Herr Bürgermeister gibt den Inhalt des aasgearbeiteten Vertrages bekannt, der abgeschlossen werden maß, ganz gleich welcher Firma der Auftrag erteilt wird.
An der Aassprache beteiligen sich alle Fraktionen and man plädiert allgemein für den Unternehmer Tagner.
Herrn Kantermann scheint es nicht angebracht, daß der Vertrag stillschweigend 10 Jahre weiterläaft, wenn er nicht 6 Monate vorher gekündigt wird. Man einigt sich schließlich dahin, daß nach 10 Jahren der Vertrag nea abgeschlossen werden maß.
Weiter soll in den Vertrag aafgenommen werden, daß bei matwilliger oder fahrlässiger Beschädigang der Müllgefäße, der Müllabfahrbetrieb haftet.
Einstimmig beschließt der ^tadtrat:
Der Stadtrat genehmigt den Abschlaß des Vertrages der Müllabfahr ab 1.4.1956 aaf die Daaer von 10 Jahren mit der Fa. Rheinische Müllabfahrbetriebe, Inh. Ernst Wagner, Oberlahnstein.
In den Vertrag ist aafzanehmen, daß für fahrlässige Beschädignngen der Müllabfahrtonnen der Abfahrbetrieb haftet.
Der Unternehmer wird, nachdem er sich von dem Straßenbild genaue Kenntnis beschafft hat, nach Rücksprache mit dem ^tadtbauamt einen Plan entwerfen, nach dem die Müll abgefahren wird.
Im Sommerhalbjahr von April bis Oktober soll die Müllabfahr am 6,00 Uhr and im Winterhalbjahr am 7 Uhr beginnen.
Nach 10 Jahren maß der Müllabfahrvertrag nea abgeschlossen v^erden.
Pankt 8
Verschiedenes
Herr Bürgermeister gibt davon Kenntnis, daß Paal Hübinger, wohnhaft in Montabaur, Paehlerstraße 1 gegen den ^tadtratsbeschluß vom 17. Febraar 1956 betr. Bebauungsplan "Peterstor" Einspruch erhoben hat.
Der Stadtrat, der in dieser Angelegenheit nichts mehr zu beschließen hat, nimmt hiervon Kenntnis.
Um 19,35 Uhr ist die Stadtratssitzung beendet.

