Akte 
Sitzung 13. März 1958
Entstehung
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lg Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Anträge der Gemeinden Rans- bach una. Baumbach auf Herabsetzung des Gev/erbesteuerausgleichsbetra- l§ ges von 70, DM auf 60, DM im Rj. 1958 abzulehnen.

j Der Bürgermeister gibt dem btadtrat noch von folgendem Kenntnis und [' bittet um Stellungnahme.

: Die OFD. machte seinerzeit erhebliche Schwierigkeiten mit der Zahlung der Anliegerbeiträge. Erst nach erheblicher Verzögerung wurde dann ' der Anliegerbeitrag gezahlt. Die Stadt hatte zwischenzeitlich Säum­niszuschlag in Höhe von 600, DM in Rechnung gestellt. Die Angelegen- i heit wurde vor dem Kreisrechtsausschuß verhandelt, der zu Gunsten ^ der btadt entschied. Das Land hat sich der Stadt gegenüber bei einem ü Zahlungsverzug von nur 10 Tagen, wobei es sich um einen wesentlich t geringeren Betrag als die Anliegerbeiträge handelte, sehr kleinlich I gezeigt und DM 19? Säumniszuschlag berechnet, die gezahlt werden ! mußten.

! Am 28.2.58 kam ein Ass. Bachtmann von der OFD., um wegen der Höhe ' ' des Säumniszuschlages zu verhandeln.

I Die Verwaltung erklärte sich dann schließlich vorbehaltlich der , Genehmigung des Stadtrates bereit, 50 % zu streichen, wenn die DM 300,- i'- unverzüglich überwiesen würden.

! Stadtrat Witte schlägt vor, nicht 50 %, sondern 75 % des Säumniszu- ! schlagsbetrages zu fordern. Dann hätte die Stadt dem Land gegenüber t immer noch ein gewisses Entgegenkommen gezeigt.

r Auch die übrigen Fraktionen sind mit dieser Regelung einverstanden.

ts Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, der OFD. in Mainz mitzuteilen, it daß sie auf Zahlung von 75 % des Säumniszuschlages = 450, DM be- f stehen bleibe.

F Der Bürgermeister verläßt den Sitzungssaal. Der 3. Beigeordnete,

' Herr Joras, übernimmt die Leitung der Sitzung.

p Punkt 3

' Einstufung der Stelle des Bürgermeisters auf Grund der Landesver ^ Ordnung vom 25- 11. 1957.

r

Der 3. Beigeordnete macht an Hand der Vorlage seine Ausführungen.

Die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeister regelte sich bisher nach den ergangenen Richtlinien des Ministeriums des Innern, nach denen die hauptamtlichen Bürgermeister entsprechend der Anzahl der Einwohner eingruppiert wurden. ^

Durch Stadtratsbeschluß vom 23^711952 wurde die hiesige Bürgermeister­stelle in die Stufe 5 001 10 000 Einw. eingestellt. Gleichzeitig beschloß der Stadtrat, an den Bürgermeister ab 1.4.56 das Höchstge­halt zu zahlen. . , ^

Es beträ,gt zur Zeit nebst den inzwischen eingetretenen Erhöhungen

der Grundgehälter jährlich mithin monatlich

13.860,-- DM, 1.155,-- DM.

Außerdem beschloß der Stadtrat, dem Bürgermeister eine Aufwandsent­schädigung von monatlich 95,/u i

zu zahlen.