Akte 
Sitzung 03. Juni 1957
Entstehung
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Die Verwaltung legt den Plan vor, der Stadtrat entscheidet in aller Sachlichkeit, damit auch bei der heutigen Debatte die Würde des Hauses, die hier immer geherrscht hat, gewahrt bleibt.

Der Bürgermeister bittet den Oberrentmeister um Berichterstattung. Einleitend gibt Oberrentmeister Gilles zur Kenntnis, daß er in Anbetracht der Umstände gezwungen sei, den Plan bis ins Kleinste zu zergliedern. Es ist dies eine Belastung für die Damen und Herren des Rates, aber nicht weniger für den Vortragenden selbst.

Der Oberrentmeister bittet darum, Anfragen bis zum Ende seiner Aus­führungen zurückzustellen.

Uber den Vorbericht zum Haushaltsplan ausführlich zu sprechen er­übrigt sich wohl, da die Damen und Herren ihn sicher eingehend studiert haben. ^

Oberrentmeister Gilles erläutert dann eingehend die Einnahmen und Ausgaben der Einzelpläne 0-9* Die größeren Positionen, insbeson­dere bei der Bauverwaltung, werden noch in Details zergliedert.

Der Oberrentmeister weist bei den Ausgaben für Kulturmaßnahmen, Schule und Jugendförderungsmittel immer wieder daraufhin, daß es eigentlich für eine Stadt wie Montabaur beschämend ist, daß sie hier keine größeren Ansätze machen kann.

Beim Einzelplan 9 "Finanzen und Steuern" wurden schon die vorge­schlagenen Steuersätze zu Grunde gelegt.

Die Änderungsvorschläge, die der Finanz- und Hauptausschuß in seinen Sitzungen am 10.5.* 14.5. und 17.5.57 gemacht hat, werden beim Vor­trag des Haushaltsplanes berücksichtigt und sind entsprechend in den Plan eingebaut worden.

Der Bürgermeister läßt die Damen und Herren bitten, die Beratung des Stellenplanes zurückzustellen, da hier noch eine Vorberatung erforderlich sein wird.

Der Stadtrat ist einstimmig damit einverstanden, daß der Stellen­plan nicht beraten wird.

Der Oberrentmeister gibt sodann Erläuterungen zum a.o. Haushalt und zu den Sammelnachweisen.

Bei den gesetzlichen Rücklagen, Betriebsmittelrücklage und allgem. Ausgleichsrücklage ist immer noch nicht die vorgeschriebene Höhe erreicht. Es ist eine Frage, wie lange die Aufsichtsbehörde hier noch einen Aufschub duldet.

Zum Haushaltsplan 1957 hat der Gewerbe- und Bürgerverein mit Schrei­ben vom 21.5.1957 Stellung genommen. Dieser Stellungnahme ist ein Gutachten des Einzelhandelsverbandes vom 16.5.1957 beigefügt.

Die Eingabe behandelt die geplanten Steuererhöhungen für das Rj.

1957. , . "

Oberrentmeister Gilles geht in seinen Ausführungen, die im Wortlaut dieser Niederschrift beigefügt sind, eingehend auf dßs Schreiben des Gewerbe- und Bürgervereins und vor allem das Gutachten des Einzel­handelsverbandes ein. Er kritisiert in seinen Ausführungen den Ver­such eines Außenstehenden, in einer so kurzen Frist ein Gutachten über einen Plan abzugeben, an dem die Verwaltung Wochen gearbeitet hat.

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Er zeigt an Hand von Beispielen, wie sich die Verschuldung einer Stadt bei den heutigen Zinssätzen in der Praxis alljährlich bei dem Zinsen und Amortisationsdienst auswirkt. In den meisten Fällen muß das Doppelte und Dreifache von dem zurückgezahlt werden, was der Darlehensnehmer erhalten hat. Außerdem kann die Stadt sich nicht schon jetzt durch Darlehensaufnahmen den Weg für die Zukunft verbauen,

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