Oberrentmeister Gilles verliest die Nachtragshaushaltssatzung. Der Nachtragshaushaltsplan 1955 und die Satzung hierzu, werden vom Stadtrat einstimmig angenommen.
Punkt 4
Neubeschaffung einer Fernsprechanlage für die Stadtverwaltung.
Oberrentmeister Gilles gibt an Hand einer Vorlage bekannt, daß die z.Zt. in Betrieb befindliche Telefonanlage der Stadtverwaltung Montabaur fast unbrauchbar und durch eine neue Anlage ersetzt werden muß.
Er stellt gegenüber die Mosten für eine stadteigene Anlage und eine Mietanlage der Post. Obwohl eine stadteigene Anlage jährlich 400,— DM weniger kostet, wird von der Verwaltung die Beschaffung einer Mietanlage empfohlen.
Der Vorschlag der Verwaltung wird von Herrn Bürgermeister und Herrn Oberrentmeister Gilles eingehend begründet.
In der Sitzung des Finanzausschusses wurde die Angelegenheit eingehend beraten und waren die Herren, die teils Erfahrung mit eigenen und Mietanlagen hatten der Meinung, einer Mietanlage der Post unbedingt den Vorzug zu geben. Stadtrat Ratz schließt sich dieser Meinung an.
Bemerkt muß noch werden, daß die jetzige Anlage seit 23 Jahren in Betrieb ist und die älteste Anlage im Bezirk der Oberpostdirektion Koblenz. Eine Neubeschaffung ist nicht mehr zu umgehen. Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Für die Stadtverwaltung Montabaur wird eine neue Fernsprechanlage als posteigene Mietanlage beschafft.
Punkt 5
Abschluß einer Vermögensschadensversicherung.
Die Angelegenheit wurde dem Stadtrat bereits schon einmal und zwar in seiner Sitzung am 4.12.1953 vorgetragen. Da bezüglich der Versicherung noch Unklarheiten bestanden, wurde der Punkt auf Vorschlag des Bürgermeisters von der Tagesordnung abgesetzt. Gelegentlich einer Bürgermeisterbesprechung der Bürgermeister der umliegenden Städte sollten grundlegende Fragen noch geklärt wrer- den. Wie die Aussprache ergab, waren alle Bürgermeister für den Abschluß einer Vermögensschadensversicherung. Ein Teil der Städte war bereits zu einem Abschluß gekommen.
Es ist dem Stadtrat bereits bei der Vorlage im Dezember 1953 unterbreitet worden, daß die Versicherung Schäden abdeckt, die der Stadt durch fahrlässige und vorsätzliche Dienstpflichtverletzungen der Beamten, Ehrenbeamten, Angestellten, Arbeiter und des Stadtrates zugefügt werden.
Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 28.2.1956 die Wichtigkeit der Vermögensschadensversicherung erkannt und empfiehlt, nunmehr eine derartige Versicherung abzuschließen.
Bei einer Versicherungssumme von 10.000,— DM beträgt nach Mitteilung des Verbandes die Jahresprämie 427,40 DM zuzüglich einer 5 %igen Versicherungssteuer. Eingeschlossen ist das Wasserwerk und ein Beitrag für die Anschlußversicherung (Regreßverzicht)
^ Besonders muß nach darauf hingewiesen werden, daß der Versicherungs
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