Müller ist bereit, den Taxwert von 11,-DM je lute zu zahlen.
das Gruh§^ ^^schliessen, ob von der kath. Kirchengemeinde
stück angekauft und an Johann Müller der Acker verkauft werden
soll. Einstimmig faßt der Stadtrat folgende Beschlüsse:
1) D*s im Grundbuch von MontabauryFlur 46, Parzelle 20/2 auf den Namen der katholischen Kirc^engemeinde Montabaur eingetragene Grundstück = 44,75 *r groß, zum Preise von 2,50 D.M. die nass.
Rute für den Hospitalfonds anzukaufen. Die Notariatskoaten und Steuern gehen zu Lasten des Erwerbers.
2) Das im Grundbuch von Montabaur Flur " Auf dem Sauerbörmchen " Parzelle 1774 mit 2o,35 ar eingetragene Grundstück auf den Hos= pitalSonds zu Montabaur an den Landwirt Johann Müller in Monta = baur zum Preise von D.M.11,-die nass, Rute zu verkaufen. Notariatkosten und Steuern gehen zu Lasten des Erwerbers.
Punkt 5
Regelung des Ubergangsrechts und Unterhaltung der Anlagen auf dem Eigentum der kath.Pfarrkirche.
Bei Anlegung des Parkplatzes vor der kath. Kirche wurde die Parzelle 3273/1 dar Flur 19, Größe 117 im, die Eigentum des Kirchenfonds ist, benötigt. Diese I'arzelle soll nunmehr in das Eigentum der Stadt übergehen. Die zuständiger Stellen der kath . Kirche sind hiermit einverstanden, verlangen jedoch als G*gen= leistung, dass sich die Stadt verpflichtet, die Anlagen um die katholische Pfarrkirche zu unterhalten. Da der derzeitige Bür= gersteig vor der kath. Pfarrkirche auf kircheneigenem Gelände ge legen und das Kehrein-Denkmal ebenfalls auf einer kircheneige = nen Parzelle errichtet ist, müsste sich die Stadt Montabaur einmal ein Ubergangsrecht über die kircheneigene Parzelle und zum anderen ein Recht zur dauernden Unterhaltung des Kehrein- Denkmals auf dem Kircheneigentum eintragen lassen.
Stadtrat Weimer fragt an, ob die Stadt für die Reinigung um die Kirche zuständig ist. D*s wird verneint.
Einstimmig beschliesst der Stadtrat wie folgt:
1) Die Stadt Montabaur erwirbt von der katholischen Kirchen= gemeinde Montabaur die Parzelle 3273/1 der Flur 19 in der Ge= markung Montabaur unentgeltlich. Sie verpflichtet sich, als Gegenleistung die Grünanlagen um die katholische Kirche auf ihre Kosten in dem derzeitigen Zustand zu. erhalten, so lange die katholische Kirchengemeinde der Stadt Montabaur das Recht zugesteht, städtische Anlagen auf den kircheneigenen Parzellen um die katholische Pfarrkirche zu unterhalten.
Von der Unterhaltung ausgeschlossen sind die Stützmauer entlang der Elisabethenstraße einschliesslich Treppenaufgang, die Pflasterung um die Kirche und die mit Platten belegten Zugänge zur Kirche.
2) Die katholische Kirchengemeinde räumt der Stadt Montabaur ein ÜbergaRgsrecht über die Parzelle 3273/2 ein.
3) Die katholische Kirchengemeinde gewährleistet den Fortbe = Stand des auf der larzelle 3273/2 der Flur 19 errichtetes
Kehrein-Denkmals. ^
4) Die Abmachungen zu 1—3 sind durch Eintragung
zu sichern. ^ , . .. , .
5) Die Kosten des abzuschließenden Vertrages tragt die
Montabaur.
Punkt 6
Bildung^eines Schulausschusses für die Josef Kehrem-Schule.
Auf Grund de. neuen Lande.schulgesetz.s vom das am 1.4. 1955 in tritt^gelten mit dem gleiche ag^
im Grundbuch
Stadt

