Punkt 7
33.11
1961
Antrag auf Weitergewährung des Unterhaltsbeitrages.
Frau Anna Hinterwälder, Witwe des verstorbenen Bürgermeisters Georg Hinterwälder, wohnhaft in Kaub/Rhein, Gartenstr. 38, stellt mit Schreiben vom 17. November 1960 Antrag auf Weiterzahlung des Unterhaltsbeitrages.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 23.1.1959 beschlossen, den Unterhaltsbeitrag auf die Dauer von 2 Jahren und zwar bis zum 31.12.1960, weiter zu zahlen. Zur Zt. wurden gezahlt monatlich = 149,80 DM.
Im Haushalt von Frau Hinterwälder leben noch 3 Kinder im Alter von 16 - 25 Jahre.
1958 betrug das monatl. Einkommen der Ww. Hinterwälder an Rente und Zuschüsse der Kinder monatl. 359,80 DM.
An Wohnungsmiete sind z.Zt. zu zahlen = monatl. 83,— DM.
Frau Hinterwälder erklärt in ihrem Antrag, daß wesentliche Änderungen gegenüber 1958 nicht eingetreten sind.
Für Frau Hinterwälder werden noch Beiträge zur Witwen- und Waisenkasse zu den Beamtenversorgungskassen in Wiesbaden gezahlt. Auf Grund dieser Leistungen wird die der Frau H. gewährte Unterhaltsbeihilfe voll erstattet.
Der Beschluß des Stadtrates über die evtl. Weitergewährung der Beihilfe bedarf noch der Zustimmung der Landesregierung.
Beigeordneter Pehl führt aus, daß er der Meinung sei, daß die Unterhaltsbeihilfe im letzten Stadtratsbeschluß endgültig nur noch für 2 Jahre gewährt werden solle. Im übrigen seien die Angaben der Antragstellerin nicht klar und hinreichend.
Stadtrat Witte bemerkt, daß es aus den Darlegungen der Frau H. nicht klar hervorgehe wieviel Kinder noch im Haushalt wären.
Bürgermeister Kraulich gibt noch einmal den Beschluß des Stadtrates vom 23.1.1959 bekannt.
Es kommt zu keinem Beschluß des Stadtrates.
Die Verwaltung wird beauftragt, Frau Hinterwälder zu bitten, ihre Finanzlage noch einmal darzuiegen und zu diesem Zweck auch Gehalts— bescheinigungen der Kinder vorzulegen.
Weitere Anfragen oder Anträge werden nicht eingebracht.
Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 20.oo Uhr.
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