5 . Oktober gestellt. Bevor das Polizeiamt den Antrag zur Genehmigung der Bezirksregierung vorlegen kann, ist gern. § 34, Abs. 1 des BVG von Rheinland-Pfalz vom 26.3.54 die derlich. * -
Zustimmung des Stadtrates erfor-
Der Antrag des Einzelhandelsverbandes wird seitens der Verwaltung befürwortet, da bereits seit vielen Jahren an einem Sonntag vor Ostern und Allerheiligen die Ladengeschäfte nachmittags geöffnet waren.
Stadtrat Witte spricht namens der SPD-Fraktion gegen die Befürwortung des Antrages des Einzelhandelsverbandes. Bei allen möglichen Anlässen werde gegen die Sonntagsarbeit gesprochen. Der Masse der Bürger sei es möglich, während der üblichen Geschäftszeit die Einkäufe zu tätigen. Im übrigen seien die Geschäfte in Montabaur an verschiedenen nicht gesetzlichen Feiertagen auch geschlossen. Der 5. Oktober sei in diesem Jahre Erntedanktag und auch dadurch nicht als geschäftsoffener Sonntag geeignet.
Stadtrat Morschheuser begründet die Notwendigkeit der Offenhaltung, indem er darauf hinweist, daß in früheren Jahren ohne weiteres diese Sonntage als verkaufsoffene Sonntage galten. Das größte Interesse daran habe wohl die Textilbranche sowie die Schuhgeschäfte.
Stadtrat Decker führt au.s, daß man es dabei lassen solle, da es sich um eine alte Tradition handele, schließlich sei es ja keine Grundsatzfrage, die hier zur Debatte stände.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
Der Stadtrat billigt den Antrag des Einzelhandelsverbandes auf Offenhaltung der Verkaufsstellen in Montabaur am 23. März und 5. Oktober 1958 .
Die Abstimmung über den vorstehenden Beschluß ergibt folgendes Ergebnis:
9 Stimmen -CDU- für Offenhaltung der Geschäfte,
5 Stimmen -SPD- gegen Offenhaltung der Geschäfte,
2 Stimmen -FDP- Stimmenthaltung.
Der Bürgermeister lädt die Damen und Herren des Stadtrates für Dienstag, den 18.3.58 um 17 ,00 Uhr zu einer Besichtigung der städt. Bücherei und des Hospitals ein.
Obwohl nicht alle Stadträte dieser Einladung folgen können, da sie anderweitig schon termingebunden sind, wird dann doch der 18.3* festgelegt.
Im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag mit der BP erwähnt der Bürgermeister noch und bittet gleichzeitig um die Zustimmung des Stadtrates, daß Herr Johann Roßbach, Alleestraßo, vorgesprochen habe. Er will den Bach vor seinem Grundstück her schon jetzt verrohren lassen nach Anweisung des Stadtbauamtes. Die entstehenden kosten trägt Herr Roßbach. Wenn die Bachverrohrung in der Allee— straße weitergeführt wird, erhält Roßbach die entstandenen Kosten zurück. Von Seiten des Bauamtes bestehen hiergegen keine Bedenken.
Der Stadtrat ist mit dem Vorschlag einverstanden und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis mit Herrn Johann Roßbach einen Vertrag abzuschließen.
4.1
195ii;
14.3];
1958,
5.12. 1958^,
23*. ^ 1939 '
Vs. Isli
<1959 ;
23. 3' 1959
i30. 4. ,1959
2H {
19^59
P
-f.\,
12.1M
195!M
7.11 959^
4. 2.!
I960
W
21,1 1958
< . ' jRO 10 .
1958 22,
8.1
9 -

