Es ist trotz zahlreicher Anfragen keine Gemeinde- oder Stadtverwal- !n?ei^net hat! die erfolgreich nach dem Aufbaugesetz Land
Der faßt nach eingehender Diskussion einstimmig folgenden
"Der Stadtrat genehmigt den Ankauf der Parzelle 4443 in der Flur 26 "Auf der kleinen Alberhöhe" in der Größe von 13,02 ar von dem Holz-
hauermeister Peter Born, Montabaur, zum Preise von 120 _ DM ie
nass. Rute."
2. Herrn Peter Braun, Horressen.
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Es handelt sich um das Grundstück Flur 28, Parz. 5/4684 in der Größe von 13,62 ar in der Gemarkung Montabaur. Das Grundstück liegt ungefähr gegenüber dem Spießweiher an der alten Kobienzerstraße. Als 'Grundstuckspreis werden 11,— DM je nass. Rute verlangt.
Die Nachbarparzellen des Jos. Braun und Math. Braun aus Horressen sind unter Umständen zum gleichen Preis ebenfalls käuflich, obwohl ein direktes Angebot noch nicht vorliegt. Die Stadtverwaltung ist für den Ankauf, da das Gelände gegebenenfalls in Verbindung mit den Tauschforderungen anläßlich der Stationierung von Bundeswehreinheiten von Bedeutung ist.
Die Mittel für den Ankauf stehen im a.o. Haushalt für das Rj. 1959 bereit.
Es kommt zu keiner weiteren Aussprache.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat ist mit dem Kauf der Grundstücksparzelle 5/4684 in der Flur 28 in der Größe von 13,62 ar von Herrn Peter Braun in Horressen und dem Kaufpreis von 11,— DM ja nass. Rute einverstanden
Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung beauftragt, mit den Eigentümern der Grundstücksparzeilen 3/4684 und 4/4684 zu verhandeln und den Ankauf dieser Parzellen zu den gleichen Bedingungen vorzunehmen.
3. Ankauf von Grundstücken_in_der_Flur_28_zum_Zwecke_der_Aufforstung^
Der Bürgermeister gibt an Hand der Vorlage bekannt, daß zwei weitere Grundstückseigentümer der Stadt Land zum Kauf angeboten haben.
a) der Landwirt Gregor Nebgen aus Horressen sein Grundstück Parz. 6/4837 mit 12,69 ar Flur 28 "Schneidmühl" zum Preise von 10,— DM die nass. Rute.
Das Grundstück ist mit 2.500,— DM zu Gunsten der Nass.Sparkasse in Wiesbaden grundbuchamtlich belastet. Nebgen will die Belastung löschen lassen und auf das von ihm in der Gemarkung Horressen käuflich zu erwerbende Grundstück übertragen.
b) die Eheleute Reinhold Schmidt und Agnes geb. Hannappel in Horressen die Parz. 4851 mit 24,46 ar, Flur 28 Schneidmühl .
Schmidt hat eine Ansiedlungsstelle im Sinne des § 1 ^
Siedlungsgesetzes. Die Eheleute Schmidt wollen beim Ministerium iur j Landwirtschaft Weinbau und Forsten die Löschung der Belastung auf diesem Grundstück beantragen. Sie soll auf
das sie in der Gemarkung Horressen erwerben wollen ^^etra en wer den. Der Kaufpreis pro Nass. Rute soll ebenfalls , ^ o *
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