Nach der Landesverordnung vom 25.11.1957 wird die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeister neu geregelt.
Es ist ab 1.4.1957 gern. Landesbesoldungsgesetz vom 22.7.57 auch auf die hauptamtlichen Bürgermeister das Beamtenbesoldungsgesetz anzuwenden.
Die Stelle des Bürgermeisters muß daher nun gern, den Vorschriften der Landesverordnung vom 25.11.57 neu eingestuft werden.
Für die Einstufung wird auch weiterhin die Zahl der Einwohner maßgebend zu Grunde gelegt. Montabaur fällt unter die Stufe III .
Die hier vorgesehene Besoldungsgruppe ist mindestens A 12, höchstens A 13a.
Das Endgehalt der Besoldungsgruppe A 13 beträgt monatl. 1.155,— DM, entspricht also dem derzeitigen Endgehalt des Bürgermeisters.
Das Endgehalt der Besoldungsgruppe A 13a beträgt monatl. 1.210,— DM.
In Anbetracht der Stellung der Stadt Montabaur als Regierungsbezirksund Kreisstadt und der damit für den Bürgermeister verbundenen Mehrarbeit wird vorgeschlagen, die Bürgermeisterstelle in die Besoldungsgruppe A 13a einzugruppieren. Der monatl. Mehrbetrag beträgt 55,— DM. Weiterhin ist nach der Landesverordnung vom 25.11.57 auch die dienstl. Aufwandsentschädigung neu festzusetzen.
Sie betrug bisher monatlich 93,75 DM.
Es wird vorgeschlagen, sie auf 100,— DM
monatlich zu erhöhen.
Zu dem Grundgehalt wird noch der gesetzliche Ortszuschlag gezahlt.
Der Finanz- und Hauptausschuß hat in seiner Sitzung am 27.2.58 der Einstufung der Stelle des Bürgermeisters auf Grund der Landesverordnung vom 25.11.57 zugestimmt.
Es kommt zu keiner weiteren Diskussion.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Auf Grund der Landesverordnung über die Besoldung und Aufwandsentschädigung der hauptamtlichen Bürgermeister und Beigeordneten vom 25.11.57 beschließt der Stadtrat, die Stelle des Bürgermeisters der Stadt Montabaur in die Besoldungsgruppe A 13a einzustellen. ^
Die Dienstaufwandsentschädigung soll nach § 4 der genannten Landesverordnung 100,— DM monatlich betragen."
Weitere Anträge oder Anfragen werden nicht mehr eingebracht.
Der 3 . Beigeordnete schließt um 20,25 Uhr die bitzung.
(
; 30 . 4

