Akte 
Sitzung 08. Dezember 1960
Entstehung
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1961

Der Bürgermeister verliest sodann die Nachtragshaushaltssatzung für das Rj. 1960 im Wortlaut.

Der Stadtrat genehmigt einstimmig die Nachtragshaushaitssatzung der Stadt Montabaur für das Rj. 1960, deren Entwurf in der Sitzung des Stadtrates am 8.12.1960 Vorgelegen hat.

Punkt 3

50 . 11 .

1961

Beschlußfassung über den Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds

Montabaur für das Rj. 1960.

Bürgermeister Kraulich erläutert den Nachtragshaushaitsplan des Hospitalfonds, der xxaa im Finanz- und Hauptausschuß in der Sitzung vom 13.10.60 und im Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds am 1.12. beraten worden ist.

Er wird von beiden Ausschüssen dem Stadtrat zur Genehmigung empfohlen

Die Fraktionen stimmen dem Nachtragshaushaltsplan ohne weitere Aussprache zu.

Der Bürgermeister verliest die Nachtragshaushaltssatzung im Wort­laut zur Beschlußfassung.

Der Stadtrat genehmigt einstimmig die Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rj. 1960, deren Entwurf in der Sit­zung des Stadtrates am 8.12.1960 Vorgelegen hat.

Punkt 4

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62 f

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Bildung eines Ausschusses zur Ausarbeitung einer Satzung für die Erhebung von Kanalisationsbeiträgen und Gebühren.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.9.60 den Bau der Gesamtklär­anlage beschlossen.

Wenn die Kanalisationsbeiträge und die Gebühren im Rj. 1961 zur Er­hebung kommen sollen, muß

a) eine Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage (Kanali­sation)

b) eine Gebührenordnung zur Satzung erlassen werden.

Die Ausarbeitung der Satzung und Gebührenordnung erfolgt aus Zweckmäßigkeitsgründen durch einen zu bildenden Ausschuß, der aus 5 Stadtratsmitgliedern besteht.

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Die Fraktionen schlagen für den Ausschuß vor:

Stadtrat Josef Weimer CDU

Stadtrat Kurt Gaebler CDU

Stadtrat Johann Müller CDU

Stadtrat Emil Witte, SPD

Stadtrat Wilhelm Rätz FDP

Der Stadtrat ist einstimmig mit der Wahl der vorstehenden Herren in den Ausschuß zur Ausarbeitung einer Satzung für die Erhebung von Kanalisationsbeiträgen und Gebühren einverstanden.

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