Akte 
Sitzung 30. April 1959
Entstehung
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Im Interesse der totalen Aufforstung der "Schneidmühl" und vor allem der Abrundung am Promenadenweg als geschlossene Waldfläche, wird der Ankauf durch die Stadt dringend empfohlen. Die erforderlichen

^auf in Höhe von 1.700,- DM einschl. Kosten werden im Kulturplan FAJ. 1959 nach Rucksprache mit dem Revierbeamten.Ofö. Reifenberger, eingespart.

Der Stadtrat beschließt einstimmig den Ankauf des Grundstückes Flur 28, Parz. 6/4837 "Schneidmühl" in der Größe von 12,69 ar zum Preise von 10, DM die nass. Rute von dem Landwirt Gregor Nebgen aus Horressen nach Löschung der Belastung.

Der Stadtrat beschließt ferner einstimmig den Ankauf des Grund­stücks Parz. 4851 mit 24,46 ar in der Flur 28 "Schneidmühl" zum Preise von 10, DM die nass. Rute von den Eheleuten Reinhold Schmidt uhd Agnes geb. Hannappel nach Löschung der Belastung.

Die erforderlichen Gelder werden aus dem Kulturplan für das FWJ.1959 entnommen.

Punkt 2

Verkauf eines städt, Grundstücks.

Die Stadt Montabaur besitzt auf der Hohen Straße in der Flur 22 Parz. Nr. 5906 einen Acker in der Größe von 1.450 qm. Her Acker liegt in dem Gelände, das für Gewerbebetriebe vorgesehen ist. An dem Ankauf dieses Ackers ist interessiert:

Herr Rudolf Landgraf aus Ransbach, Inh. der Fa. Gügo, Lebensmittel- und Weingroßhandlung. Herr Landgraf will seine Großhandlung von Ransbach nach Montabaur verlegen, in erster Linie wegen der zentra­len Lage der Stadt. In Ransbach besitzt Herr Landgraf kein Grund­eigentum.

Als 2. Bewerber für dieses Grundstück ist neuerdings ein Herr Günter Kluge aus Koblenz/Lützel aufgetreten, ein Vertreter der Novalux-Werke. Oie Novalux ist eine Firma, die Beleuchtungskörper für Straßen und Gebäude herstellt und sich in den letzten Jahren neben den alten Firmen Siemens usw. einen Namen gemacht hat.

Herr Kluge beabsichtigt, hier in Montabaur ein Wohnhaus und ein Auslieferungslager zu errichten und somit sein Geschäft von Monta­baur aus zu betreiben. Er hat gebeten, die Entscheidung über einen evtl, endgültigen Verkauf des Grundstückes bis Mitte Mai dieses Jahres auszusetzen, da er mit seiner Gesellschaft noch die Finanzier­ung seines Neubaues regeln muß. . . .i *

Die Stadtverwaltung hat sich bisher noch für keinen der beiden An

tragsteller entschieden. . , ^

Die Verwaltung selbst ist der Ansicht, daß m beiden Fallen auf jeden Fall der Nachweis der Finanzierung des Bauvorhabens zu er­bringen.und die Erstellung des Baues an eine bestimmte Frist zu binden ist.

ich kurzer Aussprache beschließt der Stadtrat, heute über den rundstücksverkauf nicht zu beschließen. Die Verwaltung wird be- uftragt, mit den beiden Interessenten noch zu verhandeln und die Rgelegenheit dem ^tadtrat erneut vorzutragen.

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