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Punkt. 6
Ausnahmegenehmigung für den Wohnungsneubau. Paul Zoller, hier, auf der Alberthöhe.
Friseurmeister Paul Zoller, hier, beabsichtigt auf der Alberthöhe an einer nicht aüsgebauten Straße ein 'Wohnhaus zu errichten. Nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen im Bezirk der Stadt Montabaur muß der Stadtrat in diesem Falle seine Zustimmung zur Ausnahmegenehmigung geben. Voraussetzung ist die Genehmigung durch die Baupolizeibehörde. Da kein Grund besteht den Antrag Zöller abzulehnen,bittet Herr Bürgermeister den Stadtrat um Zustimmung.
Einstimmig beschließt der Stadtrat, die beantragte Ausnahmegenehmigung.
Punkt 6^ d
Antrag des Gewerbe- und Bürgervereins e.V. Montabaur auf einen städt. Zuschuß für Geschäftswerbung.
Von dem Antrag nimmt der Stadtrat Kenntnis. Jährlich werden bis zu DM 4.000 von der Stadt für Fremdenwerbung usw. ausgegeben. Hierdurch ist doch hinreichend bewiesen, daß die Stadt immer bereit war, alles im Interesse der Werbung zu tun. War es doch die Stadt, die zuerst die Lichterketten am Rathaus und die Beleuchtung der kath. Pfarrkirche durchführte. Bürgermeister Kraulich erklärt, daß im Rahmen der im Etat bewilligten Mittel dem Antrag entsprochen wird.
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung.
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Punkt 6 e
Straßenanliegerbeitrag in der Fritz Bluhmstraße-
Die Grundstückseigentümer Comes und andere in der Fritz-Bluhm-Straße, die zur Zahlung des Straßenanliegerbeitrages und der anteiligen Kosten der Wasserleitung von der Stadt herangezogen wurden, haben durch Anträge vom 14. April 1957 den Stadtrat gebeten, sie von der Zahlung der angeforderten Beiträge zu befreien.
Zur Klärung der hier bestehenden Rechtslage gibt Herr Bürgermeister bekannt, daß die Fritz-Bluhm-Straße dem Bauverein Unterwesterwald ' in Eigentum gehörte und nicht der Stadt Montabaur, obwohl die Stadt die gesamten Baukosten für den Ausbau der Straße in Höhe von DM 17.919,64 getragen hat. Inwieweit die erfolgte Heranziehung der Pflichtigen aufrecht erhalten werden kann, wird durch den Kreisrecht sausschuß nachgeprüft werden.
Der Stadtrat nimmt hiervon Kenntnis.
i Mit diesem Punkt ist die öffentliche Sitzung beendet.
I Nach einer kurzen Pause beschließt der Stadtrat in nichtöffent- ! lieber Sitzung, die drei auf der Tagesordnung stehenden Punkte in i nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.
i j Die Öffentlichkeit wird sodann wieder hergestellt und der Beschluß ; ^ des Stadtrates bekanntgegeben. Nach Schließung der öffentlichen j.j Sitzung wird die nichtöffentliche Sitzung eröffnet.
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