Montabaur, den 4. Juni 1957 Niederschrift
über die Stadtratssitzung am Montag, dem 3. Juni 1957.
Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich: die Beigeordneten: Fehl und Joras,
die Stadträte: Horschheuser, Burg, Weimer, Frl. Seepe,
Mahn, Decker, Rothbrust, Speier, Witte,
Intra, Scheidt, Kraemer, Franz, Kuntermann, Ratz und Kunkler.
Entschuldigt fehlten: Beigeordneter Germann, Stadtrat Hartert.
Bürgermeister Kraulich eröffnet um 17,o5 Uhr die Sitzung. Er stellt dabei fest, daß zur Sitzung form- und fristgerecht geladen und der Stadtrat beschlußfähig ist.
Sodann begrüßt der Bürgermeister die heute so zahlreich erschienenen Bürger der Stadt im Zuhörerraum. Es scheint doch nicht so zu sein, daß sie an den Geschicken der Stadt uninteressiert sind.
Der Bürgermeister bittet um die Zustimmung des Stadtrates, daß nach Beschlußfassung über den Funkt 1 der Tagesordnung zunächst Funkt "3 Verschiedenes" behandelt wird, da dieser Punkt keinen großen Zeitaufwand erfordert.
Der Stadtrat ist einstimmig mit der Umstellung der Tagesordnung einverstanden.
Öffentliche Sitzung.
Punkt 1
Vertrag über Wasserabgabe.
Vor 14 Tagen wurde den Fraktionen ein Vertragsentwurf übersandt, der sicher in den Fraktionsbesprechungen durchberaten worden ist. Herr Bürgermeister bittet um Wortmeldung zum Vertragsentwurf. Stadtrat Witte (SPD) stimmt namens seiner Fraktion zu.
Stadtrat Kuntermann (FDP) fragt an, wieviel Wasser zur Zeit täglich anfällt und ob die Stadt den Vertrag erfüllen kann.
Der Bürgermeister erwidert, daß über die täglich anfallenden Wassermengen schon des öfteren gesprochen wurde und daß die Stadt froh ist, Wasserabnehmer für größere Mengen zu haben.
An der kurzen Aussprache beteiligen sich alle Fraktionen.
Der I. Beigeordnete Fehl (CDU) bittet um eine Ergänzung derart, daß das Rasthaus ohne Genehmigung der Stadt kein Wasser Weiterverkäufen darf.
Stadtrat Witte macht den Vorschlag, § 13 dahingehend zu ergänzen. § 13 des Vertrages erhält folgenden Zusatz:
"Der Raststätte ist nicht gestattet, ohne Einverständnis -der Stadt Anschlüsse für Dritte herzustellen oder Wasser weiterzuverkaufen."
Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Vertragsentwurf in der vorliegenden Form.
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