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Das Kreisbauamt and die Bezirksregierung haben sich bereit erklärt umkeine unnötige Verzögerung eintreten zu lassen, nach Genehmigung des btaatrates, die beiden Barzellen des Bauvereins, also die aus Teilen der Grundstücke 4580/10 und 4580/11 bestehenden beiden Bauplätze westlich der Fritz Bluhmstraße und nördlich der Jahnstraße förmlich aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, die beiden Barzellen des Bauvereins, also die aus Teilen der Grundstücke 4580/10 und 4580/11 bestehenden beiden Bauplätze förmlich aus dem Bebauungsplan 'Wassergraben" herauszunehmen.
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1 /Ja
4.11 d l§58l g 14^. ^ 1958
Bunkt 7 Verschiedenes
Einspruch zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Alberthöhe".
Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" wurde von den Eheleuten Bernhard Hoffmann und Thekla geb. Voll und zwar soweit diese das Grundstück Flur 23, Barzelle 3690 betrifft, Einspruch erhoben.
Den Fraktionen ist ein Kartenausschnitt und der Einspruch des Herrn Eoffmann im Wortlaut zugegangen.
Gern. § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung, bittet Herr Witte, einen Antrag der SBD-Fraktion des Stadtrates zu Bunkt 7 vorzubringen.
Stadtrat Witte übergibt Bürgermeister Kraulich eine Ausfertigung des schriftlichen Antrages und gibt alsdann den Wortlaut desselben bekannt .
Der Antrag befaßt sich mit der Aufhebung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" und daß bis zur. Stunde noch kein neuer Blan beschlossen werden konnte.
Schon wiederholt sei im Stadtrat und in Ausschußsitzungen darauf hingewiesen worden, für die Fertigstellung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" zu sorgen. Es sei der Fraktion bekannt, daß das Bauamt mit anderen planmäßigen Arbeiten sehr stark beansprucht ist. Es wird daher vorgeschlagen, einen freischaffenden Blanfertiger mit den Entwurfsarbeiten zu beauftragen.
Es wird beantragt, daß der Stadtrat folgenden Beschluß faßt:
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i30. 4. [1959
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1959
1 . I.
"Die
"Alberthöhe" sind beschleu
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Blanungsarbeiten betr. Bebauungsplan t fortzuführen. Die Arbeiten sind einem freischaffenden Blanfertiger zu übertragen. Im Zusammenhänge damit ist zu prüfen, ob für das Stadtgebiet Montabaur ein Aufbauplan gemäß § 5 ff. des Aufbaugesetzes aufzustellen ist, um den Weg für die geordnete bauliche Entwicklung in den kommenden Jahren zu sichern."
Weiter wird unter Bezugnahme auf die Stadtratssitzung vom 21.6.57 angefragt, ob ein rechtsmittelfähiger Bescheid auf den Antrag, die Alberthöhe gemäß § 12 Aufbaugesetz erneut zum Aufbaugebiet zu erklären, erteilt und was gegebenenfalls dagegen unternommen worden ist,
Stadtrat Witte gibt noch Erläuterungen zum Antrag der SBD-Fraktion und führt aus, daß die Fraktion weiß, daß das Bauamt personell so besetzt ist, daß die anfallenden Arbeiten gerade erledigt werden können. Die Blanfertigung erfordere eben eine wocaenlange intensive Arbeit, die man schlecht nebenbei ausführen könne. Herr Witte^schlagt . vor, evtl, als Blauer Herrn Oberbaurat i.R. Geißler, der früher Bezirksplaner der Bez.—Regierung Koblenz war und jetzb in Offenbach wohnt oder Herrn Dipl.Ing.Dr. Rudoli Mühlhopt aus Kailsruhe, der kürzlich in Höhr-Grenzhausen ein Reierat gehalten ha.t, mit; dei Planfertigung zu beauftragen.
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