Montabaur 7/1/80
Verordnung vom 20.6.1979 (BGBl. I S. 661) in Verbindung mit
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!§ 1 Abs. 1/2 und § 28 des Preußischen Ausfühlungsgesetzes : zum Viehseuchengesetz vom 25.7.1911 (Gesetzsammlung S. 149) i sowie § 3 des Landesgesetzes über die Verkündigung von Rechts- | veioidnungen, Zuständigkeitsanordnungen und Anstaltsanoi d- mutigen vom 3.12.1973 (GVBI. S. 375) ergeht folgende Anord- I nung:
§ 1
Für das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur wird die amtstierärztliche Untersuchung des Wintermülls aller Bienenvölker angeordnet, da zu befürchten ist, daß sich in diesem Bereich die Varroatose ausgebreitet hat.
§ 2
Um die für die Untersuchungen nach 5 1 notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, sind die Bienenhalter verpflichtet, unverzüglich am Boden der Bienenwohnungen Papierbogen oder Folien (sog.Windeln) und einige mm darüber Drahtgitter mit etwa 3 mm Maschen weite auszulegen.
§ 3
Ordnungswidrig i.S. des § 17 Nr. 2 der Bienenseuchen-Verordnung handelt, wer als Besitzer von Bienenvölkern oder als dessen Vertreter vorsätzlich oder fahrlässig die erforderliche Hilfe zur Durchführung der Untersuchung nach § 4 dieser Verordnung nicht leistet.
§ 4
Diese Viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Montabaur, den 17.12.1979
Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde
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Die alten Eisenrohrleitungen sind zum größten Teil in PE-h Rohre (Kunststoff) ausgetauscht worden. Die nunmehr 12 Jahre alten Rohre waren so stark korrodiert, daß der Wechsel unbedingt notwendig wurde. Die Maßnahme verursachte Kosten in Höhe von ca. 25.000,- DM.
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Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad ^ Montabaur abgeschlossen
\ Nachdem ein erheblicher Teil der techn. Anlagen im Hallenbad „ der Verbandsgemeinde Montabaur modernisiert und saniert wor- .■ den ist, und gleichzeitig der Einbau einer Wärmerückgewinnungs- ' anlage vorgenommen wurde, steht das Bad wieder seit einer Woche voll funktionierend dem Badegast zur Verfügung.
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Die Technik der Hubbodenanlage (hierdurch kann der Nichtschwimmerteil zum Schwimmerteil abgesenkt werden), wurde ebenfalls modernisiert. Die alten elektrischen feile sind nunmehr auf Modultechnik umgestellt.
Stempel und Hebevorrichtungen sind ausgewechselt bzw. erneuert. Kosten: ca. 25.000,- DM.
Viele weitere kleinere Reparaturen und Erneuerungen waren noch auszuführen, um unser Bad wieder so herzurichten, um das dem Badegast nunmehr eine angenehme Atmosphäre und eine optimale Wasserqualität angeboten werden kann.
Das Hallenbad Montabaur erwartet gerne Ihren Besuch
Vorstehend ist ein Teil der neuen Lüfteranlage (Lüftertruhe und die Batterie der Wärmerückgewinnungsanlage) zu sehen.
Die Investition hierfür betrug ca. 250.000,- DM. Durch die Rückgewinnungsanlage wird eine Heizöleinsparung von rd. 70 bis 80.000 Liter erreicht. Bei den heutigen Ölpreisen sind somit jährlich ca. 50.000,- DM an Heizkosten einzusparen. Die Planung der Anlage wurde von Herrn G. Maier, Niederelbert, vorgenommen.
We Verwaltung informiert
Altpapier- und Sperrmüllabfuhrplan für 1980
a) ALTPAPIER:
Zum Altpapier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Kartons (flachgelegt oder mit anderem Altpapier gefüllt) Aktenpapier, Papierverpackungen, alte Bücher und Hefte aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben.
Nicht zum Altpapier gehören Plastikverpackungen, Plastiktragetaschen, gewachste oder plastiküberzogene Lebensmittelverpackungen, Teerpapier, stark verunreinigtes Papier oder Hygieneabfälle. Das Altpapier muß ordnungsgemäß verpackt bereitstehen.

