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Der Külturplan 1958 ist mit 16.000,— DM einschl. Soziallasten der Stadt eingesetzt. Außer den üblichen Arbeiten für Kultur- und Bestandspflege können keine größeren Aufgaben gelöst werden. Es ist dringend eiforderlich, die Holzabfuhrwege in einen guten Zustand zu versetzen, da die Holzkäufer besonders auch auf gute Wege und somit Abfuhrmöglichkeiten achten. G-erade der Holzabfuhrweg Schoßhöber - Hain Grenzweg Montabaur - Horressen, der am meisten durch die Stadt Montabaur benutzt wird, muß dringend instandgesetzt werden.
Der Bürgermeister unterstreicht noch einmal kurz die Ausführungen des Herrn Kunst. Leider wird es der Verwaltung nicht möglich sein, aus dem Wald in diesem Forstwirtschaftsjahr wesentlich mehr zu erhalten, als es der Hauungsplan ausweist.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Finanz- und Hauptaus- schusses am 27.2.58 eingehend besprochen.
Es kommt zu keiner weiteren Aussprache.
Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Hauungs- und Kulturplan für das FWJ. 1958 in der vorgelegten Form.
Punkt 8
Antrag auf Befreiung vom Bauverbot gern. § 4 der Anliegersatzung.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß Herr Hans Fuhrmann, Montabaur, beabsichtigt, im Baugelände "Peterstor" an einer nicht ausgebauten Straße ein Wohnhaus zu errichten.
Nach § 4 der Satzung über die Erhebung der Anliegerbeiträge in der Stadt Montabaur ist das in Ausnahmefällen nur mit Genehmigung des Stadtrates möglich.
Da es sich um einen bereits genehmigten Bebauungsplan handelt und die Versorgungsanlagen an der Baustelle Vorbeigehen,, bestehen von Seiten der Verwaltung gegen die Erteilung der Genehmigung keine Bedenken.
Aus den Reihen des Stadtrates ergeben sich ebenfalls keine Bedenken. Der Stadtrat beschließt einstimmig wie folgt:
"Der Stadtrat beschließt, daß Herr Fuhrmann gemäß § 4 der Satzung, über die Erhebung von Anliegerbeiträgen in der Stadt Montabaur die Genehmigung erhält, auf seinen Grundstücken Flur 1 II, Parzelle 50/46 und 51/46 ein Wohnhaus zu errichten."
Punkt 9
Antrag der Schützengesellschaft Montabaur.
Die Schützengesellschaft Montabaur hat mit Schreiben vom 3. März 58 den Antrag gestellt, als Vereinssiegel das Stadtwappen von Montabaur führen zu dürfen.
Dem Antrag, das Stadtsiegel als Vereinssiegel zu führen, kann nicht stattgegeben werden.
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß die Schützengesellschaft Montabaur das Stadtwappen als Vereinsabzeichen führt.
Punkt 10
Antrag des Einzelhandelsverbandes auf Offenhaicung der Verkaufsstellen an 2 Sonntagen.
Der Einzelhandelsverband hat beim Polizeiamt Montabaur Antrag auf Offenhaltung der Verkaufsstellen in Montabaur für den 23. Marz und
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