Akte 
Sitzung 09. Mai 1957
Entstehung
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Die Stadt will später die Bürgersteige wieder au.f die normale Breite ausbauen and braucht hierzu. Geländestreifen der Anlieger­gärten.

Die auf dem städt. Straßengelände angefallenen Pflagersteine werden zum Ausbau der Bushaltestellen am alten Amtsgericht (Juxplatz) ver­wandt. Der angefallene Erdaushub bei den Straßenbauarbeiten der B 49 wird für Straßen- und Feldwegebau innerhalb der Stadt verwandt.

Der Stadtrat nimmt von dem Stand der Angelegenheiten Kenntnis.

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Punkt 6 Verschiedenes.

Punkt 6a

Geschäftsschaden bei den Straßen-

Schreiben von 11 Gastwirten betr. bauarbeiten der B 49

Bürgermeister Kraulich verliest die Eingabe und führt u.a. aus:

"Nicht die Stadt Montabaur hat die Sperrung der B 49 veranlaßt, sondern der Landrat, bzw. die Bezirksregierung; Träger der Straßen­baulasten ist der Bund und nicht die Stadt Montabaur. Die Durch­führung dieser Straßenbauarbeiten geschieht nicht allein im Interes­se der anliegenden Betriebe, sie geschieht in erster Linie im In­teresse des öffentlichen Verkehrs. Das haben auch die 11 Gastwirte in ihrer Eingabe selbst zugegeben. Ich weiß, daß die Straßensperrung für den einzelnen Bürger gewisse Unbequemlichkeiten und Umwege bei Einkäufen usw. mit sich bringt. Auch werden die an dem gesperrten Teil der B 49 liegenden Gewerbebetriebe für die Dauer der Absperrung gewisse Vorteilseinbußen erfahren. Ich glaube aber nicht, daß darin unbillige Härten oder unzumutbare Opfer zu erblicken sind..Was wür­den die 11 Gastwirte tun, wenn anstatt der Instandsetzung der B 49 der Bund eine Umgehungsstraße baut. Werden sie dann den Bund verkla­gen auf Schadensersatz?

Die Stadt Montabaur ist für die Eingabe unzuständig. Zuständig ist die Bezirksregierung. Die Gerichte haben einen Rechtsanspruch auf Schadloshaltung mit dem Hinweis verneint, daß staatlichen Gemeinschaft notwendigerweise mit

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die Zugehörigkeit zur Opfern verbunden ist."

Der Stadtrat nimmt von der Eingabe Kenntnis und stimmt den Ausführun- n gen des Herrn Bürgermeisters zu.

Punkt 6 b '

Einweihung des Ehrenfriedhofes 1939/45

Die Einweihung des Ehrenfriedhofes findet am Sonntag, den 28. Juli 1957 statt. Ab Mitte Mai d.J. werden die Restarbeiten wie das Auf­stellen der Gruppenkreuze, das Anbringen der Namenssteine und die Fertigstellung der Kapelle durch den Architekten Hille, der vom Volks^ bund hierzu beauftragt ist, vorgenommen. Die Vorbereitungsarbeiten für die Gestaltung der Einweihungsfeier werden von der Stadtverwal­tung in Zusammenarbeit mit dem Volksbund Landesverband Mittelrhein durchgeführt. Die Feier selbst dauert nicht länger als 1 Stunde.

Der Stadtrat nimmt hiervon Kenntnis.

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