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Bürgermeister Kraulich macht, bevor es za einer Beschlussfassung kommt, besonders darauf aufmerksam, dass es wichtig sei, bezüglich des Wirtschafts- und Bebauungsplanes den richtigen Entschluss zu fassen. Es handelt sich um einen Plan, der die Bebauung für die Zukunft festlegt, daher von längerer Dauer ist.
Nach eingehender Beratung wird der Wirtschafts- und Bebauungsplan einstimmig angenommen.
Punkt 5 : Kreuzkapelle in der Koblenzerstrasse,- Herstellung der Anlage, Instandsetzung der Kapelle.
Von dem Gelände der Kreu^zkapelle, die der katholischen Kirchengemeinde gehört, wurde bei der seinerzeitigen Neuanlegung der Tennisplätze ein Stück Land abgeteilt. Ausserdem muss von der Spitze des Geländes ein weiters Stück für die richtige Ausmündung der Strasse vom Caritashaus nach der Koblenzerstrasse in Anspruch genommen werden. Von der katholischaiKirchengemeinde wurde für das der Stadt^ s.Zt. verpflichtet, das Gelände um die Kreuszkapelle durch eine kleine gärtnerische Anlage zu verschönern. Die Kapelle selbst bedarf, um sie vor dem Verfall zu retten, dringend der Renovierung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2000 - 2500 DM. Da es sich bei der Kreuzkapelle um ein wertvolles architektohisches Gebäude mit einem Alter von mehr als 200 Jahren handelt, ist seine Erhaltung dringend geboten.
Beigeordneter Pehl schlägt vor zu den Kosten für die Instandsetzung der Kapelle einen Zuschuss von 5000 DM zu bewilligen.
Einstimmig genehmigt der Stadtrat einen Zuschuss in dieser Höhe. Weiter gibt der Stadtrat einstimmig sein Einverständnis zur Schaffung einer kleinen gärtnerischen.Anlage um die Kreuzkapelle. Eine neue Vermessung des Geländös erfolgt auf Kosten der Stadt. Stadtrat Fraik schlägt vor, bei dem Landeskonservator einen Zuschuss zu den Instandsetzungskosten der Kapelle zu beantragen.
Punkt'*6 : Reparatur des Turmes an der Stadtmauer im Gebück.
Der Turm an der Stadtmauer im Gebück ist schadhaft geworden und be&f dringend einer umfassenderen Reparatur. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 300 DM.
Einstimmig genehmigt der Stadtrat die Reparatur des Turmes. Die erforderlichen Mittel im Betrage von 300 DM sind im Nachtragshaushalt bereit zu stellen;
Punkt 7 : Bewilligung von weiteren Mittel für die Unterhaltung des Friedhofes.
Im städtischen Etat sind in 1951 für die Unterhaltung des Friedhofes 3000 DM eingesetzt. Durch teilweise Herstellung der Mauer sowie Instandsetzung der Friedhofskapelle usw. sind diese Mittel aufgebraucht. Für dringend notwendige Unterhaltungsarbeiten werden bis zum Ende des Rechnungsjahres noch 600 DM benötigt. In den Blocks 1 und 2 müssen Zwischen^-wege angelegt werden.
Einstimmig genehmigt der Stadtrat die geforderten 600 DM. Der Betrag ist in den Nachtragsetat aufzunehmen.
Punkt 8 : Einführung eines neuen Organisation- und Verwaltungsplanes ! bei der Stadt Montabaur - Wohnungsamt -.
BürgermeisferYgila^ in groben Zügen den neuen Plan bekannt. Der Plan wurde geschaffen um ein einwandfreie und gerechte Verteilung der Wohnungen nach einem bestimmten System zu gewährlei sten.
+ überlassene Land keine Barentschädigung verlangt.
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