§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für land- u. forstwirtschaftl. Betriebe (A)
Hebesatz 200 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 220 v.H.
2. Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag und Kapital Hebesatz 270 v.H.
b) Zweigstellensteuer Hebesatz 351 v.H.
c) nach der Lohns/umme Hebesatz 300 v.H.
d) Gewerbemindeststeuer jährlich 12, DM
3. Hundesteuer jährlich für den 1. Hund 36,—DM
2. Hund 60,—DM
3. Hund 90,—DM
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechte'rhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000,- DM ! festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind 0 DM Kassenkredite enthalten, die j auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht
i zurückgezahlt sind.
j § 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben
des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 120.000,— DM festgesetzt.
Bürgermeister Kraulich spricht abschließend davon, daß innerhalb des Etats noch Schwierigkeiten auftreten werden, da ein Fehlbetrag von 91.000,— DM vorhanden ist.
! I Es wird in Zukunft nicht möglich sein, eine Arbeit zu vergeben, die nicht voll finanziert ist. Die Bürgerschaft muß Verständnis dafür haben, wenn das eine oder andere nicht getan werden kann.
Bürgermeister Kraulich stellt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung zur Abstimmung. ^ -
Für die Annahme des in vorliegender Form abgeänderten Haushaltsplanes und der vorgelesenen Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1957 stimmen einschl. dem Bürgermeister 12 Ratsmitglieder,
gegen die Annahme stimmen 6 Ratsmitglieder,
Stimmenthaltung 1 Ratsmitglied.
Um 23,o5 Uhr schließt der Bürgermeister mit einem Dank an den Stadtrat für die intensive und sachliche Mitarbeit und.an die aufmerksame und ausdauernde Zuhörerschaft die Sitzung.
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