Akte 
Sitzung 03. Juni 1957
Entstehung
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§

Aus Gründen der Objektivität muß ein Bürger gehalten werden wie der andere. Der Plan lag öffentlich aus und es ist nicht mgöich, jedem Bürger, der danach verlangt, einen Haushaltsplan auszuhändigen. jOberrentmeister Gilles wäre bereit gewesen den Etat zu erläutern, .Das wurde jedoch abgelehnt.

Es ist auch für den Bürgermeister nicht angenehm, wenn er vor den Stadtrat und die Bürgerschaft treten muß und mehr Geld fordert.

^ j[Die Bachregulierung bei Hermes muß in diesem Jahr unbedingt durch- " geführt werden. Wenn die Firma Hermes die Stadt verklagt, dann werden die Kosten noch weitaus höher.

Bürgermeister Kraulich bringt seine Zufriedenheit darüber zum Aus­druck, daß der Rat soweit einig geht und nicht eine so weitgehende Verschuldung der Stadt heraufbeschwören will, daß wenn es einmal an den Volksschulerweiterungsbau geht, schon alles verbaut ist und die Aufsichtsbehörde eine weitere Darlehensaufnahme nicht mehr ge­nehmigt.

Der Bürgermeister macht den Vorschlag, daß die Sitzung unterbrochen iwird und die Fraktionsvorsitzenden sich zu einer Beratung zurück- ^ziehen. Mit diesem Vorschlag ist der Stadtrat einstimmig einverstan­den.

Unterbrechung der Sitzung 22,10 Uhr.

Fortgang der Sitzung um 22,45 Uhr.

Bürgermeister Kraulich bittet, das Ergebnis der Fraktionsbesprechung bekanntzugeben.

Beigeordneter Behl teilt mit, daß die Fraktionen den Kompromiß ge­schlossen haben.

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200 v.H. 220 v.H. 270 v.H.

Grundsteuer A (wie vorgesehen)

Grundsteuer B (wie vorgesehen)

Gewerbesteuer nach Ertrag u. Kapital nicht wie vorgesehen 300 v.H. .

Stadtrat Witte gibt die Erklärung ab, daß die Fraktionsführer sich auf die genannten Steuerhebesätze geeinigt hätten, damit der Etat nicht gekürzt werden müsse und der Stadt die Zuweisungen, Zu­schüsse, Beihilfen und evtl, verbilligte Darlehen nicht verloren gingen. '*

Stadtrat Morschheuser verlangt nochmals Angaben über die Höhe der Verschuldung der Stadt. Oberrentmeister Gilles erteilt ihm Auskunft,

Sodann gibt der Bürgermeister die Haushaltssatzung bekannt.

Sie lautet:

Haushaltssatzung.

Auf Grund der §§ 93 ff* der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 5.10.1954 (GVB1. S.117) wird für das Rechnungsjahr 1957 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 3* 6. 1957 folgende Haushalts­satzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 1.175.440, DM in den Ausgaben auf 1.266.638, DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf

itoiooo;- S festgesetzt.

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