Akte 
Sitzung 04. Dezember 1953
Entstehung
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Punkt 5

Genehmigung der Ausgaben für die Instandsetzung und Einzäumung des jüdischen Friedhofes.

Bürgermeister Kraulich gibt dem Stadtrat von der An= zeige des fr. Rechtsanwaltes Ludwig Falkenstein vom 5. 10.1953 an den Herrn Oberstaatsanwalt in Koblenz wegen angebl.Schändung des jüdischen Friedhofes Kenntnis. Gleichzeitig gibt er das Antwort = schreiben an Herrn Falkenstein, in dem er die Behauptung von einer Friedhofsschändmng als sehr fahrlässig stempelt und im namen der Stadt schärfste Verwahrung einlegt,gekannt.

Mit Schreiben vom 21. Oktöber d. J. hat sich der Bundes = minister des Jnnem an das Jnnenministerium für Rheinland-Pfalz gewandt und um Auskunft in der gleichen Angelegenheit gebeten. Zurückzuführen war diese Anfrage auf eine Notiz in der " Allge = meinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland " vom 1$.Oktober 1953 in der mitgeteilt wurde, dass unbekannte Täter auf dem in Montabaur gelegenen jüdischen Friedhof beinahe alle Grabsteine um­geworfen und teilweise zertrümmert haben. Die polizeilichen Er = mittelungen sollen erfolgslos verlaufen sein.

Der jüdische Friedhof, der in der Nazizeit schwer beschädigt worden war, war 1945, soweit dieses möglich , wieder instand ge = setzt worden. Am 3* 11.1953 wurde der Friedhof durch die Herren, Bürgermeister, Stadtbaumeister und 2 Polizeibeamte besichtigt. Es wurde festgestellt, dass sich sämtliche Gräber in dem Zustand be = fanden, in den sie von der Stadtverwaltung nach 1945 versetzt worden waren.

Der Bezirksregierung in Montabaur wurde mit Schreiben vom 4.11.1953 entsprechend berichtet.

Beigeordneter Pehl drükt im Namen seiner Fraktion Empörung über die Anschuldigungen aus. Er begrüsst es , dass Herr Bürger^ meister dem Anschuldigungen so energisch entgegen getreten ist. Weiter verlangt er im Namen seiner Fraktion , die jüdische Presse zu veranlassen, den Artikel vom 16 . 10.1953 in der " Allgemeinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland " zu widerrufend

Die Fraktionen der SPD u.FDP schliessen sich der CDU an. Durch die Anbringung eines Dgahtzaunes, einer festen Tür usw. sind neuerdimgs 534,$2- D.M. Kosten entstanden.

Einstimmig wird diese Ausgabe durch den Stadtrat genehmigt Der Stadtrat ist jedoch einstimmig der Ansicht, dass die Angehörigen der auf degi Friedhof beerdigten Juden , fortan selbst für

die Jnstandhaltung des Friedhofes zu^F sorgen haben.

Punkt 6

Schluss einer Vermögensschadensversicherung.

Der Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindever= bände bietet der Stadt den Abschluss einer Vermögensschadensver = Sicherung an. Diese Versicherung gewährt Schutz gegen Vermögens^ schaden, die der Versicherungsnehmer selbst und unmittelbar durch fahrlässige oder vorsetzliche Dienstpflichtverletzung seiner Beam= ten , Bhg?enbeamten, Angestellten, Arbeiter und die Mitglieder der Vertreterkörperschaft, also des Stadtrates erleidet. Ausserdem sind Einbruchsdiebstähle mitversichert.

Der Versicherungsbeitrag für eine Versicherungssumme von 10 000- D.M. beträgt jährlich 461,90-D.M. einschl. des Beitrages für e&ne Anschlussversicherung. Durch die vorerwähnte Anschluss^ Versicherung wird die Regreßpflicht der verantwortlichen Personen

abgelöst. Herr Bürgermeister, der in der Angelegenheit berichtet, teilt mit, dass betreffs des Abschlusses dieser Versicherung noch Unklarhe&ten bestehen. Gelegendlich einer Bürgermeisterbesprechung der Bürgermeister der umliegenden Städte^ sollen grundlegende Fra?=

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