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Au.f einen festen Betrag ließen sich die Vertreter der Gas- und Energieversorgung nicht ein. Vorerst wird dhher die Stadt aus der Gasversorgung keinen Nutzen ziehen. In der Debatte, an der sich alle Fraktionen beteiligen, sind sich letzten Endes die Fraktionen darüber einig, daß im Interesse der Bevölkerung eine ablehnende Haltung nicht eingenommen werden kann. Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
17 ? 51 1956
Der Vertrag ist auf die Dauer von 40 Jahren abzuschließen. In den Vertrag ist die gleitende Konzessionsabgabe aufzunehmen. Herr Bürgermeister wird beauftragt, vor Abschluß des Vertrages bei anderen Orten, die bereits Gasanschluß haben, Erkundigungen einzuziehen, wie dort die Konzessionsabgabe gehandhabt wird. Evtl, können vor Unterzeichnung des Vertrages günstigere Abgaben erzielt werden.
i-84 6.
4. 12,[56 1953 ^
_81
24. 9. 1953 j)
Punkt 4
Bericht und Beschluß über die Abfindung des Hospitalfonds für nicht geliefertes Deputatholz.
11.12.'
1953
Der Hospitalfonds hat einen grundbuchamtlich eingetragenen Anspruch auf Lieferung von jährlich 36 rm Buchenscheitholz, somit verbrieftes Recht. Diese Lieferung ist seit den Jahren 1948 - 1951 nicht mehr oder nur teilweise erfolgt. Nach Anrechnung des teilweise gelieferten Holzes hat der Hospitalfonds aus diesen Jahren noch einen geldlichen Anspruch von jährlich 500,— DM. Ergibt einen Gesamtbetrag von 2.000,—DM. Ab 1952 ist die ordnungsgemäße Verrechnung erfolgt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Hospitalfonds für das nicht gelieferte Deputatholz zu entschädigen und zwar durch Zahlung der 2.000,— DM. Verrechnung soll unter "Holzwerbungskosten 1953" die durch Mehreinnahmen gedeckt werden, erfolgen.
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18. 2.5ä)k
1954
11. 3.j 1954
30. 1954!
21. 5.] 1954
Einstimmig stimmt der Stadtrat dem Vorschlag zu.
22. 7.] 1954
Punkt 5
Regelung der Wasserabgabe an das Hospital (Altersheim)
20.
1954
Das Hospital hat bisher für pro verbrauchten cbm Wasser 10 Pfg. an die Stadt gezahlt. Eine gänzliche Freistellung von der Zahlung des Wassergeldes könnte zum Anlaß werden, daß es mit der Sparsamkeit im Wasserverbrauch nicht mehr genau genommen wird. In Anbetracht der schlechten finanziellen Lage des Hospitalfonds schlägt jedoch die Verwaltung und zwar im Einvernehmen mit dem Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds vor, die Wasserabgabe an den Hospitalfonds (Altersheim) wie folgt zu regeln:
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14.
1954!
Das städtische Wasserwerk liefert pro Tag und Heiminsasse einschließlich des zum Altersheim gehörenden Personals 100 Liter Wasser kostenlos. Die darüber hinausgehende Menge ist mit dem üblichen Satz von 40 Pfg. pro cbm voll zu bezahlen.
3 . 3 . 1955
Einstimmig stimmt der Stadtrat diesem Vorschlag zu.
1. 4,i
Punkt 6
Freistellung der Stiftung vom Verwaltungskostenbeitrag
Die beiden Stiftungen der Stadt, der Hospitalfonds und der Almosenfonds haben bisher an die Stadt einen Verwaltungskostenbeitrag gezahlt. Der Hospitalfonds 200,— DM, der Almosenfonds 50,— DM jährlich. In Anbetracht der schlechten finanziellen Lage der beiden Fonds
28. 4.!
1955
4 -

