Akte 
Sitzung 09. März 1956
Entstehung
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PCr

verband für das Jahr 1953 eine Prämienrückgewährung in Höhe von 15 % der Jahresprämie und für das Jahr 1954 eine solche in Höhe von 45 % der Jahresprämie vorgesehen hat.

Einstimmig beschließt der Sfadtrat wie folgt:

Ab 1. 4* 1956 ist eine Vermögensschadensversicherung zu der Ver­sicherungssumme von 10.000, DM beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände abzuschließen.

Punkt 6

Löschungsbewilligunben für grundbuchamtliche Rechte am Eigentum

der Anlieger in der Gelbachstraße.

Die Gelbachstraße ist nunmehr hergerichtet'.; Auf dem Grundbesitz mehrerer Anlieger ist eine Belastung der Art eingetragen, daß die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das für eine etwaige Verbreiterung der Gelbachstraße erforderliche Gelände kostenlos abzugeben. Nachdem die Straße nunmehr verbreitert ist, steht einer Löschungsbewilligung nichts mehr im Vtfege, sobald die an die Stadt fallende Grundfläche der ^tadt zu Eigentum übertragen worden ist.

Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:

Der Stadtrat erteilt die Genehmigung, die Löschungsbewilligungen auszustellen, für die Belastungen, die auf den Grundbesitz der Anlieger der Gelbachstraße bezüglich kostenloser Abgabe von Grund­eigentum zur Verbreiterung der Gelbachstraße im Grundbruch einge­tragen sind, sobald die an die Stadt fallende Grundfläche der Stadt zu Eigentum übertragen worden ist. . ,

Punkt 7

Vergebung der Müllabfuhr ab 1. 4. 1956.

Für das Abfahren der Müll in der Stadt Montabaur haben sich bewor­ben:

Rheinische Müllabfuhrbetriebe, Inh. Ernst Wagner,Oberlahnstein, Fuhrunternehmer Klauer, Höhr-Grenzhausen,

Firma Herbei, Nassau.

Willi Böckling aus Montabaur, der sich ebenfalls für die Müllabfuhr interessierte, zog seine Bewerbung zurück.

Herr Bürgermeister nimmt zu den einzelnen Bewerbungen Stellung.

Es ergibt sich hieraus, daß die Firma Rheinische Müllabfuhrbe­triebe, Inh. Ernst '^agner, Oberlahnstein, die 10 Müllabfuhrwagen für staubfreie Müllabfuhr laufen hat und z.Zt. in 86 Orten der Bundesrepublik die Müll abfährt, die sicherste Gewähr für eine ordnungsgemäße Müllabfuhr bietet.

Die Fa. '^agner verlangt bei Gestellung des Wagens und der Arbeits­kräfte einen Betrag von 870, DM monatlich. Der Berechnung des Be­trages ist die derzeitige Einwohnerzahl 5.800 zu Grunde gelegt.

Das Steigen oder Fällen der Pauschalvergütung richtet sich nach dem Steigen und Fallen der Einwohnerzahl. Diese Zahl wird am 1. April und am 1. Oktober festgestellt und für die Berechnung der Pauschalvergütung"für das dem Feststellungstermin folgende Halb­jahr zu Grunde gelegt.

Es kommen nur die Einwohner zur Anrechnung, die mit ihrem 1. Wohn­sitz in Montabaur gemeldet sind.

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