Punkt 3
Personalangelegenheit.
j Der Rechnungshof von Rheinland—Pfalz hat anläßlich seiner Ordnun^ s— ! prüfung im Sept. 1938 die Miete für die Wohnung des Wassermeisters =- König als zu niedrig beanstandet.
!
# Mit der Beantwortung der Prüfungserinnerung durch die Stadtver- i waltung war der Rechnungshof nicht zufrieden und forderte eine
p Berechnung der Wohnungsmiete. Die vorgelegte Berechnung genügte ebenfalls nicht und der Rechnungshof wandte sich an das Landrats- ! amt - Preisbehörde - mit der Aufforderung, eine Überprüfung der L Miete vorzunehmen. König, der bisher eine Miete von monatlich ) 28,— DM bezahlt hat soll nun nach der Berechnung der Preisbehörde
F eine Monatsmiete von 38,— DM zahlen.
v Bei der Berechnung der Miete durch die Preisbehörde ist berück-
* sichtigt worden, daß die Wohnung wegen ihrer Lage und sonstiger
^ Umstände in ihrem Wert gemindert wird. Es wurde ein Abschlag von 30 % in Abzug gebracht.
^ Nicht beachtet ist bei der Mietfestsetzung die Tatsache, daß der - Wassermeister König an diese Wohnung wegen seiner Tätigkeit als K Wassermeister gebunden ist und in gewissem Umfang Hausmeistertä- F tigkeit ausübttund auch soweit das erforderlich ist, die Heizung . für das Bad mit bedient.
] Die Verwaltung steht daher auf dem Standpunkt, daß die Miete in P Höhe von 23,— DM angemessen ist.
!! Der Stadtrat beschließt bei einer Stimmenthaltung die Festsetzung ! der Miete des Wassermeisters König auf DM 28,— im Monat.
^ Der Bürgermeister gibt noch die Niederschrift über die Besprechung am 29.4.1959 in Montabaur im Rathaussitzungssaal die Wasserversor- ^ gung und Abwasserbehandlung der geplanten Kasernen in Montabaur jj betreffend im Wortlaut bekannt.
Weitere^ Anfragen und Anträge liegen nicht vor.
ij Der Bürgermeister schließt die Stadtratssitzung um 21,20 Uhr.

