Bürgermeister Kraulich führt aus, daß es sich hier nicht um das Prestige des Bauamtes handele. Die Pläne "Auf der Wölfchesbitz" und "Auf der Alberthöhe" wurden seinerzeit auch von einem Planferti-er entworfen. Auch hier war es erforderlich, daß nach der Feststellung des Planes noch Abänderungen getroffen wurden.
Grundsätzlich begrüßt der Brügermeister den Antrag. Es ist zu überlegen, ob man nicht gleich einen Plan für die ganze Stadt entwerfen läßt. Im Peterstorviertel muß die Umlegung noch beschlossen werden, hier liegen eine ganze Anzahl Bauplätze.
Der Bürgermeister schlägt weiter vor, mit der Planung "Alberthöhe"
auch die Flurbereinigung vorzunehmen Es muß bei der Planung weiter darauf geachtet werden, daß
nur Bauplätze für Eigenheime schaffen, kein Ei eiJueim errichten können, so vor
Die anderen Fraktionen erklären sich mit dem Antrag einverstanden.
sondern auch für die, allem auch für junge
der SPD-Fraktion
wir nicht die sich Familien.
4.11) 195*8] 14.1 1958
5.12. 1958
23*^! 1939 — ^ ?5. 3.-a §1959
Der Stadtrat stimmt zu, daß der Planer nicht nur mit dem Bebauun: s- plan "Alberthöhe", sondern mit einem Plan für die ganze Stadt betraut wird.
In Bezug auf den Einspruch Hoffmann sind die Fraktionen mit dem Vorschlag des Bürgermeisters einverstanden, daß Herr Hoffmann in einer Aussprache beschieden wird, seinen Einspruch ruhen zu lasse-.,, bis der neue Bebauungsplan aufgestellt ist.
Punkt 7 Verschiedenes.
[Bewilligung der Weihnachtszuwendungen an die Bedürftigen der Stadt.
Alljährlich stellt die Stadt im Etat eine Summe zur Verfügung, um Bedürftigen damit eine Weinnachtsfreude zu bereiten. In diesem Jahre sind hierfür 3.500,— DM vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, folgende Richtsätze zu genehmigen.:
Alleinstehende 30,— DM
Eiiepaar 40,—r DM
Kinderzuschlag je zuschlagsberechv tigtes Kind 10,— DM
Gleichzeitig ist es dem Wohlfahrtsausschuß überlassen, in einzelnen
Fällen unter den Richtsätzen Beihilfen festzusetzen.
Der Stadtrat genehmigt einstimmig, an die Bedürftigen der Stadt aus städtischen Haushaltsmitteln die vorgeschlagenen Sätze als Yfeih- nachtszuwendung zu zahlen.
Punkt 7 Verschiedenes.
Schreiben der Kevag betr. Strompreis für Straßenbeleuchtung.
Die Stadtverwaltung ist vor einiger Zeit an die Kevag herangetreuen and hat um Überprüfung des Vertrages gebeten. Die Verwaltung hatte erfahren, daß in anderen Gemeinden günstigere Tarifverträge abgeschlos= sen worden waren.
(30. 4.j ,1959
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1958
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1958
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Oberrentmeister Gilles gibt das Schreiben der Kevag kamt. Hiernach ändern sich die Strompreise gemäß § Drages zum Konzessionsvertrag vom 21.9*1938.
vom 15.11.57 be- 6 des Zusatzver-
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