisen.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Aufgrund des § 3 der Bienenseuchen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Bienenseuchen-

