Akte 
Sitzung 11. Juni 1953
Entstehung
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Au.f einen festen Betrag ließen sich die Vertreter der Gas- und Ener­gieversorgung nicht ein. Vorerst wird dhher die Stadt aus der Gasver­sorgung keinen Nutzen ziehen. In der Debatte, an der sich alle Frak­tionen beteiligen, sind sich letzten Endes die Fraktionen darüber einig, daß im Interesse der Bevölkerung eine ablehnende Haltung nicht einge­nommen werden kann. Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:

17 ? 51 1956

Der Vertrag ist auf die Dauer von 40 Jahren abzuschließen. In den Vertrag ist die gleitende Konzessionsabgabe aufzunehmen. Herr Bürger­meister wird beauftragt, vor Abschluß des Vertrages bei anderen Orten, die bereits Gasanschluß haben, Erkundigungen einzuziehen, wie dort die Konzessionsabgabe gehandhabt wird. Evtl, können vor Unterzeichnung des Vertrages günstigere Abgaben erzielt werden.

i-84 6.

4. 12,[56 1953 ^

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24. 9. 1953 j)

Punkt 4

Bericht und Beschluß über die Abfindung des Hospitalfonds für nicht geliefertes Deputatholz.

11.12.'

1953

Der Hospitalfonds hat einen grundbuchamtlich eingetragenen Anspruch auf Lieferung von jährlich 36 rm Buchenscheitholz, somit verbrieftes Recht. Diese Lieferung ist seit den Jahren 1948 - 1951 nicht mehr oder nur teilweise erfolgt. Nach Anrechnung des teilweise gelieferten Hol­zes hat der Hospitalfonds aus diesen Jahren noch einen geldlichen An­spruch von jährlich 500, DM. Ergibt einen Gesamtbetrag von 2.000,DM. Ab 1952 ist die ordnungsgemäße Verrechnung erfolgt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Hospitalfonds für das nicht gelieferte Deputatholz zu entschädigen und zwar durch Zahlung der 2.000, DM. Verrechnung soll unter "Holzwerbungskosten 1953" die durch Mehreinnah­men gedeckt werden, erfolgen.

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18. 2.)k

1954

11. 3.j 1954

30. 1954!

21. 5.] 1954

Einstimmig stimmt der Stadtrat dem Vorschlag zu.

22. 7.] 1954

Punkt 5

Regelung der Wasserabgabe an das Hospital (Altersheim)

20.

1954

Das Hospital hat bisher für pro verbrauchten cbm Wasser 10 Pfg. an die Stadt gezahlt. Eine gänzliche Freistellung von der Zahlung des Wassergeldes könnte zum Anlaß werden, daß es mit der Sparsamkeit im Wasserverbrauch nicht mehr genau genommen wird. In Anbetracht der schlechten finanziellen Lage des Hospitalfonds schlägt jedoch die Verwaltung und zwar im Einvernehmen mit dem Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds vor, die Wasserabgabe an den Hospitalfonds (Altersheim) wie folgt zu regeln:

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14.

1954!

Das städtische Wasserwerk liefert pro Tag und Heiminsasse einschließ­lich des zum Altersheim gehörenden Personals 100 Liter Wasser kosten­los. Die darüber hinausgehende Menge ist mit dem üblichen Satz von 40 Pfg. pro cbm voll zu bezahlen.

3 . 3 . 1955

Einstimmig stimmt der Stadtrat diesem Vorschlag zu.

1. 4,i

Punkt 6

Freistellung der Stiftung vom Verwaltungskostenbeitrag

Die beiden Stiftungen der Stadt, der Hospitalfonds und der Almosen­fonds haben bisher an die Stadt einen Verwaltungskostenbeitrag ge­zahlt. Der Hospitalfonds 200, DM, der Almosenfonds 50, DM jähr­lich. In Anbetracht der schlechten finanziellen Lage der beiden Fonds

28. 4.!

1955

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