Akte 
Sitzung 30. April 1959
Entstehung
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Bei all den Nachteilen, die angegeben sind, muß noch gesagt werden, daß viele Vorteile herausleuchten. Die Verwaltung glaubt auch nach reiflicher Überlegung und verantwortlichem Planen, daß sie dem Stadt­rat empfehlen kann, der Stationierung von Bundeswehreinheiten zuzu­stimmen. Die Entscheidung ist selbstverständlich dem Stadtrat überlas sen.

jDer Stadtrat faßt folgenden Beschluß:

{ "Der Stadtrat der Stadt Montabaur erklärt sich grundsätzlich mit j der Stationierung von Einheiten der Bundeswehr im Stadtgebiet von ; Montabaur einverstanden."

Dieser Beschluß wird mit 10 gegen 4 Stimmen angenommen.

[ Punkt 3

Beschlußfassung über die Abgabe und den Tausch von städt. Gelände für die Stationierung von Bundeswehreinheiten in der Gemarkung ' Montabaur.

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jjlFür die Garnisonierung der Bundeswehreinheiten in Montabaur ist das ' Gelände links der Niederelberter Straße (in Richtung nach Niederel­bert hin gesehen) und rechts der Hollerer Straße vorgesehen.

! Es handelt sich in erster Linie um städt. Grundbesitz, um Grundbe­sitz der Genossenschaft der Barmh. Brüder, eines großen Privateigen- tümers und einer Anzahl Privateigentümer mit kleineren Besitzantei­len. Bis auf einen k lei neren T eil am Niederelberter Stock ist das Ge 1 än de nicht^ besonders wertvoll. ^ 3* ?

: Bezüglich des städt. Besitzes kann wohl gesagt werden, daß er ganz I entweder unmittelbar für die Truppe oder für Tauschzwecke abgegeben ' werden muß. Es ist noch nicht bestimmt, in welchem Maße die Bundes- , Vermögensverwaltung das Gelände ankauft und in welchem Umfang nur p ! pachtet.

I Im wesentlichen wurde dieser Punkt schon in Punkt 2 der Tagesordnung mit behandelt.

Es ist erforderlich, daß der Stadtrat schon heute die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Verhandlungen über Landverkauf, Tausch j und Verpachtung zu führen.

Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:

"Die Stadtverwaltung Montabaur wird ermächtigt, über den Verkauf, Tausch und die Verpachtung städt. Grundbesitzes Verhandlungen zu führen, soweit das Gelände für die Stationierung von Bundeswehr­einheiten benötigt wird. ^ ,

Die notwendigen Verträge sind dem &tadtrat zur Genehmigung vorzu e

gen."

Der vorstehende Beschluß wird mit 10 Stimmen bei 4 Stimmenthaltun­gen angenommen.

Punkt 4

Vorbewilligung von Haushaltsmitteln für den Vorentwurf einer Klar­anlage .

Der Bürgermeister gibt dem Stadtrat gav.n Kenntnis, daß im Ein­nehme. mit dem Wasserwirtschaftsamt Herr Dipl.Ing Fritz Preuß

:inver- aus

nehmen mit dem ^asserw-Linn;"'*!.^..^ * vor-

Osterode Ine. für Wasser und Abwasser, von der Stadtverwaltung vor gesehen w.rd§A ist, die Planungen für die Gesamtklaranlage vorzu-

nehmen.

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