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Hit diesem Punkt ist um 19,45 Uhr die öffentliche Sitzung beendet. Anfragen und Anträge werden keine mehr eingebracht. °
jpie Herren der Presse und die Zuhörer haben den Sitzungssaal ver- lassen.
Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu .{jberaten. ^
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt den Beschluß bekannt. Sodann schließt der Bürgermeister die öffentliche Sitzung.
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II. Nichtöffentliche Sitzung.
Punkt 1
Kauf von Grundstücken..
ter Peter Born^ Montabaur^ Gelbachstraße.
{Der Holzhauermeister Peter Born bietet der Stadt den Acker "Auf der kleinen Alberhöhe" Flur 26, Parz. 4443 in der Größe von 53,08 nass.
; Ruten zum Kauf an. Der Acker liegt an der Albertstraße gegenüber dem ^Haus Manns.
jDer Bebauungsplan "Alberhöhe" wird dem Stadtrat in Kürze zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Bei der dann folgenden Umlegung ist der !Eigenbesitz der Stadt von Bedeutung, vor allem wegen der erforderlichen Grundfläche für den Gemeinbedarf und die vorgesehenen Vorrats- ! flächen. Wenn es sich auch bei dem Grundstück Born um einen kleinen 'Acker handelt, so wäre es trotzdem zweckmäßig, ihn zu erwerben. Als .Preis fordert Born 120,— DM die Rute.
Bei der Gelegenheit bittet die Stadtverwaltung den Rat um eine grundsätzliche Stellungnahme über die Grundstückspreise auf der Alberhöhe. Diese Stellungnahme kann natürlich nur für Verhandlungen der Stadtverwaltung von Bedeutung sein, da auf die privaten Geschäfte kein Einfluß ausgeübt werden kann.
Der Stadtrat möge nur einmal grundsätzlich festlegen, bis zu welchem Betrag die Stadtverwaltung gehen kann, damit nicht Verhandlungen geführt und Grundstücksangebote dem Stadtrat unterbreitet werden, bei denen mit einer Genehmigung von vorneherein nicht zu rechnen ist.
Stadtrat Witte stimmt grundsätzlich dem Ankauf zu, aber zu dem Preis könne er nicht ja sagen. Er führt aus, daß solange eine Preisüberwachung da se, man auch den Einfluß auf den Preis geltend machen müsse. Weiter wäre es ratsam gewesen, daß auf Grund des Aufbaugesetzes die Stadt schon früher das ganze Gelände auf der Alberthöhe aufgekauft hätte, um es zu tragbaren Preisen an Baulustige abzugeben, tadtrat Witte führt Beispiele aus seiner Praxis bei der Preisbehörde des Landratsamtes an.
Es kommt zu einer eingehenden Aussprache in der u.a. Oberinspektor Gilles ausführt, daß Theorie und wirkliche Praxis sich hier nicht &nf einen Nenner bringen lassen. Venn man auch die Preise von o en noch so zu drücken sucht, dann läuft man eben Gefahr, daß m den Verträgen gar nicht mehr die tatsächlichen Preise angegeben vyerden. Auch die Enteignung des Geländes nach dem Aufbaugesetz ist gicht so leicht in die Tat umzusetzen.
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