Bei all den Nachteilen, die angegeben sind, muß noch gesagt werden, daß viele Vorteile herausleuchten. Die Verwaltung glaubt auch nach reiflicher Überlegung und verantwortlichem Planen, daß sie dem Stadtrat empfehlen kann, der Stationierung von Bundeswehreinheiten zuzustimmen. Die Entscheidung ist selbstverständlich dem Stadtrat überlas sen.
jDer Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
{ "Der Stadtrat der Stadt Montabaur erklärt sich grundsätzlich mit j der Stationierung von Einheiten der Bundeswehr im Stadtgebiet von ; Montabaur einverstanden."
Dieser Beschluß wird mit 10 gegen 4 Stimmen angenommen.
[ Punkt 3
Beschlußfassung über die Abgabe und den Tausch von städt. Gelände für die Stationierung von Bundeswehreinheiten in der Gemarkung ' Montabaur.
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jjlFür die Garnisonierung der Bundeswehreinheiten in Montabaur ist das ' Gelände links der Niederelberter Straße (in Richtung nach Niederelbert hin gesehen) und rechts der Hollerer Straße vorgesehen.
! Es handelt sich in erster Linie um städt. Grundbesitz, um Grundbesitz der Genossenschaft der Barmh. Brüder, eines großen Privateigen- tümers und einer Anzahl Privateigentümer mit kleineren Besitzanteilen. Bis auf einen k lei neren T eil am Niederelberter Stock ist das Ge 1 än de nicht^ besonders wertvoll. ^ 3* ?
: Bezüglich des städt. Besitzes kann wohl gesagt werden, daß er ganz I entweder unmittelbar für die Truppe oder für Tauschzwecke abgegeben ' werden muß. Es ist noch nicht bestimmt, in welchem Maße die Bundes- , Vermögensverwaltung das Gelände ankauft und in welchem Umfang nur p ! pachtet.
I Im wesentlichen wurde dieser Punkt schon in Punkt 2 der Tagesordnung mit behandelt.
Es ist erforderlich, daß der Stadtrat schon heute die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Verhandlungen über Landverkauf, Tausch j und Verpachtung zu führen.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
"Die Stadtverwaltung Montabaur wird ermächtigt, über den Verkauf, Tausch und die Verpachtung städt. Grundbesitzes Verhandlungen zu führen, soweit das Gelände für die Stationierung von Bundeswehreinheiten benötigt wird. ^ ,
Die notwendigen Verträge sind dem &tadtrat zur Genehmigung vorzu e
gen."
Der vorstehende Beschluß wird mit 10 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen angenommen.
Punkt 4
Vorbewilligung von Haushaltsmitteln für den Vorentwurf einer Klaranlage .
Der Bürgermeister gibt dem Stadtrat gav.n Kenntnis, daß im Einnehme. mit dem Wasserwirtschaftsamt Herr Dipl.Ing Fritz Preuß
:inver- aus
nehmen mit dem ^asserw-Linn;"'*!.^..^ — * vor-
Osterode Ine. für Wasser und Abwasser, von der Stadtverwaltung vor gesehen w.rd§A ist, die Planungen für die Gesamtklaranlage vorzu-
nehmen.
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