Punkt 4 d
1
Verwendung von 20.000,— DM des Wasserwerkes, die im ao. Haushalt freigemacht werden können.
Oberrentimeister Gilles führt aus, daß die 20.000,— DM Eigenmittel die durch die Erhöhung der Darlehenssumme freigemacht werden können jetzt zweckmäßig für die Instandsetzung der Laufleitung im Stadtwald von Schacht 5 — 10 zum Hochbehälter verwandt werden.
Das Stadtbauamt schätzt die Kosten für die Neuverlegung der Lauf- lei tung auf ungefähr 15.000 - 20.000,— DM.
Der Stadtrat wolle beschließen:
Die im a.o. Haushalt für die Finanzierung des IV. Bauabschnitts der Wasserwerkserweiterung vorgesehenen nunmehr freiwerdenden 20.000,— DM Eigenmittel des Wasserwerkes sind zur Erneuerung der Laufleitung im Stadtwald von Schacht 5-10 zum Hochbehälter zu verwenden.
Die Geldmittel sind im ordentlichen Teil des II. Nachtragshaushaltes 1957 einzustellen.
Bürgermeister Kraulich führt aus, daß die Herren die Ausführungen des Oberrentmeisters gehört haben. Es handelt sich hier nur wieder um Zahlen, die im Nachtragsetat ihren Niederschlag gefunden haben. Über die Einzelheiten ist früher schon gesprochen worden.
Der Stadtrat genehmigt einstimmig die anderweitige Verwendung der freiwerdenden DM 20.000,— für den vorgeschlagenen Zweck.
Stadtrat Witte bemerkt noch, daß auf der Tagesordnung die Punkte 3 und 4 nicht weiter aufgegliedert sind. Er bittet namens seiner Fraktion, dem in Zukunft lt. § 30 GO. zu entsprechen.
Oberrentmeister Gilles verliest nun die I. Nachtragshaushaltssatzung, über die noch der Beschluß gefaßt werden muß.
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Montabaur, Kreis Unterwesterwald, Reg.Bezirk Montabaur
für das Rechnungsjahr 1957
Auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes vom 27. September 1948 - GuVBl. I S. 335 in. der Fassung vom 5.10.1954) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 22. November 1957 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der I. Nachtragshaushaltsplan wird im ordentlichen Nachtragshaushaltsplan
in den Einnahmen auf - DM (gegenüber - DM Einnahmen im ordentl.
Haushaltsplan)
in den Ausgaben auf - DM (gegenüber - DM Ausgaben im ordentl.
Haushaltsplan)
und im außerordentlichen Nachtragshaushaltsplan
in den Einnahmen auf 407.575*- in den Ausgaben auf 407.575*—
DM mehr (gegenüber 140.000,-r DM Einnahmen im a.Ordentl. Haushaltsplan)
DM mehr (gegenüber 140.000,- DM
Ausgaben im außerordnntl. Haushaltsplan)
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23 . 3 '
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festgesetzt.
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