Sicherung der Stadt bezüglich der Anhandstellung des fraglichen Geländes. Er war mit dem Vorschlag, ein notarielles Kaufangebot der Stadt entgegenzunehmen, einverstanden.
Weiter fragte Herr Eversfield nach dem Beitrag der Stadt zum Hotel— bau. Hiei.wurde ihm mitgeteilt, daß die Stadt einmal das Gelände sehr billig zur Verfügung stelle und zum anderen zwischenzeitlich die Wasserversorgung des Hotels wesentlich günstiger sei. Hierdurch würden erhebliche Geldmittel eingespart.
Sodann bat Herr Eversfield darum, zu überprüfen, ob nicht bezüglich der Zahlung der Gewerbesteuer für die Anlaufzeit eine Erleichterung möglich sei.
Man einigte sich darauf, die Gewerbesteuer während der ersten 5 Betriebs jahre zinslos zu stunden. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Steuerschuld vom Steuerschuldner in 5 gleichen Jahresraten getilgt. In der gleichen Sitzung wurde vereinbart, die Frist für den Ablauf des Kaufangebotes auf den 30.6.1958 festzusetzen.
Der Finanz-,und Hauptausschaß wurde in seiner Sitzung am 27.2.58 unterrichtet.
Der Ausschuß empfiehlt den Abschluß mit dem neuen Interessenten auf dieser Grundlage.
Es kommt zu keiner weiteren Aussprache.
Der folgende Beschluß wird einstimmig gefaßt:
Der Stadtrat ist mit Herbert Ehrenfried Ev Das Kaufangebot ist b Dem Interessenten für Herbert Ehrenfried Ev fünf Betriebsjahre di dieser Zeit wird die ner in fünf gleichen
der Abgabe eines Kaufangebotes an Herrn ersfield, Frahkfurt/H. einverstanden, is zum 30. 6. 1958 zu befristen.
die Fortsetzung des Hotelbaues, Herrn ersfield, Frankfurt/M. wird während der e Gewerbesteuer zinslos gestundet. Nach
ersten
Ablauf
entstandene J ahresraten
Punkt 2
Steuerschuld
getilgt.
von dem Steuerschuld-
5 . 12 .
1958
23t i
1959 '
<30. 4.^ ,1959
y.N
959
4. 2.^ 196 Q
Antrag von 2 betrages auf
Gemeinden auf Ermäßigung des 60,— DM je Arbeitnehmer für
GewerbeSteuerausgleichs- das Rj. 1958.
Die Gemeinden Ransbach und Baumbach haben mit Schreiben vom 12.2. bzw. 25.2. Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuerausgleichsbetrages auf 60,— DM beantragt.
^ Die Stadt selbst muß an 43 Gemeinden den Gewerbesteuerausgleichsbe- g trag in Höhe von 70,— DM zahlen. Diese Wohngemeindenwerden wohl kaum mit einer Minderung um 10,— DM einverstanden sein..
Infolge der angespannten Finanzlage der Stadt muß von Seiten der Verwaltung eine Ablehnung erfolgen.
Dem Finanz- und Hauptausschuß haben die Anträge,in der Sitzung am 27.2.58 Vorgelegen. Er empfiehlt aus grundsätzlicnen Erwägungen heraus eine Ablehnung.
Die Fraktionen des Stadtrates sprechen sich gegen eine Minderung des Gev/erbesteuerausgleichsbetrages für diese beiden Gemeinaen aus. Die Steuerhebesätze in Ransbach und Baumbach liegen wesentlich unter denen der Stadt Montabaur.
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