Akte 
Sitzung 22. November 1957
Entstehung
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Bürgermeister Kraulich faßt noch einmal zusammen, daß der Wa^en der b^adt zu. keinen unnützen Fahrten, auch nicht innerhalb der Stadt benutzt werde. Wenn er für Stadtfahrten verwandt wird, dann geschieht das aus Zeitersparnis. Für längere Fahrten, die heute von der Verwaltung auch zu Tagungen und Sitzungen im Interesse der Weiteroildung des Personals durchgeführt werden müssen, ist ein VW nicht so geeignet. Andermal wurde das Fahrzeug auch von einem hie­sigen Händler erworben, der nicht gerade ein kleiner Steuerzahler ist.

Es kommen keine Wortmeldungen mehr.

Bürgermeister Kraulich schreitet zur Abstimmung.

Mit 11 Stimmen der CDU und FDP gegen 4 Stimmen der SPD wurde der Kauf des städt. Pkw. beschlossen.

Punkt 5

Wassergeld für die Molkerei in Montabaur.

Oberrentmeister Gilles gibt an Hand der Vorlage noch einmal einen ausführlichen Bericht bezüglich der Wassergelderhöhung für die Mol­kerei in Montabaur.

Sitzung

vom 13.8.57

festgesetzt.

Das Wassergeld für die Molkerei wurde in der auf 80 % des Kleinverbraucherpreises = Ö,40 DM je cbm Hiergegen wandte sich die Molkereigenossenschaft in einem Schreiben vom 22.8.57* Die Molkerei bezeichnet die Wassergelderhöhung für sie wasserintens-iven Betrieb als unbillige Härte.

kann nicht zugestimmt werden, da kaum eine tägl. Mehrbelastung 5, DM zu verzeichnen sein wird.

Verwaltung sieht daher keinen Anlaß, dem Antrag der Molkerei Neufestsetzung des Wassergeldes zu entsprechen und bittet, Stadtrat, wie folgt zu beschließen:

als

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von

Die

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Der Antrag der Molkereigenossenschaft Westerburg wird abgelehnt, es verbleibt beim Stadtratsbeschluß vom 13.8.57, an Wassergeld sind

80 %

Kleinverbraucherpreises je cbm zu erheben.

Es kommt zu einer kurzen Aussprache, ob die Molkerei nicht zur besonderen

in der u.a Abgabe

angefragt wird, den Wegebau nach kann.

für

dem Kommunalabgabegesetz herangezojen werden

Stadtrat Witte bittet, in diesem Zusammenhang noch zu berücksichti­gen, daß in den Häusern der Stadt, die einen Pauschalbetrag für die Wasserabgabe zahlen und diesen wahrscheinlich überschreiten, zuerst die Wasseruhren angebracht werden.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, wie vorstehend verlesen, das Wassergeld für die Molkerei nicht zu ermäßigen.

Punkt 6

Bebauungsplan "Wassergraben".

Der Bauverein Unterwesterwald beabsichtigt, auf seinem Gelände in der Jahnstraße den letzten Teil des Bauvereinshauses zu errichten.-

Das Bauvorhaben entspricht nicht dem genehmigten Bebauungsplan vom 30.7.1952. Auch der bereits errichtete Teil entspricht nicht dem Bebauungsplan, da auf den zu bebauenden Parzellen 2 Einzelhäuser vorgesehen waren.

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