Akte 
Sitzung 08. Dezember 1960
Entstehung
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Durch die höheren Kosten für die Hausumgebungsarbeiten war eine Nachfinanzierung durch Anhebung der 1. Hypothek um 2o.ooo, DM erforderlich.

Die 20.ooo, DM werden der Heimstätte von der Deutschen Pfand- briefanstait, Wiesbaden gegeben.

Die Heimstätte bittet darum, daß die Stadt Montabaur diesen 20.ooo, DM den Vorrang vor dem Darlehen von 96.000, DM ein­räumt .

Da es auch im Interesse der Stadt liegt, daß das Bauvorhaben in angemessener Weise zum Abschluß gebracht wird, schlägt die Ver­waltung im Einvernehmen mit dem Finanz- und Hauptausschuß dem Stadtrat die Genehmigung der Vorrangseinräumung vor.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat ist mit der Vorrangseinräumung für eine noch einzu­tragende Hypothek von 2o.ooo, DM vor der im Grundbuch von Monta­baur Band 42, Blatt 1904 in Abt. III lfd. Nr. 4 eingetragenen un­verzinslichen Darlehensforderung der Stadt in Höhe von 96.ooo, DM einverstanden.

Punkt 6_

Mitteilung einer Beitragsrückerstattung.

Die Stadt hat den Streit um die Anliegerbeiträge für die Fritz Bluhmstraße (alter Teil) verloren.

Es ist gegen die Stadt entschieden worden, weil die Anlieger an den Straßenteil gebaut hatten zu einer Zeit, als die Straße noch im Eigentum des Bauvereins stand.

Das Oberverwaltungsgericht hat sich hier auf die Entscheidung des preußischen Oberverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1928 berufen und alle übrigen Argumente beiseitegeschoben, sich auch nicht be­reiterklärt, aufgrund der geänderten Verkehrs- und straßenbautech­nischen Verhältnisse ein neues Urteil zu finden.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die beiden Klagenden Karl Fischer und Alfons Roth haben damit ob­siegt, obwohl sie zur Begründung ihrer Widersprüche ganz andere Ar­gumente ins Feld geführt hatten.

Die meisten der übrigen Anlieger haben bereits größere oder klei­nere Teile des Anliegerbeitrages gezahlt.

Insgesamt waren bisher aufgenommen 7.504, DM .

Es besteht zwar nicht in allen Fällen eine Rückzahlungsverpflichtung, auf keinen Fall in den Fällen, in denen gegen den Beitragsbescheid kein Einspruch erhoben worden ist.

Die Stadtverwaltung und der Finanz- und Hauptausschuß stehen aber auf dem Standpunkt, daß wenigstens in diesem Straßenteil eine un­gleichmäßige Behandlung der Anlieger vermieden werden muß.

Die Rückzahlung wird daher vorgeschlagen.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Der Stadtrat ist mit der Rückzahlung der gezahlten Anliegerbeiträgs­raten an die infragekommenden Anlieger der Fritz Bluhm-Straße (alter Teil) einverstanden.

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