Akte 
Sitzung 30. April 1959
Entstehung
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Punkt 3

Personalangelegenheit.

j Der Rechnungshof von RheinlandPfalz hat anläßlich seiner Ordnun^ s ! prüfung im Sept. 1938 die Miete für die Wohnung des Wassermeisters =- König als zu niedrig beanstandet.

!

# Mit der Beantwortung der Prüfungserinnerung durch die Stadtver- i waltung war der Rechnungshof nicht zufrieden und forderte eine

p Berechnung der Wohnungsmiete. Die vorgelegte Berechnung genügte ebenfalls nicht und der Rechnungshof wandte sich an das Landrats- ! amt - Preisbehörde - mit der Aufforderung, eine Überprüfung der L Miete vorzunehmen. König, der bisher eine Miete von monatlich ) 28, DM bezahlt hat soll nun nach der Berechnung der Preisbehörde

F eine Monatsmiete von 38, DM zahlen.

v Bei der Berechnung der Miete durch die Preisbehörde ist berück-

* sichtigt worden, daß die Wohnung wegen ihrer Lage und sonstiger

^ Umstände in ihrem Wert gemindert wird. Es wurde ein Abschlag von 30 % in Abzug gebracht.

^ Nicht beachtet ist bei der Mietfestsetzung die Tatsache, daß der - Wassermeister König an diese Wohnung wegen seiner Tätigkeit als K Wassermeister gebunden ist und in gewissem Umfang Hausmeistertä- F tigkeit ausübttund auch soweit das erforderlich ist, die Heizung . für das Bad mit bedient.

] Die Verwaltung steht daher auf dem Standpunkt, daß die Miete in P Höhe von 23, DM angemessen ist.

!! Der Stadtrat beschließt bei einer Stimmenthaltung die Festsetzung ! der Miete des Wassermeisters König auf DM 28, im Monat.

^ Der Bürgermeister gibt noch die Niederschrift über die Besprechung am 29.4.1959 in Montabaur im Rathaussitzungssaal die Wasserversor- ^ gung und Abwasserbehandlung der geplanten Kasernen in Montabaur jj betreffend im Wortlaut bekannt.

Weitere^ Anfragen und Anträge liegen nicht vor.

ij Der Bürgermeister schließt die Stadtratssitzung um 21,20 Uhr.